Hallo zusammen,
ich wollte an einem Montag von Nürnberg nach Madeira fliegen. Ich hatte mir ein Mietauto, AirBnB und Hotel gebucht. Mir wurde aber kurz vor der Landung auf Madeira mitgeteilt, dass wir leider nicht landen können, da die Winde zu stark seien. Wir sind daraufhin nach Porto geflogen. Da es schon sehr spät war und der nächste Fl***ersuch sehr früh war, hat es sich nicht mehr gelohnt in ein Hotel einzuchecken. Am nächsten Tag ((Dienstag) Die erste Hotelnacht auf Madeira ist schon verstrichen) hat die Fluggesellschaft es erneut probiert. Jedoch wieder erfolglos, weshalb wir wieder zurück nach Porto geflogen sind. Dort wurde uns dann mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft erst wieder am Sonntag nach Madeira fliegen wird. Am Montag wäre aber auch schon wieder mein Rückflug.
Am Schalter wurde mir dann ein Rückflug am Samstag von Porto nach Nürnberg angeboten. Zudem wurde mir dort versichert, dass die Fluggesellschaft mir das Mietauto, AirBnB und Hotel auf Madeira ersetzt und das AirBnB bis Samstag in Porto. Zudem sollte ich die Kassenzettel/Rechnungen aufbewahren und diese dort dann einreichen. Eine schriftliche Bestätigung seitens der Fluggesellschaft habe ich nicht bekommen.
Was genau kriege ich von der Fluggesellschaft ersetzt?
1. Mietauto/AirBnB/Hotel auf Madeira
2. AirBnB/Rechnungen/Kassenzettel in Porto
3. Hinflug
4. 400€ Erstattung aufgrund der EU-Verordnung Nr. 261/2004
5. Für welchen Zeitraum erhalte ich möglicherweise eine Erstattung. Die Fluggesellschaft hat sich erst wieder am Sonntag (6 Tage nach dem eigentlich gebuchten Flug) bereiterklärt, mich nach Madeira zu fliegen.
Die Fluggesellschaft reagiert leider nicht. Es handelt sich auch um keine Pauschalreise. Aus welchen Normen könnten sich mögliche Ansprüche ergeben?
Beste Grüße
Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 18:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 08:54
Von
Status: Wissender (14952 Beiträge, 8838x hilfreich)
Ich fürchte, da wurde Ihnen das Blaue vom Himmel versprochen - die wussten schon, warum es nichts schriftlich gab.
Für "Mietauto/AirBnB/Hotel auf Madeira" sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Die "400€ Erstattung aufgrund der EU-Verordnung Nr. 261/2004" dürften auch wegfallen, da Natuerereignis.
#2
Antwort vom 26. Mai 2023 | 17:54
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Es lohnt sich also nicht, einen Anwalt dafür einzuschalten?
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#3
Antwort vom 26. Mai 2023 | 23:15
Von
Status: Unbeschreiblich (111328 Beiträge, 38575x hilfreich)
ZitatEs lohnt sich also nicht, einen Anwalt dafür einzuschalten? :
Naja ... für den Anwalt lohnt es sich immer.
Aber ohne Rechtsgrundlage wird auch er nichts machen können - die großen Gesellschaften lassen sich in der Regel nicht einfach von einem Anwaltsschreiben beeindrucken.
#4
Antwort vom 1. Juni 2023 | 12:10
Von
Status: Unbeschreiblich (45486 Beiträge, 16176x hilfreich)
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