Hallo.
Es handelt sich um eine vor 3 Wochen unternommene "Lastminute-Pauschalreise" von 14 Tagen Dauer nach Playa del Carmen, Mexiko. Eigentlich bekannt für Traumstraende… Vor Ort der große Schreck: "Sargassum " (->Braunalge). Im Jahr 2018 extremst ausgeprägt, wie ich vor Ort erfuhr. Das Problem besteht dort seit Anfang des Jahres, was mir leider nicht bekannt war... Das Wasser braun, die Braunalgen waren im Wasser sowie zu hauf am Strand und verbreiteten einen ekelerregenden Gestank.
Die Reiseleitung sowie den Veranstalter habe ich mehrfach per E-Mail kontaktiert. Keiner hat sich gemeldet. Den Reisevermittler habe ich darüber in Kenntnis gesetzt, woraufhin dieser ebenfalls den Veranstalter kontaktierte mit der Bitte die Reiseleitung vor Ort möge sich dringend mit mir in Verbindung setzen… Ich habe nie etwa vom Reiseveranstalter gehört.
Hat der Reiseveranstalter ganz klar seine Pflicht nicht erfüllt? Ich habe Empfangsbestätigungen direkt nach Versand der E-Mails vom Veranstalteer erhalten. Das ewige Warten auf eine Reaktion seitens des Veranstalters hat manchmal mehr gestresst als das grauenhafte Bild, das die Strände am Ort und in der Umgebung abgaben.
Hat jemand Rat???
Sargassum - Braunalgen Mexiko
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ansprüche wegen Mängeln bei einer Reise müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Da sollte man sich jetzt sputen ...
Hat man eine beweiskräftige Dokumentation von der Lage vor Ort gemacht?
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Hallo,
es gilt zu unterscheiden - handelt es sich bei dem Strand um einen oeffentlichen Strandbereich oder um einen vom Hotel bewirtschafteten Strandbereich, wird gerne in der Ausschreibung als 'Hotel eigener Strand' bezeichnet. Hier kann der Reisende verlangen, dass der Strand gepflegt und von Verunreinigungen gesaeubert wird.
Auch hat das Hotel als Erfuellungsgehilfe des Reiseveranstalters dafuer Sorge zu tragen, dass die Hotelgaeste in diesem Abschnitt ohne Behinderung schwimmen gehen koennen. Gerade diese Braunalge bildet oft riesige Teppiche im anfaenglichen Wasserbereich des Strandes, behindert also Schwimmer erheblich.
Weist sich also heraus, dass der Reiseveranstalter bzw. sein Erfuellungsgehilfe eigentlich zur Reinigung verpflichtet sind, kann der Reisende durchaus 20 - 50 % des Reisepreises erstattet verlangen.
Schwieriger wird es, wenn es sich um oeffentliche Straende handelt. Hier muessten Sie dem Reiseveranstalter nachweisen, dass er von den erheblichen Verschmutzungen wusste, und Sie von den zu erwartenden Behinderungen zu informieren gehabt haette. Die blosse Behauptung wird da nicht ausreichend sein.
Zitat......Die Reiseleitung sowie den Veranstalter habe ich mehrfach per E-Mail kontaktiert...... :
Was soll dieser Quark denn?? Der Reiseleiter hat doch feste Sprechzeiten im Hotel, da geht man schlicht und einfach hin und sendet keine mail. Die Reiseleitung ist der verlaengerte Arm des Reiseveranstalters vor Ort und somit zustaendig!
Viele Gruesse
bernardoselva
ZitatDie Frage ist doch überhaupt ob es in dem Fall überhaupt etwas zu holen gibt? :
Eigentlich ja, aber hier ist die Zeit knapp, als erstes sollte man erst mal fristwahrend reklamieren.
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