Stornierung bei geschlossenem Hotel

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Guru92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung bei geschlossenem Hotel

Hallo,
während unserer Reise auf Bali, haben wir 2 Nächte in einem Hotel gebucht, das sich in der Nähe des aktuell zum Ausbruch drohenden Vulkans (Mount Agung) befindet. Das Hotel (via booking.com) und die Flüge wurden separat gebucht und bereits vollständig bezahlt. Das Hotel schreibt uns nun 2 Tage vor Reisebeginn eine Email, dass aufgrund von Erdbeben in der Nacht und bevorstehendem Ausbruch des Vulkans, das Hotel geschlossen hat. Desweiteren kündigen sie in der Email an, die bezahlten Leistungen (100% der Kosten) einzubehalten, da sie sich auf ihre eigenen AGBs berufen, die besagen, dass sie bei Naturkatastrophen keinerlei Haftung übernehmen und Kosten erstatten. Können wir in diesem Fall unsere Kosten zurückfordern, da wir uns inmitten der Reise befinden und eine Ersatzunterkunft benötigen?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße,
Guru92




5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich gilt im deutschen Reiserecht das bei hoeherer Gewalt, Naturkatastrophen sind hoehere Gewalt, geschlossene Vertraege so gestellt werden muessen, als waeren sie nicht geschlossen worden.

Da hier aber indonesisches Recht gilt stellt sich die Frage ob dieses Recht das auch so vorsieht? Ausserdem muessen Sie beachten, dass Sie in Indonesien klagen muessen wenn das Hotel eine Rueckzahlung verweigert.

Wie haben Sie denn gezahlt? Bei Zahlung mit Kreditkarte koennte man evtl. versuchen ueber die Kreditkartenfirma eine Rueckzahlung zu erreichen. Das wird aber sehr schwierig werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Guru92):
Können wir in diesem Fall unsere Kosten zurückfordern, da wir uns inmitten der Reise befinden und eine Ersatzunterkunft benötigen?
Fordern könnt ihr viel, ich sehe da aber erhebliche Schwierigkeiten auf euch zukommen diese Forderungen auch durchzusetzen. Hättet ihr hier über einen Reiseveranstalter gebucht wäre es zwar etwas teurer gewesen, aber ihr hättet mehr Rechte gehabt als bei der aktuellen Konstellation. Ihr solltet in einen indonesischen Rechteforum nach Rat fragen.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5106 Beiträge, 1980x hilfreich)

Ich würde das Hotel mal fragen, was sie darüber denken, wenn dieser Fall in verschiedenen Hotelbewertungsportalen veröffentlicht wird.

Desweiteren würde ich den Fall trotzdem noch einmal dem Vermittler booking.com schildern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass booking.com daran interessiert ist, Hotels bei sich zu listen, die stornieren, dann aber das Geld nicht erstatten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Desweiteren würde ich den Fall trotzdem noch einmal dem Vermittler booking.com schildern.

Da könnte man eventuell was über Kulanz erreichen.



Zitat (von -Laie-):
Hättet ihr hier über einen Reiseveranstalter gebucht wäre es zwar etwas teurer gewesen, aber ihr hättet mehr Recht gehabt als bei der aktuellen Konstellation.

Stimmt.

Aber die Preise der Reisebüros werden ja immer gerne als "zu teuer" beurteilt, statt dessen dann lieber im Internet das "beste"(billigste) Angebot gesucht.



Wenn direkt beim Hotel gebucht wurde, dann gilt wohl auch indonesisches Recht.
Was das in solchen Fällen vorsieht, müsste man mal versuchen heraus zu bekommen.

Klageort wäre auch Indonesien.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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