Hallo,
Wir haben eine Ferienwohnung in Norddeutschland gebucht und 10 Prozent Anzahlung geleistet. Nun haben wir kurzfristig ein Haus gekauft und bei der Vemieterin angefragt, daß wir den Vertrag gern stornieren würden. Antwort: es würde 90 Prozent des Mietpreises an Stornogebühr kosten, das stünde so in den AGB der Stadt. Unsere Antwort war, daß wir direkt bei ihr gebucht hätten und damit keine AGB Anwendung finden würden. (So auch die Auskunft der Touristeninfo der Stadt). Nun wurde die Dame ganz zahm und fragte, ob wir uns das nicht überlegen könnten, zumindest in einem Teil der geplanten Zeit zu kommen. Ok, dachten wir, eine Woche geht, und teilten der Vermieterin den Termin mit. Antwort ihrerseits, in dieser Woche (innerhalb unserer gebuchten Zeit) hätte sie bereits für 3 Tage die FeWO neu belegt. Wir sollten doch einen anderen Zeitpunkt wählen (der uns aber beruflich nicht paßt).
Was meint ihr? Hat sie Anspruch auf Stornogebühr? Kann sie die Anzahlung behalten? Könnten wir darauf bestehen, in der gebuchten Zeit zu fahren ? (letztere Frage eher rhetorisch)
Vielen Dank für eure Meinungen
Stornierung Ferienwohnung und Neuvermietung
28. März 2006
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Frage vom 28. März 2006 | 17:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung Ferienwohnung und Neuvermietung
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 12. April 2006 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Dieser link könnte hilfreich sein.
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/stornierung-ferienhaus-geschaeftsbedingungen.htm
Wann soll der Urlaub denn stattfinden?
Je kurzfristiger die Stornierung, umso höher die Stornogebühren.
Wenn Sie Ostern fahren wollten, dann ist die Höhe der Gebühren üblich. Wenn Sie erst in den Sommerferin fahren wollten, wäre die Gebühr sicher eheblich zu hoch.
Ein Beispiel für übliche AGB:
früher als 2 Monate 10%
ei bis 2 Monate 50 %
weniger als 1 Monat 80 %
Und jetzt?
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