"Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit" - bezahlt, aber am Flughafen nicht erhalten

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
peter3333
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
"Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit" - bezahlt, aber am Flughafen nicht erhalten

Hallo,
Eurowings bietet ja den sog. "Smart Tarif", der enthält neben Snack und 20 kg Gepäck die Möglichkeit, sich bei der Buchung schon einen Sitzplatz auszusuchen, und gegen Aufpreis, der aber schwankt (so 4-30 Euro, glaube ich), sogar einen "mit mehr Beinfreiheit".
Was ist nun, wenn das Buchungssystem des Flughafens einer griechischen Insel, von welcher der gebuchte Flug startet, den gebuchten Sitzplatz "mit mehr Beinfreiheit" offenbar nicht gespeichert hat, und der Passagier umstandslos auf einen Standardsitz verfrachtet wird?
Man sollte annehmen, dass Eurowings ebenso anstandslos den Aufpreis erstattet, oder sehe ich das falsch?

Nun scheint es so zu sein, dass Eurowings diesen Aufpreis nicht mehr auf der Rechnung ausweist. Die Höhe des bezahlten Aufpreises ist daher schwer nachzuweisen, wenn man nicht während der Buchung bei jedem Schritt einen Screenshot seines Computerbildschirms gemacht hat.

Der Betrag, den Eurowings seinem Kunden schuldet, ist also in mehrfacher Hinsicht etwas unklar. Der Aufpreis selber wird so zwischen 8 und 25 Euro gelegen haben. Zusätzlich müsste ein Teil des "Smart-Tarif" Aufpreises angerechnet werden, weil der ja zu einer Vergünstigung des Aufpreises für den Sitzplatz führt.

Mal angenommen, die Beweislage für den Kunden sei folgende:
Er hat noch den Bordpass des Flughafens mit Sitzplatznummer.
Er hat eine email an eurowings geschrieben mit seiner Kontonummer und der Aufforderung, den Mehrpreis für den Sitzplatz zu erstatten.
Ein Sachbearbeiter von Eurowings, der mit Namen "unterschrieben" hat, hat eine email zurückgeschrieben, und lehnt darin die Zahlung ab, weil im Buchungssystem kein Aufpreis ausgewiesen sei.

Es geht letztlich um "Pipifax", 20 oder 30 Euro, aber man will ja vielleicht einem dreisten DAX-Großkonzern bzw. seiner Tochtergesellschaft nicht durchgehen lassen, dass er sich blöd stellt und unrechtmäßig auch solche Kleckerbeträge einsammelt.

Was also tun?



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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

den wird Eurowings auch anstandslos vergueten, so er denn gebucht und bezahlt wurde.

In Deutschland gilt die so genannte Buttonregel. Auf dieser finalen Maske muss zu erkennen sein aus welchen Komponenten sich ein Endpreis zusammensetzt. Eigentlich muesste auf dieser finalen Maske zu erkennen sein, wenn man einen hoeherwertigeren Sitzplatz bucht und zu welchem (Auf)preis das geschah.

Erst dann ist man verpflichtet, wenn man buchen moechte, auf 'Jetzt verbindlich buchen' (oder sinngemaess) zu klicken.

Bei meinen letzten Fluegen mit Eurowings war der Aufpreis fuer den hoeherwertigen Platz auf der Rechnung ausgewiesen. Das war aber vor 3 Jahren. Ob man das zwischenzeitlich geaendert hat ist natuerlich moeglich, waere aber fuer mich sehr unwahrscheinlich.

Sollte man Sie beschummelt haben bleibt Ihnen nur der Weg der Fluggesellschaft gegenueber nachzuweisen, dass Sie einen hoeherwertigeren Sitzplatz gebucht und auch bezahlt haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von peter3333):
Was also tun?

Möglichst gerichtsfest nachweisen, dass man eine Leistung bezahlt hat, die man nicht bekommen hat.

Das dürfte anhand der geschilderten Beweislage ein Problem sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
peter3333
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf der Rechnung ist der Platz ausgewiesen, nur eben nicht der Betrag dafür.
Sitzplatz 1D
Kann sich irgendjemand erinnern, so einen Platz mal kostenlos bei eurowings bekommen zu haben?
Vor 5-10 Jahren konnte man Glück haben, und so einen Platz direkt am Schalter ergattern, wenn man 2-3 Stunden vor Abflug ganz vorne in der Schlange war ... Aber mittlerweile werden diese Plätze doch grundsätzlich verkauft.

Ich vermute, es liegt daran, das der Flug "operated bei TUIfly" war ...

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von peter3333):
.......Kann sich irgendjemand erinnern, so einen Platz mal kostenlos bei eurowings bekommen zu haben?......

Ja na, natuerlich!!! Die Maschine ist ausgebucht, also muss das Personal irgendwann diese Plaetze vergeben, auch ohne Bezahlung.

War das eigentlich eine Flugbuchung oder handelte es sich um eine Pauschalreise?


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
peter3333
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von peter3333):
.......Kann sich irgendjemand erinnern, so einen Platz mal kostenlos bei eurowings bekommen zu haben?......

Ja na, natuerlich!!! Die Maschine ist ausgebucht, also muss das Personal irgendwann diese Plaetze vergeben, auch ohne Bezahlung.


Ja,ja, aber doch nicht 2-3 Monate vor Abflug, wenn man so lange im voraus bucht!!! Die vergeben doch nicht 3 Monate vorher kostenlos die Premium-Plätze, weil sie evt. später nicht ausgebucht sind.

Es war eine Flugbuchung. Eine selbstorganisierten Reise.

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#6
 Von 
go502398-70
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Das geschreibsel vom Vorschreiber muss man nicht besonders ernst nehmen, der Inhalt ist sowieso meistens Sinn befreit.

Grundsätzlich wird es drauf ankommen was wie genau gebucht wurde.

Variante 1. man hat den Sitzplatz extra gegen einen Aufpreis bezahlt, in dem Fall ist die Sache eindeutig.
Wird der Platz nicht gewährt hat man Anspruch auf entsprechende Erstattung

Variante 2 Der gebuchte Tarif enthält als Bestandteil die gebührenfreie Sitzplatzreservierung
Hier sieht es mit einem formalrechtlichen Anspruch eher schlecht aus, denn man hat eben einen Beförderungsvertrag zu bestimmten Tarifbedindungen gebucht und eben nicht den Platz als solchen.

Hier müsste man sehen was in den AGB zum Thema Änderung der Sitzplätze steht, zielführender ist es aber wohl wenn man das Problem über die Kulanzebene angeht und ein eine entsprechende Nachricht an den Kundenservice schreibt.

In Fällen in denen es sich um einen Exit-Row Seat gehandelt hat könnten auch weitere Gründe gegeben sein können.

Wurde denn mitgeteilt warum der Sitzplatz nicht mehr zur Verfügung stand?

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#7
 Von 
peter3333
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go502398-70):

Wurde denn mitgeteilt warum der Sitzplatz nicht mehr zur Verfügung stand?

"Schon vergeben", sagte die Dame am Schalter, sie hat dann auf meine Reklamation hin noch ein bißchen auf der Tastatur rumgehackt und eine Umbuchung versucht, aber erfolglos. Auf mich machte das einfach den Eindruck, als ob die Reservierung zwischen den Buchungssystemen einfach nicht durchgereicht wurde. Eurowings --> Tuifly --> Flughafenbetreiber , scheint mir logisch, dass da was schief gehen kann.

Und der Smarttarif: Der enthält ja nicht die "gebührenfreie Sitzplatzreservierung" (die kriegt jeder beim Check-In), sondern den "gebührenfreien Wunschsitzplatz". Den hatte ich mir ausgesucht, und der stand klipp und klar auf meiner Rechnung/Buchungsbestätigung.

Ich sehe jetzt nicht den großen Unterschied dazu, als wenn eurowings mir als Smarttarif-Bucher im Flieger plötzlich mitteilt: "Snack&Getränke sind aus, Pech gehabt, vielleicht beim nächsten Flug!"

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#8
 Von 
go502398-70
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar aber dann muss man die AGB anschauen und sehen was dazu zu Thema Sitzplatzreservierung steht.

Da wird es bestimmt eine entsprechende Klausel geben die auch Änderungen zu lässt. Ob man die Angreifen kann ist wieder eine andere Frage.
Es kann auch einen Equipmentchange gegeben haben und die Sitze sind dann eben nicht mehr vorhanden.

Das kann übrigens mit den Snacks auch passieren wenn eben 20Leute den gleichen wollen es sind aber nur 19 muss der 20. einen anderen bekommen.

Wie gesagt es macht mehr Sinn das erstmal über den Weg des Kundenservice zu probieren weil so einfach lässt sich der Aufpreis bei anderen Tarifen nicht raus rechnen.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Sind Sie sich eigentlich sicher, dass Sie den "Platz mit mehr Beinfreiheit" tatsächlich auch für den Rückflug "bestellt" haben? Ich vermute, dass Ihr Hinflug mit Eurowings war, der Rückflug aber "operated by Tuifly". Und Tuifly bietet diese Sitze mir mehr Abstand eigentlich nicht an ... die vorderen Sitze werden von denen ab und an als "Business Seat" verkauft und ansonsten frei vergeben. Siehe auch die Tabelle unter https://www.eurowings.com/de/informieren/services/partner-airlines.html

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#10
 Von 
peter3333
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Sind Sie sich eigentlich sicher, dass Sie den "Platz mit mehr Beinfreiheit" tatsächlich auch für den Rückflug "bestellt" haben? Ich vermute, dass Ihr Hinflug mit Eurowings war, der Rückflug aber "operated by Tuifly". Und Tuifly bietet diese Sitze mir mehr Abstand eigentlich nicht an

Hin- und Rückflug waren operated bei TUIfly (Köln-Karpathos), und für beide Strecken hatte ich den Platz 1D ausgesucht und auf der Rechnung.
Leider kann ich nicht 100%ig ausschließen, dass mich die Erinnerung trügt und ich den zusätzlichen Aufpreis für die 1. Reihe doch nicht bezahlen musste. Aber es ist unwahrscheinlich. Denn wenn die erste Reihe nix kostet, sind die Sitze ja auch sofort weg, ich habe 2,5 Monate vor Abflug gebucht, und das spricht dafür, das man den Flug ja schon länger buchen konnte.

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#11
 Von 
peter3333
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go502398-70):

Es kann auch einen Equipmentchange gegeben haben und die Sitze sind dann eben nicht mehr vorhanden.

Der Sitzplatz 1D war vorhanden, ich habe ihn persönlich beim Einsteigen in Augenschein genommen. Aber das ist ja auch nicht das Thema. Natürlich kann etwas unvorhergesehenes passieren, und eine Leistung kann nicht mehr erbracht werden. Bloß sollte man dann nicht auch noch für die nicht erbrachte Leistung kassieren wollen...

Zitat (von go502398-70):

Das kann übrigens mit den Snacks auch passieren wenn eben 20Leute den gleichen wollen es sind aber nur 19 muss der 20. einen anderen bekommen.

Ja, Eurowings verspricht ja auch nur einen Snack, und keinen Salami-Snack, deshalb beschwere ich mich auch nicht, wenn nur noch Käse übrig ist. Aber Sitz 1D ist Sitz 1D. Deshalb ist die Analogie hier nicht anderer Snack, sondern gar kein Snack.

-- Editiert von peter3333 am 29.10.2018 15:35

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#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von peter3333):
Leider kann ich nicht 100%ig ausschließen, dass mich die Erinnerung trügt und ich den zusätzlichen Aufpreis für die 1. Reihe doch nicht bezahlen musste.


Was denn nun? Sitz mit mehr Beinfreiheit gebucht und gezahlt oder nicht? Wenn Sie es selbst nicht wissen, wie können Sie dann Ansprüche stellen?

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#13
 Von 
peter3333
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von peter3333):
Leider kann ich nicht 100%ig ausschließen, dass mich die Erinnerung trügt und ich den zusätzlichen Aufpreis für die 1. Reihe doch nicht bezahlen musste.


Was denn nun? Sitz mit mehr Beinfreiheit gebucht und gezahlt oder nicht? Wenn Sie es selbst nicht wissen, wie können Sie dann Ansprüche stellen?


Wenn Sie den Thread nicht lesen, und sich keine Mühe geben wollen, den etwas komplexen Zusammenhang zu verstehen, wieso müssen Sie sich dann unbedingt äußern? Sitzen Sie irgendwo als Verkäufer und sind auch immer genervt von Kunden, die für ihr Geld frecherweise auf der versprochenen Leistung bestehen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von peter3333):

Wenn Sie den Thread nicht lesen, und sich keine Mühe geben wollen, den etwas komplexen Zusammenhang zu verstehen, wieso müssen Sie sich dann unbedingt äußern? Sitzen Sie irgendwo als Verkäufer und sind auch immer genervt von Kunden, die für ihr Geld frecherweise auf der versprochenen Leistung bestehen?


Und wieso meinen Sie, mich hier "anzublöken"? Sie haben doch selbst geschrieben, dass Sie nicht mehr wissen, ob Sie tatsächlich einen Aufpreis gezahlt haben.

Ich habe gerade meine letzte Buchung bzw. Rechnung bei Eurowings (Sep 2018) angesehen. Der Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit wird separat ausgewiesen, in meinem Fall mit 8,- Euro.

-- Editiert von guyfromhamburg am 30.10.2018 11:47

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von go502398-70):
.......Das geschreibsel vom Vorschreiber muss man nicht besonders ernst nehmen, der Inhalt ist sowieso meistens Sinn befreit......

Natuerlich Sie haben den absoluten Durchblick artikulieren sich hier aber wie ein Anfaenger, was Sie ja auch zu sein scheinen.

Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass eine Fluggesellschaft Sitzplaetze vorsaetzlich freilaesst, nur weil Sie darauf hofft, dass sich noch Deppen finden die bereit sind, den Zuschlag fuer mehr Beinfreiheit zu zahlen.

Beispiel:
Reisetag 01.08., Strecke DUS-PMI, angenommene Abflugzeit 10:15 h Muster: A 319 mit 150er Bestuhlung, davon 42 Sitzplaetze mit groesserer Beinfreiheit.
Am 14.05. erkennt das Buchungssystem, dass nur noch 45 freie Plaetze vorhanden sind, die restlichen Plaetze sind verkauft. Nur noch mit 3 Plaetze ab jetzt in den Verkauf gehen?? Fuer wie behaemmert halten Sie Fluggesellschaften?????
Oh Wunder, von der einen zur anderen Sekunde kostet ab jetzt der Sitzplatz fuer diesen Flug 179,00 Euro, den man bis dato noch fuer 119,00 Euro kaufen konnte. Bevor Sie jetzt weitere sinnfreie Ueberlegungen anstellen, die genannten Preise sind Unterstellungen meinerseits und in der Realitaet sicherlich ganz anders.
Damit ist der Sitz mit groesserer Beinfreiheit doch eigentlich ganz gut bezahlt (= + 60.--). Jetzt findet sich vllt. noch der Eine oder Andere, der zusaetzlich noch den Aufschlag fuer mehr Beinfreiheit zu zahlen bereit ist und solch einen Platz tatsaechlich bucht.

3 Stunden spaeter wieder eine A 319 nach PMI, leider nur zu 35% gebucht. Der Flug kostet jetzt nur noch 79,00 Euro bei der schlechten Buchungssituation fuer diesen Flug. Die Reservierungssysteme (Buchungssysteme) reagieren bei Bedarf sekundenschnell.
Zurueck zum ersten Flieger der meinetwegen dann am 30.05. restlos verkauft ist. Beim check-in am 01.08. koennen die check-in Mitarbeiter nur 108 Plaetze zuteilen in der Basic-Bestuhlung. Da aber 150 Paxe zum check-in anstehen, muss man irgendwann die Sitzplaetze mit der groesseren Beinfreiehit kostenfrei vergeben. Das sollte selbst Ihnen einleuchten.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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