Stornierung Pauschalreise mit zwei Personen

26. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.04.2025 15:36:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Stornierung Pauschalreise mit zwei Personen

Hallo.
Eine Freundin und ich haben im November eine Donau-Schifffahrt gebucht, Start ist Ende Mai. Nach der Buchung habe ich erfahren, dass meine beantragte Kur im April losgeht. Bei einer eventuellen Verlängerung der Kur würde das genau in den Reisezeitraum fallen. Nun habe ich beschlossen die Reise zu stornieren, da mir diese Kur sehr wichtig ist. Meine Freundin war nicht begeistert, zumal wir keine Reiserücktrittsversicherung haben. Ich habe ihr angeboten, Ihre Stornogebühren mit zu übernehmen. Jetzt macht sie auf dumm. Ich habe keine Buchungsnummer und weiß auch das Reisebüro nicht. Bin ich dazu verpflichtet, ihre Stornigebühren zu übernehmen? Ich hätte es aus Gutmütigkeit getan. Aber nachdem sie jetzt auf Durchgang schaltet, möchte ich das nicht mehr.
Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 26. März 2025 13:28

-- Thema wurde verschoben am 26. März 2025 13:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128545 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
Bin ich dazu verpflichtet, ihre Stornigebühren zu übernehmen?

Ich sehe da keinen Grund.

Warum sollt sie denn überhaupt stornieren wollen? Fährt sie halt alleine ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 41x hilfreich)

Wenn deine Freundin das gebucht hat ist sie auch der Vertragspartner. Wenn du das Geld allerdings schon an sie überwiesen hast, sehe ich da eher Pech für dich.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11929 Beiträge, 4418x hilfreich)

Wer hat denn jetzt was gebucht?

Deine Freundin für euch Beide, oder jeder für sich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18743 Beiträge, 6861x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
Eine Freundin und ich haben im November eine Donau-Schifffahrt gebucht,

Ihr seid somit eine 'BGB-Gesellschaft! mit dem Zweck, diese Reise zu machen. Wenn du jetzt aussteigst, bleibst du m.E. in der Pflicht, deinen Teil zu erfüllen und zu zahlen. Möglicherweise findest du aber noch jemanden der statt deiner einsteigt - dürfte allerdings bei Doppelkabine kaum zu realisieren sein.

Zitat (von Cara2010):
Bei einer eventuellen Verlängerung der Kur

Da hast du aber ein Wörtchen mitzureden - d.h. du musst einer Verlängerung nicht zustimmen.

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