Stornierung Flug bei Todesfall des Fluggastes

23. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schwestermia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Stornierung Flug bei Todesfall des Fluggastes

Hallo,
leider ist mein Stiefvater vor 2 Wochen verstorben und wir hatten einen Flug mit AIR-Berlin für Ende April gebucht.
Nach schriftlicher Stornierung des Fluges für ihn (die anderen Plätze bleiben erhalten) mit Beleg einer Sterbeurkunde bekamen wir von der Fluggesellschaft AIRBerlin folgendes geschrieben :

Leider kann eine Stornierung des Fluges nicht erfolgen, da es sich um einen "Spartarifflug" handelt. Sie würden sich hier nach den gesetzlichen Bestimmungen berufen. Welche das auch sein mögen.

Meines Erachtens fällt hier doch "höhere Gewalt" an, oder ? Und was heißt hier "gesetzliche Bestimmungen" ? Die AGBßs sind dahingehend, was Sterbefälle angeht, recht pauschal oder gar nicht aufgeführt.

Wäre nett, wenn jemand helfen könnte oder sagen könnte, was wir jetzt tun können.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Gebhardt

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ist das nicht ein Fall für eine Reiserücktrittskosten- oder Flugstornokostenversicherung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

leider ist es so, dass Sie vom vereinbarten Flugpreis nichts zurueck bekommen werden, da Sie die "Spartarif"-Variante gewaehlt haben. Und dieser Tarif laesst keine Erstattung im Falle einer Stornierung zu, egal aus welchem Grund eine Stornierung erfolgt.
AB bietet ja auch noch einen variablen Tarif an, dieser ist erstattungsfaehig allerdings auch erheblich teurer gegenueber der Sparvariante.

Da kann nur eine evtl. bestehende Reiseruecktrittskostenversicherung oder eine Ersatzperson helfen. Bei einer Ersatzperson muessen Sie die AGB fuer den von Ihnen gewaehlten Tarif beachten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Int09
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich denke auch das es bei solchen Sonderangeboten ( Sparflüge) die Stornierung nur auf Kulanz möglich ist.
Die AGBs sind genau zu lesen und zu prüfen, ob du ein Schlupfloch findest!!


Meistens steht bei solchen Angeboten ja auch keine Stornierung möglich!!
Ich würde dort vielleicht mal anrufen, um persönlich mit einem darüber zu reden. Vielleicht werden sie Verständnis zeigen und zu mindest ein Teil erstatten oder ein Gutschein wird angeboten, damit man dort wieder einen Flug bucht!!

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""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

ich hätte treudoof geantwortet das der neue wohnort friedhof xyz ist und ihr glück versuchen können. sollen sich nicht wundern wenn keine antwort kommt.

das ist aber wieder typisch, jeden cent versuchen auszupressen. wie oft laß ich schon, person a ballert mit 120kmh gegen bazúm und 2 tage später, person a noch nicht unter der erde, kommt eine rechnung für den baum zu den angehörigen... ******** sowas....


:)

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"

Im ewigen Gedenken."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@zensursula
Was sollte bitte schön der ebenfalls recht pietätlose Brief mit dem Friedhof bringen?! Der Flug ist airlinetypisch bereits bezahlt und möchte erstattet werden, es geht hier also nicht um das Abwenden eines Inkasso, in welchem Fall wohl die Erben kontaktiert würden.

-- Editiert am 25.03.2010 08:37

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@ zensursula

Was sind denn das fuer tolle Ratschlaege. Alle, die sich einigermassen auskennen, wissen, dass sofort nach Buchung gezahlt werden muss, also warum einen solchen Rat mit einer Friedhofsadresse geben. Wir sind hier in einem Hilfeforum und nicht im Kindergarten.

Und wo presst die Fluggesellschaft jeden Cent? Wenn ich buche, dann informiere ich mich ueber die Bedingungen zu den einzelnen Tarifarten, denn Jedem faellt der schon markante Unterschied zwischen Spar- und normalen Tarifen auf. Und dann kann ich immer noch eine Reiseruecktrittskostenversicherung abschliessen, ansonsten nehme ich das Risiko auf mich, im Falle der Stornierung den Flugpreis zu "opfern".

Und darum ist auch der Kulanzratschlag von Int09 ueberfluessig. Warum soll die Fluggesellschaft das machen? Macht sie das, dann erstickt sie taeglich an allen moeglichen Kulanzantraegen.

Man sollte Schwestermia zu all dem Leid nicht auch noch mit Ratschlaegen kommen, die nichts bringen. Meine Meinung!


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.03.2010 15:00:33
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schwestermia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn einige "gesonderter Meinung" waren. :???:
Also leider erstattet die FG in diesem Fall nicht die Flugkosten, allerdings bieten sie eine Umbuchung und / oder Ersatzperson an.
Im Vergleich zu TUIFly jedoch ist AirBerlin doch recht teuer (auch im Spartarif) und gerade im Servicebereich recht unfreundlich und unmotiviert.
Da wir den Hinflug mit Tuifly (Achtung ! Ebenfalls Spartarif !!!!) gebucht hatten, wird hier jedoch in unserem Fall der Flug kulanterweise erstattet.
Schade, wie andere Menschen mit der Trauer anderer umzugehen versuchen. Ich wünsche Euch auf diesem Wege nicht dieses emotionales Auf und Ab. Es ist traurig genug, dass wir einen lieben Menschen aus unserer Familie verloren haben !!!

Mit traurigen Grüßen

Mia


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""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.03.2010 15:00:33
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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