Schadensersatzforderung an Reiseveranstalter??

13. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzforderung an Reiseveranstalter??

Ausgangspunkt:
Gebuchte und vorab beim Reiseveranstalter bezahlte Pauschalreise 14 Tage für 2 Personen auf Insel S. (zwischen Afrika und Yemen)

Probleme:

1) Aufgrund mehrstündiger Verspätung des Hinfluges zum Zwischenlandungsflughafen D.
(vorher ungeplante Umleitung des Fluges nach Land B., dort mehrstündige Zwischenlandung ohne Verlassen des Flugzeuges, wegen Nebel in D.) wurden 2 Anschlussflüge ab D. verpasst. Zwangsweiser Aufenthalt in D. um 2 Tage unfreiwillig verlängert, etwa 10 Stunden auf dem Flughafen in D. unter chaotischen Zuständen verbracht(Hunderte Passagiere aus aller Herren Länder in ähnlicher Lage)

2) Nach einer letztendlich erstrittenen Hotelübernachtung in D. hat Fluggesellschaft am kommenden Tag nicht den Rücktransport zum Flughafen bezahlt; auch ein Voucher für Verpflegung; Lounge etc war nicht zu bekommen; auch die Nutzung eines Telefons war nicht möglich; Reiseveranstalter über Handy benachrichtigt.

3) Für die Weiterflüge war eine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft vorgenommen worden. Auf Grund der verpassten Anschlussflüge waren mehrere Flugänderungen über andere Zielflughäfen notwendig, die mit weiteren Unkosten (zusätzlichen Tickets)sowie erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden waren. Gesamtes Gepäck war trotz mehrfacher Hinweise seitens der Reisenden und mehr als genügend Zeit zum Umladen in keinem der Zwischenlandungsorte auffindbar.

4) Nach tagelangem Reiseabenteuer endlich auf Insel S. in Wintersachen und Stiefeln bei 25°C angekommen, gesamtes Gepäck immernoch nicht mitgeliefert; reelle Nachkaufmöglichkeiten gibtes auf der Insel nicht, letztendliche Gepäckankunft nach einer Woche auf S:, bis dahin erhebliche Reisebeeinträchtigung

5) Zusätzliche Folge des D.-Chaos: Rest der Reise durch schwere Erkältung beider Reisender stark beeinträchtigt.

6)krönender Abschluss: bei Rückflug nach Deutschland hat selbe Fluggesellschaft wieder gesamtes Gepäck verschlampt. Kam 2 Tage später.

An wen sind Kompensationsforderungen in welcher Höhe zu richten? Verursacher ist Fluggesellschaft,(damit ist nicht der Nebel gemeint sondern das unfassbare Mißmanagement) - Vertragspartner ist Pauschalreiseveranstalter.
Wie ist die Rechtslage Eurer Meinung nach?

Liebe Grüsse Rya

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

nehmen wir mal an, die Insel hieße Sokotra. Dann ist sie sicherlich einmal kein gängiges Reiseziel und man wird weder für die Reise dorthin noch auf der Insel mittelereupäische Massstäbe erwarten dürfen.

Nehmen wir weiters an, der Umsteigeflughafen wäre Dschibuti - zählt ebenfalls nicht zu unbedingt westlichen Flughäfen...

Nun wird es also auch auf die Reiseausschreibung des Reiseveranstalters ankommen, um die Lage sachlich einschätzen zu können.

Doch nun zu sagen wir einmal grundsätzlichen Mängel:

1. Flugverspätungen und deren Handhabung sind in der Fluggastverordnung geregelt. Forderungen daraus sind direkt an die Fluglinie zu stellen.

2. Flugverspätungen ab vier Stunden stellen bei Pauschalreisen einen Mangel dar und sind vom Reiseveranstalter zu vertreten. Wenn also durch das Nichterreichen des Anschlussfluges in D zwei Urlaubstage verloren gingen, so hat man Anspruch auf eine Reisepreisminderung (Preisdifferenz zwischen gebuchten Hotel und erhaltenen Zwischenübernachtungshotel sowie je nach Reiseart eine Preisminderung von fünf bis 10 Prozent vom jeweiligen Tagesreisepreis).

3. Für jeden Tag, den man im Rahmen einer Pauschalreise am Urlaubsort nicht sein Gepäck hatte, hat man Anspruch auf eine Reisepreisminderung (etwa fünf Prozent vom anteiligen Tagespreis).

Der kausale Zusammenhang zwischen den Anreiseereignissen und der Erkrankung am Urlaubsort wird man beweisen müssen. Was wahrscheinlich schwierig sein wird, da man ja überall auf der Welt auch aus ganz normalen Gründen erkranken kann.

Dass das Gepäck auf dem Rückflug erst verspätet zu Hause eintraf, stellt zwar eine Verletzung der Vertragspflichten des Reiseveranstalters dar, ist aber nicht Reisepreismindernd. Ausgenommen man kann beweisen, dass durch diese Verspätung ein nicht aufschiebbarer Kauf notwendig wurde oder durch im Koffer befindliche Gegenstände zu Hause ein wirtschaftlicher nachweisbarer Nachteil eingetreten ist.

Meint
Peter

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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

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