Separate Buchung Hotel und Flug bei Opodo, Flug schon gestrichen, keine Rückerstattung des Hotels

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)
Separate Buchung Hotel und Flug bei Opodo, Flug schon gestrichen, keine Rückerstattung des Hotels

Moin Zusammen,

wir haben einen Mallorca Urlaub auf Opodo gebucht, einmal Hotel und einmal Flug, also keine Pauschalreise. Nun ist seit Sonntag klar, das die Flüge gestrichen sind und ich habe bei der Fluggesellschaft schon eine Rückforderung der Flugkosten Online angefordert. Zudem über den Opodo Chat und eMail die Erstattung der Hotelkosten angefordert. Ich habe ja keine Möglichkeit auf die Insel zu kommen. Nun habe ich für das Hotel folgende Nachricht in Englisch erhalten (schon mit einem Onlineübersetzer bearbeitet)
Vielen Dank für Ihre kürzlich erfolgte Anfrage bezüglich der Stornierung Ihrer Reservierung.

Der von Ihnen gekaufte HM Gran Fiesta wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet. Wenn Ihre Gründe für die Stornierung durch eine Versicherung abgedeckt sind, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Reiseversicherer zu wenden, um zu erfahren, ob eine Rückerstattung über diese Versicherung möglich ist.

Wussten Sie, dass Sie Ihre Buchung online verwalten können? Klicken Sie hier, um online den Status Ihrer Rückerstattung zu überprüfen, eine Rechnung anzufordern, Buchungen zu stornieren, die Bestätigungs-E-Mail anzufordern und vieles mehr!

Wir haben keine Reiserücktrittsversicherung, weil die uns auf Nachfrage schon erklärt haben das diese wegen Corona nicht zahlen werden. Ok haben wir uns gedacht, wenn die Flüge eh nicht gehen wird es sich dann schon regeln. Ich habe nur Infos zu Pauschalreisen gefunden, nichts über separate Flug und Hotelbuchung.

Hat da jemand ähnliche Erfahrung oder Tipps wie es mit dem Hotel weiter geht?

Gruß Gregor

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ja keine Möglichkeit auf die Insel zu kommen.


Was hindert Dich daran, einen anderen Flug zu buchen? Es ist keineswegs so, dass der Flüge von Deutschland nach Mallorca vollständig gestrichen sind.

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#2
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Klar kann man einen Flug finden, kostet nur das doppelte wie das Hotel, pro Person und somit wird die Reise völlig uninteressiert zudem gilt noch dieses:
Etwas aktuelleres habe ich nicht gefunden:
Ab 15. Mai müssen alle Ausländer, die nach Spanien einreisen wollen, für 14 Tage in Quarantäne. Die Regelung, die Transitpassagiere nicht betrifft, soll für die Dauer des landesweiten "Alarmzustands" gelten, der noch bis mindestens 24. Mai besteht. Bis Ende Juni will das Land zu einer "neuen Normalität" zurückkehren. Was die Regierung plant, erfahren Sie auf dieser ADAC Seite: Reisen in Deutschland und Europa.

Ein Urlaub der nur 5 Tage gilt, würde ich somit zeitlich gar nicht möglich. Warum Flüge angeboten werden erschließt sich mir für Urlauber nicht.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nun ist seit Sonntag klar, das die Flüge gestrichen sind und ich habe bei der Fluggesellschaft schon eine Rückforderung der Flugkosten Online angefordert.


Das war von Ihnen natürlich dämlich.

Zitat:
Klar kann man einen Flug finden, kostet nur das doppelte wie das Hotel,


Denn die Kosten für den Ersatzflug muss die Fluggesellschaft tragen, die Ihnen den Flug gestrichen.
Sie haben sich aber mit der Rückforderung diesen Pfad verbaut.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

https://www.hmgranfiesta.com/de/

Zitat:
Palma, 17 of March 2020

Due to the exceptional and complicated situation that is being experienced in Spain and worldwide caused by COVID-19, we inform all our guests of the following information and decisions made by our hotel chain, following the instructions of the Government and the Ministry of Health and with the only purpose of protecting the entire population in general:

From yesterday, the HM Jaime III and HM Balanguera establishments remain closed until further notice, following the same situation as soon as possible also the HM Gran Fiesta hotel.


Demnach würde ich doch erst einmal prüfen, ob in Ihrem Reisezeitraum das Hotel überhaupt geöffnet ist oder nicht.
Falls es geschlossen ist -> dann haben Sie einen Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der Hotelkosten.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Zudem über den Opodo Chat und eMail die Erstattung der Hotelkosten angefordert. Ich habe ja keine Möglichkeit auf die Insel zu kommen. Nun habe ich für das Hotel folgende Nachricht in Englisch erhalten


Bitte bitte! Überlegen Sie erst, was Sie an das Hotel schreiben. Das kann Ihnen nämlich als Stornierung ausgelegt werden. Das ist mega, mega-dämlich.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Greg0r):
Der von Ihnen gekaufte HM Gran Fiesta wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet.

Da spanisches Recht gilt, müsste man prüfen ob diese Klauseln gültig wären.



Zitat (von vundaal76):
Falls es geschlossen ist -> dann haben Sie einen Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der Hotelkosten.

In welchem §§ von welchem spanischen Gesetz kann man das nachlesen?




-- Editiert von Harry van Sell am 15.05.2020 11:22

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
In welchem §§ von welchem spanischen Gesetz kann man das nachlesen?


Das weiss ich nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass auch Spanien irgendwie ein Rechtsstaat ist.

Ein Hotel kassiert Geld, schließt dann - und weigert sich das Geld zu erstatten (bietet auch keinerlei Voucher an) -> auch im spanischen Recht kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine Klausel (bei einer hotelseitigen Schließung) wirksam ist.
Zitat:
Der von Ihnen gekaufte HM Gran Fiesta wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet. Wenn Ihre Gründe für die Stornierung durch eine Versicherung abgedeckt sind, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Reiseversicherer zu wenden, um zu erfahren, ob eine Rückerstattung über diese Versicherung möglich ist.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ein Hotel kassiert Geld, schließt dann - und weigert sich das Geld zu erstatten (bietet auch keinerlei Voucher an) -> auch im spanischen Recht kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine Klausel (bei einer hotelseitigen Schließung) wirksam ist.
Wir wissen doch garnicht ob das Hotel geschlossen ist. Darüber zu spekulieren ist müßig.
Aber aufgrund der neuesten Regelungen ist zumindest nicht pauschal von einer Schließung auszugehen. Außerdem wäre Spanien mit so einer Regelung keineswegs alleine. Da selbst betroffen kann ich berichten dass auch Campingplätze in Holland ähnlich verfahren. Wobei die Plätze (parzellen) an sich nie geschlossen hatten, nur alles andere wie Duschen Toiletten, Brötchenservice und mehr.

Gibt es also in der einen oder anderen Ausprägung schon.

Zitat (von Greg0r):
Etwas aktuelleres habe ich nicht gefunden:
Es gibt mindestens eine spanische Zeitung (ich meine mich zu erinnern die Marca) die recht aktuell und in der Internetversion auch auf Deutsch über die Entwicklung der einzelnen Regionen berichtet.

Zitat (von Greg0r):
Warum Flüge angeboten werden erschließt sich mir für Urlauber nicht.
Es gibt außer touristischen Reisen auch andere Gründe um nach Spanien zu fliegen.

Zitat (von Greg0r):
Ein Urlaub der nur 5 Tage gilt, würde ich somit zeitlich gar nicht möglich.


Du meinst, dass er sich wegen der Q nicht lohnt? Magst recht haben. Aber das wäre nicht das Problem des Hotels. Wobei Q. in Madrid und Q auf der Insel ein Riesenunterschied ist, da man sich auf der Insel relativ frei bewegen kann, wie mir Freunde die dort sind noch Anfang der Woche berichtet haben.

Berry

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wir wissen doch garnicht ob das Hotel geschlossen ist.


Natürlich nicht! Aber die Meldung auf der Webseite vom Hotel ist doch schon ein sehr starker Indikator.

Zitat:
Da selbst betroffen kann ich berichten dass auch Campingplätze in Holland ähnlich verfahren. Wobei die Plätze (parzellen) an sich nie geschlossen hatten, nur alles andere wie Duschen Toiletten, Brötchenservice und mehr.


Für mich sind Campingplätze (wo man selbst sein Zelt mitbringt) und ein Hotelzimmer schon etwas sehr anderes.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass geschlossene Hotels einfach so das Geld behalten dürfen.

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#10
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Ich hatte die Tage das Hotel per eMail kontaktiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist Ihr Hotel auf Malloca HM Gran Fiesta wieder geöffnet? Wenn nicht, wie lange ist es noch geschlossen?
Gibt es in Spanien noch eine 14 tägige Quarantäne Bestimmung bei der Einreise?

Darauf kam die Antwort am Sonntag:
Hello
We don’t know yet, please contact us next month, we will let you know more info.
Thanks

Irgendwie auch nix sagend die Antwort, deswegen hatte ich am Sonntag noch mal speziell nachgefragt ob das Hotel geöffnet ist. Bisher kam noch keine Antwort. Ich werde da heute noch mal anrufen und nachfragen.

Ich stelle mir halt hier die Frage ob Opodo nur Vermittelt, das ist mir bisher nicht so klar.

Gruß Gregor

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
We don’t know yet, please contact us next month, we will let you know more info.


Na das ist doch ziemlich klar. Jetzt im Mai ist das Hotel geschlossen.
Für welchen Zeitraum ist denn Ihre Buchung?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Es war geplant von morgen, also den 20.05 bis Montag 25.05 auf Mallorca zu bleiben. Grade heute dies hier auf Focus gelesen:

16.44 Uhr: Drei Deutsche sind bei der versuchten Einreise auf dem Flughafen der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca gestoppt und in ihre Heimat zurückgeschickt worden. Die beiden Männer und eine Frau seien mit einem Flug aus Köln eingetroffen und hätten keinen ausreichenden Grund für ihre Reise angeben können, meldete die Nachrichtenagentur Europa Press am Dienstag unter Berufung auf die Regierung der Inseln. Touristen unterliegen zurzeit wegen der Corona-Krise einem generellen Einreiseverbot nach Spanien.

Wer derzeit in das beliebte Urlaubsland einreisen will, trifft auf strenge Kontrollen durch die Polizei. Wer keinen ersten Wohnsitz in Spanien vorweisen kann oder aus als wichtig erachteten beruflichen Gründen einreist, hat gute Chancen, so wie die drei Deutschen am Montag direkt zurück in die Heimat geschickt zu werden.

Die Einreisebeschränkungen sind Teil der Notmaßnahmen der Regierung gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie. Seit vergangenem Freitag müssen sich Ausländer nach der Einreise zudem in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben.

Ich bin mal gespannt wie sich das weiterentwickelt, wahrscheinlich wegen Pleite kein Geld zurück.

Zitat (von hh):
Zitat:
Ich habe ja keine Möglichkeit auf die Insel zu kommen.


Was hindert Dich daran, einen anderen Flug zu buchen? Es ist keineswegs so, dass der Flüge von Deutschland nach Mallorca vollständig gestrichen sind.


Das lasse ich dann mal jetzt unkommentiert...

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Dann ist die Sache doch klar. Hotel ist im Buchungszeitraum geschlossen. Sie haben einen schriftlichen Nachweis. Das Geld muss erstattet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das Geld muss erstattet werden.

Sofern es in Spanien dafür eine Rechtsgrundlage gäbe ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von vundaal76):
Das Geld muss erstattet werden.

Sofern es in Spanien dafür eine Rechtsgrundlage gäbe ...


Wieso sollte es das nicht geben? Ist ja kein dritte Welt Land sondern EU Mitglied.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Greg0r):
Wieso sollte es das nicht geben?

Weil das der Gesetzgeber dort anders sehen und entsprechen regeln kann.



Zitat (von Greg0r):
Ist ja kein dritte Welt Land

Was für ein Blödsinn ...



Zitat (von Greg0r):
sondern EU Mitglied.

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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