Stornierung der Reise durch Mitreisenden

16. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Paula403
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Stornierung der Reise durch Mitreisenden

Man nehme an, dass 2 Personen zusammen ein Urlaub buchen und 2 Tage vorher die Reise durch den Buchenden ohne Absprache storniert wird. Das Reisebüro weist alle Schuld von sich, obwohl die gemeinsame Reise durch 2 getrennte Rechnunge bezahlt wurde und erstattet nur die Steuern und Gebühren (20%).

Anschließend versucht die geschädigte Person von der anderen Person den entstehenden Schaden einzufordern. Auf welchen Grundlagen würde das geschehen können? Wie ist die Rechtslage?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn der Anmelder eine von ihm angemeldete Reise storniert, muss das buchende Reisebuero diese Stornierung annehmen und an den Reiseveranstalter / Fluggesellschaft weiterleiten. Die Gruende der Stornierung haben das Reisebuero nicht zu interessieren. Der Reiseveranstalter / Fluggesellschaft wird die Gebuehren gemaess seiner AGB erheben.

So wie Sie das schildern, wurde da seitens des Reisebueros und des Veranstalters / Fluggesellschaft voellig korrekt gehandelt, da man dem Willen des Anmelders entsprach.

Wie die Reisenden die Stornierung intern handhaben ist deren Sache. Der Reisende, der sich geschaedigt fuehlt, also behauptet, dass er den Anmeldenden nicht mit einer Stornierung beauftragt hat, muss das beweisen koennen. Dann kann er einen Schaden, z.B. Mehrkosten durch Neuanmeldung, gegen den urspruenglichen Anmelder durchsetzen. Das zu beweisen duerfte schwierig werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 16.04.2010 17:13

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paula403
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Und wenn es eine SMS geben würde, wo der, der storniert genau dies schreibt?
Auch Dritte wären über den Vorgang informiert gewesen.
Eine Neuanmeldung wäre nicht möglich gewesen, da als der Mitreisende erfahren hat, dass storniert wurde seitens des Reisebüros bereits alles weitergeleitet worden wäre. Die Reise hätte komplett neu gebucht werden müssen.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Und wenn es eine SMS geben würde, wo der, der storniert genau dies schreibt?.....

Was schreibt?
quote:
.....Auch Dritte wären über den Vorgang informiert gewesen.....

Ich dachte, die Reise waere fuer zwei Personen gebucht gewesen. Und was haben da jetzt Dritte mit zu schaffen???
quote:
.....Eine Neuanmeldung wäre nicht möglich gewesen, da als der Mitreisende erfahren hat, dass storniert wurde seitens des Reisebüros bereits alles weitergeleitet worden wäre. Die Reise hätte komplett neu gebucht werden müssen.....

Und warum soll eine Neuanmeldung nicht moeglich sein? Einziger Grund waere, dass keine Plaetze mehr vorhanden sind......


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paula403
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung.

Der, der storniert hätte geschrieben, dass er eben storniert hat und sich gleichzeit entschuldigt, dass er es vorher nicht abgeklärt hat.

Die Reise wäre für 2 gewesen, aber bereits einige Tage vorher wäre das Thema aufgekommen, dass der Buchende evtl. stornieren müsste und der Mitreisende hätte vor Dritten ausdrücklich darauf hingewiesen die Reise auch alleine antreten zu wollen.

Das Problem wäre gewesen, dass es z.B. keine Flüge mehr gegeben hätte.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zur Beweiskraft einer SMS vor deutschen Gerichten habe ich zwar noch nie etwas gelesen, aber der angedeutete Wortlaut scheint eindeutig.

Völlig unverständlich ist dagegen, warum der Reiseanmelder/Buchende/Stornierende nicht einfach nur den eigenen Part hat streichen lassen. Er/Sie hätte die übrigen Reiseleistungen auf den eigenen Namen bestehen lassen können oder aber Dich, Paula403, (mit entsprechender Willensbekundung) eintragen lassen.

Wie bernardoselva schreibt, hier liegt ein zweites, internes, Vertragsverhältnis vor. Also entweder alles persönlich regeln oder per Mediator/Gericht. Durch die getrennten Zahlungen hat wohl auch die/der Mitreisende ein Mitspracherecht. Intern.

-- Editiert am 16.04.2010 21:33

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