Guten Morgen
ich habe folgendes Problem:
Vor fast einem ganzen Jahr habe ich eine Ferienwohnung für meine Freundin und mich gebucht. Leider hat die Beziehung nicht geklappt, so dass ich vor drei Monaten die Buchung wieder stornieren musste.
Gestern rief mich dann die Dame von dem Haus an und wollte mir erzählen, dass ich 80% des Mietpreises zahlen müsste. Das steht so in den AGB's der Stadt.
Nun ist es aber so, dass der Prospekt der Stadt nur zur Ansicht diente (Gastgeberverzeichniss), gebucht habe ich ja direkt bei ihr.
Ist dies nun verhältnismäßig, dass sie sich auf die AGB's der Stadt stützt und vor allem, dass ein dermaßen hoher Satz bei früher Kündigung ausgesprochen werden darf?
Danke schon mal für die Antwort
Gruß
Aggi85
Stornierung Ferienwohnung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
...Das steht so in den AGB's der Stadt...
Das wäre wohl unerheblich, da dies AGB wohl nicht wirksam vereinbart wurden.
Dann hätte die VM Anspruch auf den vollen Mietpreis, müsste sich jedoch anrechnen lassen, falls sie die Wohnung in diesem Zeitraum doch noch vermietet bekommt.
Geschieht das nicht, schuldest du ihr eben 100 % der Miete.
Hallo,
den Ausfuehrungen von Dr. Lecter kann ich mich nur anschliessen.
Sie sollten froh sein, dass die Vermieterin sich auf die AGB der Stadt zurueckzieht, ansonsten waeren tatsaechlich 100% zu zahlen. Gruende, warum storniert wird, sind gaenzlich unerheblich.
Uebrigens - Sie muessen der Vermieterin beweisen, dass die FEWO anderweitig vermietet wurde, mit der einfachen Behauptung ist es nicht getan.
Viele Gruesse
bernardoselva
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