Stornierung.

22. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lachflat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung.

Hallo. Mein Anliegen betrifft die Stornierung. Ich wollte dieses Jahr im Juni nach Saloniki fliegen mit meiner Freundin, da dies aber nicht geht, da ich arbeiten muss, und wir erst im Juni geflogen wären, habe ich storniert. Nun habe ich eine Email bekommen, von dem Reisebüro wo meine Freundin die Reise gebucht hat, das ich als stornierungskosten 360 Euro zahlen soll, damit es storniert wird. Meine Frage ist nun, muss ich so viel Geld bezahlen? Da wir ja erst Mitte Juni geflogen wären und ich 45% stornierungskosten ziemlich viel finde. Ist das alles rechtens oder kann ich da irgendwas gegen tun?

Vielen Dank im voraus und liebe Grüße.

Reise mit Hindernissen?

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4 Antworten
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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1811x hilfreich)

Hallo,

zunaechst einmal gilt, ist eine Reise gebucht und bestaetigt, werden bei einer Stornierung Gebuehren faellig unabhaengig davon, ob der Reiseantritt zeitnah oder erst in ferner Zukunft erfolgt

Dann ist zu beachten um welche Art Reise es sich handelt. Ich gehe davon aus, dass es sich aufgrund der Hoehe der Gebuehren um eine sogenannte 'Dynamic'-Reise handelt, also um eine Reise mit tagesaktuellen Preisen. Bei diesen Reisen ist es so, dass Ihr Reiseveranstalter die Fluege zum jeweiligen Basistarif bei der Fluggesellschaft fest, also verbindlich, einbucht.

Wird die Reise storniert, dann sind in der Regel verbindlich eingebuchte Fluege im Basistarif nicht mehr stornierbar, d.h., sie muessen bezahlt werden.

Lassen Sie sich vom Reiseveranstalter die ihm entandenen Kosten aufschluesseln, das hat er zu machen. Ist die Berechnung unverhaeltnismaessig koennen Sie gegen die Hoehe der Gebuehren vorgehen, denn Stornierungsgebuehren sollen dem Reiseveranstalter den Schaden, der ihm durch die Stornierung entstanden ist, ersetzen. Nicht aber sind sie dafuer gedacht, dass der Reiseveranstalter daran erheblich verdient.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
Lachflat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal, und danke für die hilfreichen Antworten. Die Sache ist so, da meine Freundin leider in einem anderen Bundesland wohnt, konnte ich selbst nicht dabei sein, um mich ganz genau darüber zu informieren. Jedoch sagte meine Freundin etwas von dem Reisebüro Neckermann das dieses eine Y Buchung wäre, und die die Stornierungskosten erhöht hätten, und deswegen die 45% zustande kommen. Also verstehe ich das nun richtig, dass ich das nicht bezahlen muss? Weil ich möchte auch nicht, dass meine Freundin dann auf den Kosten sitzen bleibt. Sie müsste dann die vollen 817 Euro bezahlen, wenn ich die Stornierungskosten von 360 Euro nicht trage.

Liebe Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1811x hilfreich)

Zitat (von Lachflat):
.....Also verstehe ich das nun richtig, dass ich das nicht bezahlen muss?......

Nein, das verstehen Sie ganz und gar nicht richtig! Wie ich schon geschrieben habe, koennen Sie vom Reiseveranstalter verlangen, dass er Ihnen die ihm entstandenen Kosten aufschluesselt. Nur wenn er das nicht kann, dann muessen Sie nicht oder weniger zahlen.

Oder aber Sie muessen dem Reiseveranstalter nachweisen, dass ihm niedrigere Kosten entstanden sind. Das ist naturgemaess kaum moeglich.

Zitat (von Lachflat):
......Weil ich möchte auch nicht, dass meine Freundin dann auf den Kosten sitzen bleibt. Sie müsste dann die vollen 817 Euro bezahlen, wenn ich die Stornierungskosten von 360 Euro nicht trage......

Sie sollten die Gebuehren von Ihrem Chef zurueck verlangen, denn der hat Ihnen ja offensichtlich Ihren Urlaub gestrichen und hat dann auch die Kosten zu tragen, die Ihnen dadurch entstehen.

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