Ryanair und der vorläufige Personalausweis

24. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
lisa99
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Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ryanair und der vorläufige Personalausweis

Hallo,

Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:

Sachverhalt:

Gestern erkundigte ich mich im Ryanair Callcenter nach benötigten Reisedokumenten, da mein neuer Personalausweis bis zum Abflugtermin nicht mehr fertig ist, ob auch ein amtlich beglaubigter gültiger vorläufiger Personalausweis genügen würde. Im Callcenter sagte man mir dass ich damit nicht an Bord gelassen würde.

So, habe den Damen und Herren von Ryanair nun folgendes gefaxt und auch per Mail geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.06.2012 buchte ich, XXX* zusammen mit meinem Freund XXX* online über Cheaptickets.de bei Ihnen einen Flug von Frankfurt Hahn nach Porto (Portugal) mit folgenden Flugdaten:

Hin: XXX*



Rück: XXX*



Reservierungsnummer: XXX*



Sachverhalt:

Gestern erkundigte ich mich in Ihrem Callcenter nach benötigten Reisedokumenten, da mein neuer Personalausweis bis zum Abflugtermin nicht mehr fertig würde, ob auch ein amtlich beglaubigter gültiger vorläufiger Personalausweis genügen würde. Im Callcenter sagte man mir dass ich damit nicht an Bord gelassen würde. Nach gültigem Recht ist ein vorläufiger Personalausweis jedoch ein

Anerkanntes, zugelassenes Reisedokument. Laut Auswärtigem Amt besteht beim Verreisen mit dem vorläufigen Personalausweis jedoch kein Problem.

Zitat:" Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen."

Nach Erkundigung bei der Bundespolizei in Frankfurt besteht ebenfalls kein Problem, im Gegenteil, diese hatte kein Verständnis für die Auskunft Ihres Mitarbeiters aus dem Callcenter, da ja das deutsche Bundesgesetz gilt welches besagt das auch ein vorläufiger Personalausweis für Reisen innerhalb der EU genügt, da ein anerkanntes Dokument. Somit bitte ich Sie, mir bis Freitag per Email o.ä. zu bestätigen, dass ich mit dem vorläufigen Personalausweis bei Ryanair verreisen kann.

Sollte ich bis Freitag keine Bestätigung bekommen oder man verweigert mir den Zugang an Bord sehe ich mich leider gezwungen Ryanair auf Schadensersatz zu verklagen und die Sache meinem Rechtsanwalt zu übergeben. Jedoch hoffe ich auf eine gütliche Einigung.



Mit freundlichen Grüßen

XXX*


*extra abgeändert hier

---

Meine Frage jetzt, bin ich im Recht?

Ich meine gem. PersAuswG § 1 Ausweispflicht

Zitat:

"Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."

müssten die diesen doch aktzeptieren und falls nicht greift doch das höherrangigere Recht.

In deren AGB´s ist auch nur hiervon die Rede:

Zitat:

"Gültiger Personalausweis, ausgestellt von der zuständigen Regierungsbehörde eines Mitgliedsstaats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die zur Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern)"

Und NIRGENDS steht das ein vorläufiger Perso nicht anerkannt wird.

Aber eins habe ich noch gefunden was bei mir greifen könnte wenn die das betreten des Flugzeuges verweigern sollten:

2.2.1 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten insoweit, als sie nicht zu dem anwendbaren Recht im Widerspruch stehen. In einem solchen Fall genießen die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang.


Dass nennt man doch Salvotorische Klausel?

Naja,

ich freue mich schon auf sinnvolle Anworten Eurerseits und Danke!

LG

Lisa

PS: Das Fax und die Mail gingen in deutsch und in englisch heraus.


-- Editiert lisa99 am 24.07.2012 17:16

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Meine Frage jetzt, bin ich im Recht?



Ganz klar Ja.

Für RyA besteht das Risiko, dass du mit dem vorl. PA in Portugal nicht einreisen darfst und sie dich dann dort "am Hals" haben.

Der vorl. PA genügt aber für die Einreise in P:

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_890DF873B5C06098EDB4FE181EBA0153/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PortugalSicherheit.html?nn=332636#doc359548bodyText3

AA

Problem wird sein, das RyA nahe zu bringen. Wenn du einen Reisepass hast, würde ich einfach den nehmen. Sonst bliebe bloß übrig, das vorher mit RyA zu klären unter Hinweis auf die völlig unproblematischen portugiesischen Einreisebestimmungen.

Auszug RyA-AGB:

7.1.1 Wir dürfen Ihre Beförderung oder die Ihres Gepäcks verweigern, wenn ...

7.1.2.8 Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein scheinen, in ein Land einzureisen beabsichtigen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, ...



Das liegt alles nicht vor.




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-- Editiert flawless am 24.07.2012 18:07

-- Editiert flawless am 24.07.2012 18:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lisa99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo flawless,

danke für deine schnelle und klare Antwort ;-)

Ich habe keinen Reisepass also werde ich wohl die Informationen vom Auswärtigen Amt ausdrucken bezugnehmend auf Portugal, früh genug da sein und Ryanair gegebenenfalls Nachhilfe in Sachen Recht geben.

Falls nichts funktioniert bleibt ja dann wirklich nur noch die Klage.

LG

Lisa

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... früh genug da sein ...



Bloß nicht, klär das bitte vorher, nicht erst am Schalter.

Ich habe dir oben noch die maßgebliche Passage der AGB kopiert.

Wenn du es schaffst, einen halbwegs vernunftbegabten RyA-Mitarbeier anzusprechen soll der das Schalterpersonal vorher instruieren oder dir das schriftlich bestätigen.

Wär doch schade um die Reise.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lisa99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ja danke habe ich gesehen dass mit der Passage ;-)

Naja habe ja heute hingefaxt und eine Mail geschickt, dass Sie mir bis Freitag bestätigen sollen dass es geht und wie gsagt im Callcenter die sind anderer Meinung wenn ich also bis Freitag nichts von denen aus Dublin höre bleibt mir ja nur noch die möglichkeit vor Ort :-( leider...

Klar ist es Schade um die Reise aber schlimmer wäre noch keine Reise und kein Geld mehr.

Ich hoffe natürlich dass die Mitarbeiter Vorort besser informiert sind als die im Callcenter.

LG

Lisa

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich hoffe natürlich dass die Mitarbeiter Vorort besser informiert sind als die im Callcenter.



Die kannst du auch jetzt schon ansprechen, sie sollen das vorher klären.

Ich habe extrem schlechte Erfahrungen mit dem Schalterpersonal gemacht, in einem ähnlich absurden Fall wegen denen fast den Flug verpasst.

Der Gutschein und die Entschuldigung hinterher haben den Ärger nicht kompensiert.

Zur Kompetenz oder gar Intelligenz mancher Mitarbeiter will ich hier nichts schreiben. In der Schlange am Counter hat man jedenfalls eine denkbar schlechte Verhandlungsposition.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lisa99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Mitarbeiter Vorort meinst du jetzt?

Also im Callcenter die lassen NICHT mit sich reden.

Ich habe gehört Vorort gäbe es da gar keinen Anlaufpunkt bei Frankfurt/Hahn.

LG

Lisa

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich habe gehört Vorort gäbe es da gar keinen Anlaufpunkt bei Frankfurt/Hahn.



Es gibt Bodenpersonal und Telefone sicher auch, durchfragen, den Chef verlangen:

http://www.hahn-airport.de/default.aspx?menu=passengers_visitors_contact&cc=de

Wenn du Pech hast lassen die sonst beim Abflug auch nicht mit sich reden und holen die Bundespolizei, wenn du laut wirst. Und dann?

Den Versuch das schon vorher zu klären, ist es auf jeden Fall wert.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lisa99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn die beim Ablfug die Bundespolizei holen ist es doch das beste was mir passieren kann.

Die meinten nämlich wortwörtlich am Telefon ob die von Ryanair nicht mehr alle Latten am Zaun hätten.

Einen Zeugen mehr oder zwei, wäre das beste was mir passieren kann.

Aber klar ich werde vorher nochmals da pers. versuchen etwas zu klären ich rufe morgen früh mal dort an und lasse mich mit Ryanair verbinden, wenn es denn auch geht...

Danke nochmals ;-)

LG

Lisa

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#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich meine, es gab dazu im norddeutschen Raum (Lübeck) ein Urteil, wo Ryanair verloren hat.
Ryanair kann nicht willkürlich irgendwelche Arten von Personaldokumenten verlangen, wenn der Fluggast andere Personaldokumente besitzt, die zu einer Einreise ins Ausland ausreichen.

Letztendlich passiert Folgendes:
Falls Ryanair das Boarding verweigert (bzw. kein Online Checkin zulässt), dann schuldet es dem Fluggast EUR 250,- Ausgleichsleistung. Jetzt kann der Fluggast entscheiden, auf eigene Faust zu fliegen (mit anderer Fluglinie). Diese Kosten kann der Fluggast bei Ryanair geltend machen.
Oder der Fluggast verlangt die Hin- und Rückflugkosten von Ryanair.

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#10
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass eine Fluggesellschaft jene Dokumente für die Erkennung Ihrer Passagiere verlangen darf, die sie möchte. Selbst innerdeutsch wäre also ein Pass zulässig.

Wenn die bsiherigen Frager und Schreiber anderer Meinung sind und sich dabei auf die allgemeinen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger an der Grenze Portugals beziehen, dann sollten Sie doch folgende Bestimmung berücksichtigen:

"Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: Personalausweis (...) gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig."

Demnach wäre statt dem ungewünschten vorläufigen Personalausweis auch der abgelaufene "ordentliche" Personalausweis legitim.

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass eine Fluggesellschaft jene Dokumente für die Erkennung Ihrer Passagiere verlangen darf, die sie möchte.



Der Meinung bin ich nicht.

Zumal RyA sich hier zu den eigenen AGB in Widerspruch setzt.

Verlangt werden können die Dokumente, die zur Einreise im Zielland, zur Identifikation und für die Sicherheitskontrolle erforderlich sind.

Generell einen Pass zu fordern würde nicht nur den Konkurs der Gesellschaft bedeuten, viele habe keinen, sondern wäre als überraschende Klausel sowieso unwirksam.

Allzu sehr sollte der Amtsschimmel nicht wiehern.



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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Airline ein amtliches Dokument, auch wenn es sich bei dem Dokument um ein vorlaeufiges handelt, nicht anerkennt und die Befoerderung verweigert.

Auch kommt es immer wieder vor, dass Passagiere schlicht und einfach ihre Ausweisdokumente zu Hause liegen lassen. Und da wo es moeglich ist stellte die Flughafenbundespolizei Ersatzdokumente aus.

Verweigert die Airline trotzdem amtliche (Behelfs)Papiere duerfte sie dem Passagier gegenueber zum Schadenersatz verpflichtet sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass eine Fluggesellschaft jene Dokumente für die Erkennung Ihrer Passagiere verlangen darf, die sie möchte. Selbst innerdeutsch wäre also ein Pass zulässig.


Unsinn! Das wäre Willkür! Ein Gericht würde eine solche Klausel kippen - was zur Folge hat, dass die Airline die Ausgleichsleistung bezahlen darf.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Fundstück, zwar aus Spanien, aber hier würde das Urteil genau so ausfallen:

http://www.arena-info.com/arena/newsdetails/datum/2012/05/04/urteil-aus-katalonien-ryanair-muss-480-euro-schadenersatz-zahlen/

KATALONIEN / SPANIEN: Weil Ryanair einen Gast, der von Barcelona nach Palència mitfliegen wollte, wegen fehlender Ausweispapiere – die ihm kurz zuvor gestohlen worden waren – nicht mit beförderte, verurteilte ein Gericht in Granollers (bei Barcelona) die Fluglinie nun zu 480 Euro Schadenersatz.

Dem Mann wurden kurz vor seinem Abflug die Originalpapiere gestohlen, darunter auch die DNI, der spanische Personalausweis. Sofort ging er zur Polizei, erstattete Anzeige und ging mit dieser und einer Fotokopie sowie seinem Führerschein auf dem Flughafen Barcelona-El Prat und wies die Dokumente vor. Die Ryanair-Mitarbeiter wiesen ihn jedoch zurück und beharrten auf das Vorweisen von Originalpapieren, die der Mann natürlich in dem Moment nicht hatte. Also ging der Flieger letztendlich ohne ihn ab.

Der Betroffene wollte dies dann aber doch nicht auf sich sitzen lassen und erstatte Anzeige gegen Ryanair und bekam diese Woche Recht: das Gericht war der Auffassung, dass die vorgelegten Papiere – vor allem da von der Polizei abgestempelte dabei waren – für einen Inlandsflug ausgereicht hätten und verurteilte die Fluggesellschaft aus diesem Grund zu Schadenersatzzahlung.
Freitag 04. Mai 2012 04.05.12 20:22


Noch besser:

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Reisende fest, dass sie Personalausweis und Reisepass vergessen hatte. Sie ließ sich daher am Flughaften im Büro der Bundespolizei ein Ersatzreisedokument ausstellen. Ein solches Dokument stellen die Beamten aus, wenn die Identität des Reisenden glaubhaft gemacht werden kann (z.B. durch Vorlage eines Führerscheins oder abgelaufenen Passes).
Fluggesellschaft verweigert die Beförderung mit dem Ersatzreisedokument

Leider half der Frau das Ersatzreisedokument nicht. Die irische Fluggesellschaft verweigerte ihr den Zutritt zu dem gebuchten Flug von Lübeck nach Stockholm und verwies auf ihre Beförderungsbedingungen. Danach sei für den Flug ein "gültiger Reisepass" oder ein "gültiger Personalausweis" bei der Abfertigung vorzuzeigen. Die Frau musste auf eine andere Fluggesellschaft ausweichen, wofür sie 750,- EUR verauslagte. Dieses Geld verlangte sie von der irischen Fluggesellschaft zurück.
Gericht: Fluggesellschaft durfte Beförderung nicht verweigern

Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Lübeck. Die Fluggesellschaft hätte die Beförderung hier nicht verweigern dürfen, weil die Reisenden ein von der Bundespolizei ausgestelltes Ersatzreisedokument vorgelegt habe. Dieses wäre im Einreiseland auch als Ausweispapier akzeptiert worden. Soweit die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft hier etwas anderes vorgesehen hätten, verstießen sie gegen deutsches Recht, urteilte das Gericht.





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-- Editiert flawless am 25.07.2012 12:36

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#15
 Von 
lisa99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen lieben dank für eure tollen Antworten ;-)

Ich habe heute am Flughafen eine Mitarbeiterin voom Ticketschalter erreichen können, diese arbeitet zwar nicht direkt bei Ryanair aber sagte mir Sie würde kontrollieren und es gäbe Leute die wie hier bereits von anderen schon erwähnt Papiere vergessen und da wird ein Ersatzdokument auch akzeptiert.
Es wäre das erste mal seit Sie 7 Jahre dort arbeitet dass sie sowas hört.
Auch mit Ryanair würden des öfteren Passagiere mit vorläufigem fliegen und Sie sieht für Montag kein Problem auf uns zukommen.
Sie sagte außerdem das die im Callcenter bekannt sind für Fehlinfos und das die nicht mal von Ryanair selbst wären. :D Sie meinte ich hätte wohl eine oder mehrere Putzfrauen am Telefon gehabt.

Naja, so ich sehe dem Montag nun gelassen entgegen und sollte der nun unwahrscheinliche Fall auftauchen dass die verweigern dann werde ich auf jedenfall Klagen müssen :) aber sehe auch dem gelassen entgegen.

LG

Lisa

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dann werde ich auf jedenfall Klagen müssen <hr size=1 noshade>



Ich hoffe nicht, trotzdem noch das Az. des AG Lübeck, das fehlt oben leider:

Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 13.09.2007 (!)
- 28 C 331/07 -

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Luebeck_28-C-33107_Passersatz-muss-von-Fluggesellschaften-akzeptiert-werden.news6257.htm

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#17
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

So ist's richtig, Lisa! Erst vorbereiten, dann gelassen in den Urlaub gehen und als Plan B die Klage offen lassen. Mehr kann man nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Mehr kann man nicht machen.




Doch, es geht auch anders:


Ein 11-jähriger Junge ist ohne Ticket, ohne Pass und ohne Begleitung von Erwachsenen von Manchester nach Rom geflogen. Wie kam er durch die Kontrollen? Das fragt sich nicht nur die Fluggesellschaft.


http://www.berliner-kurier.de/panorama/wie-hat-er-sich-durchgemogelt--ohne-pass-und-ticket--11-jaehriger-fliegt-nach-rom,7169224,16715432.html

Der Fehler scheint also zu sein, sich überhaupt ein Ticket zu kaufen, einfach hingehen, einsteigen.

Der Junge hatte nach seinen Aussagen viel Spass und Freude an der Reise, grosses Abenteuer.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zur Prüfung, ob Reisedokumente für einen Flug gültig sind, existiert das Timatic System, auf das die Check-In/Gate Mitarbeiter bei schwierigen Fragen zugreifen.

Beispiel:
Staatsangehörigkeit: Nigeria
Abflughafen: Istanbul, Türkei
Zielflughafen: Washington, USA
Transitflughafen (ohne Einreise): Amsterdam, Niederlande

Erforderlich Dokumente: Transitvisum trotzdem erforderlich

Das Timatic System ist das maßgebende Entscheidungsinstrument.

Nun schimpft sich ja Ryanair als was Besseres, und verzichtet auf solche Spielereien.
Das soll nicht zum Schaden des Passagiers sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sun38
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

@Lisa99
Ich denke du bist da im Recht. Ich würde zum Flughafen gehen, wenn FR dich wirklich nicht mitnimmt buch einen anderen, möglichst kostengünstigen Flug. Anschließend mach deine Forderungen (Flugpreis, Auslagen, ev. Kosten für die Verzögerung) einmal mit ausreichender Fristsetzung bei FR schriftlich geltend. Es kann schlau sein nur die völlig unstreitigen Kosten zu fordern, damit verminderst du das Risiko auf einem Teil der Prozesskosten sitzen zu bleiben.

Dann kannst du dich noch an die Schiedstelle des Bundes (glaube ich) wenden, manchmal bringt das was.

Zahlt die Airline nicht nimm dir dann einen Anwalt und verklag sie.

Es könnte aber noch ein anderes Problem geben. Soweit ich weiß akzeptiert FR keine Buchungen über Reisevermittler, du hast aber ja über CheapTickets gebucht. Klär im Vorfeld ab ob sie dir da nicht einen Strick draus drehen können...

Vermutlich klappt aber ja alles, schreib doch mal hier wie die Sache ausgegangen ist!

Viele Grüsse

sun

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Dann kannst du dich noch an die Schiedstelle des Bundes (glaube ich) wenden, manchmal bringt das was.....

Welche Schiedsstelle? Meinen Sie die Beschwerdestelle beim LBA? Die kann man getrost vergessen, denn die pennen doch den Schlaf der Gerechtigkeit.

quote:
.....Soweit ich weiß akzeptiert FR keine Buchungen über Reisevermittler, du hast aber ja über CheapTickets gebucht....

Aha, und was ist CheapTickets?

Richtig ist, dass das Ryanair mal versucht hat Vermittler aus dem Buchungsgeschaeft zu draengen. Das ist aber schiefgegegangen.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sun38
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
......Dann kannst du dich noch an die Schiedstelle des Bundes (glaube ich) wenden, manchmal bringt das was.....


Welche Schiedsstelle? Meinen Sie die Beschwerdestelle beim LBA? Die kann man getrost vergessen, denn die pennen doch den Schlaf der Gerechtigkeit.


Na ja, ich kenne zumindest einen Fall wo (nachdem Ryanair sich tot gestellt hat)eine für den Kunden erfreuliche Lösung durch die Vermittlung der Beschwerdestelle beim LBA (ich hatte den Namen vergessen) erzielt wurde. Versuchen kann man es ja, es ist auf jeden Fall weniger aufwendig als ein Klage.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Na ja, ich kenne zumindest einen Fall wo (nachdem Ryanair sich tot gestellt hat)eine für den Kunden erfreuliche Lösung durch die Vermittlung der Beschwerdestelle beim LBA (ich hatte den Namen vergessen) erzielt wurde.....

Das waere ja mal ganz was Neues. Denn wuerden die nicht pennen, obwohl zustaendig, dann kaeme so mancher Passagier problemlos an die ihm zustehende Entschaedigung und muesste sich nicht ueber Monate mit den bloedesten Phrasen der Airlines rumschlagen - bis hin zum Gericht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Da ich noch immer nicht davon überzeugt bin, dass eine Fluggesellschaft Ihre Passagieren nicht dasjenige Dokument vorschreiben darf, welches Sie zur Identitätsprüfung wünscht. Die DB und mein ÖPNV agieren doch ebenso.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Da ich noch immer nicht davon überzeugt bin, dass eine Fluggesellschaft Ihre Passagieren nicht dasjenige Dokument vorschreiben darf, welches Sie zur Identitätsprüfung wünscht. Die DB und mein ÖPNV agieren doch ebenso......


Natuerlich wird die Airline verlangen duerfen, dass der Passagier fuer den Flug ein gueltiges Ausweisdokument vorlegt. Das waere der Personalausweis oder der Reisepass, aber wenn diese Dokumente verloren gegangen sind, oder schlicht und einfach zu Hause vergessen wurden, dann kann auch das am Flughafen ausgestellte Ersatzdokument der Bundespolizei das erfuellen, denn Ersatzdokumente sind amtlich, werden aber nicht fuer alle Destinationen ausgestellt.

So z.B. hat ein Bekannter von mir seinen Reisepass mit Visum zur Einreise nach Thailand (Aufenthalt laenger als 30 Tage) zu Hause vergessen. Die Bundespolizei hat am Flughafen keinen Ersatz-Reisepass ausgestellt, da sie verstaendlicherweise das Visum nicht ausstellen konnte. Pech gehabt.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Da ich noch immer nicht davon überzeugt bin, dass eine Fluggesellschaft Ihre Passagieren nicht dasjenige Dokument vorschreiben darf, welches Sie zur Identitätsprüfung wünscht.



In einem Rechtsforum erübrigt sich dann die weitere Diskussion, wenn es etliche - nachvollziehbare - Urteile gibt, s.O., welche die Frage beantworten und die absurden AGB (mancher) Airlines für unwirksam erklären.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wie ist diese Angelegenheit jetzt ausgegangen?

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15x Hilfreiche Antwort

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