Stornierung Pauschalreise durch Veranstalter

21. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
ZX10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Stornierung Pauschalreise durch Veranstalter

Hallo,
aus aktuellem Anlass hat mein Reiseveranstalter ********** meine Keniareise Ende März storniert.
Der Reisepreis ist bereits voll bezahlt. Allerdings legt sich weder ********** noch xxxxxx zum Thema Rückzahlung fest. Aussage ist man müsse abwarten.
Rechtlich ist der Veranstalter ja zur Rückzahlung verpflichtet solange er nicht Konkurs geht.
Frage: Ist es ratsam hier gleich einen Anwalt einzuschalten um nichts zu versäumen oder bei Problemen hinten anzustehen.

-- Editiert von Moderator am 21.03.2020 18:54

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja, ich würde hier Druck machen.
Ich würde dem Reiseveranstalter ********** noch einmal eine Frist von 14 Tage setzen, den Gesamtpreis zu erstatten. Danach würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Pauschalreise sind weiterhin über einen Reisepreissicherungsschein abgesichtet. Besitzen Sie einen solchen Schein?

-- Editiert von Moderator am 21.03.2020 21:44

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von ZX10):
Ist es ratsam hier gleich einen Anwalt einzuschalten

Nö - es sei denn man möchte die Kosten für den Anwalt selber tragen.



Zitat (von ZX10):
aus aktuellem Anlass hat mein Reiseveranstalter ********** meine Keniareise Ende März storniert.

Und das hat man in Textform?

Dann erst mal gerichtsfest in Verzug setzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ZX10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ja, ich würde hier Druck machen.
Ich würde dem Reiseveranstalter ********** noch einmal eine Frist von 14 Tage setzen, den Gesamtpreis zu erstatten. Danach würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Pauschalreise sind weiterhin über einen Reisepreissicherungsschein abgesichtet. Besitzen Sie einen solchen Schein?

-- Editiert von Moderator am 21.03.2020 21:44
Zitat (von vundaal76):
Ja, ich würde hier Druck machen.
Ich würde dem Reiseveranstalter ********** noch einmal eine Frist von 14 Tage setzen, den Gesamtpreis zu erstatten. Danach würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Pauschalreise sind weiterhin über einen Reisepreissicherungsschein abgesichtet. Besitzen Sie einen solchen Schein?

-- Editiert von Moderator am 21.03.2020 21:44

Hallo,
Zahlung ist über Kreditkarte erfolgt. Sollte dadurch abgesichert sein. Rückbuchung lt. Aussage nicht möglich.
Ausserdem habe eine ich Rechtschutzversicherung.
Werde erstmal per Einschreiben an Onlinereisebüro und Veranstalter eine Frist setzen.
Mal sehen ob sich was tut.
Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Zahlung ist über Kreditkarte erfolgt. Sollte dadurch abgesichert sein. Rückbuchung lt. Aussage nicht möglich.


Bitte hören Sie auf zu telefonieren. Die Kreditkartenrückbuchung (Chargeback) müssen Sie schriftlich beantragen. Grund: "Service not rendered"

Erfolgschance: 30% (man sollte es trotzdem probieren)

Zitat:
Werde erstmal per Einschreiben an Onlinereisebüro und Veranstalter eine Frist setzen.


Es reicht auch eine E-Mail. Solange Sie irgendwie eine Eingangsbestätigung erhalten, können Sie den Zugang ja nachweisen.
Fristsetzung von 14 Tagen!

Danach würde ich die Rechtsschutzversicherung kontaktieren.

0x Hilfreiche Antwort

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