Stornierung der Zugfahrt durch FlixBus

7. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)
Stornierung der Zugfahrt durch FlixBus

Guten Tag,

Ich habe vor einigen Wochen bei FlixBus eine Fahrt mit dem Zug am 10.10.17 von Darmstadt HBF (Abf. 08:04) nach Berlin HBF (Ank.: 13.05) gebucht.

Zweck der fahrt ist ein Städtetrip, den Tag drauf geht es mittags schon wieder zurück.

Heute erhielt ich eine E-Mail von FlixBus, die Fahrt könne Betriebsbedingt nicht stattfinden.
Ich wurde automatisch auf eine Busfahrt umgebucht, Abfahrt Darmstadt 14.10, Ankunft Berlin 21.40.

Da aufgrund der späten Ankunft die Reise so keinen Sinn macht und FlixBus laut Hotline keine Alternative bieten kann (unter Zeugen telefoniert), würde ich gerne eine Ersatzbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel bevorzugen.

Welche Rechte habe ich gemäß der Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr? Kann ich mir ein Ticket der DB (habe eine BahnCard 25 2. Klasse) kaufen und FlixBus wäre zur Erstattung verpflichtet?

Wie sollte ich das FlixBus ggü argumentieren?


Ich freue mich auf eure Meinungen! :)

Liebe Grüße,
Musti

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21 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

welchen Grund hat man genannt, dass die Bahnfahrt nicht stattfindet. 'Betriebsbedingt' anzugeben ist nicht ausreichend. Ich gehe aber davon aus, dass das Sturmtief 'Xavier' immer noch auswirkt und die Strecke oder Teile davon noch nicht wieder passierbar sind.

Wenn dem so ist, dann waere das hoehere Gewalt. Dann haette man Ihnen lediglich die Kosten fuer die Fahrkarte zu erstatten ernn Sie stornieren - mehr nicht.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Guten Tag,

Zitat der Email:
„Ihr Bus der Linie K21 von Darmstadt central station (train) nach Berlin central station (train) wird am 10.10.2017 betriebsbedingt leider ausfallen.".

Die Fahrten fallen die gesamte nächste Woche aus, die deutsche Bahn bedient die Strecke aber. Ich gehe daher davon aus, das es nicht am Wetger liegt.

Liebe Grüße,
Musti

/EDIT:
Der Zug fährt heute ja auch auf der Strecke, Sonntag auch. Ab Montag aus irgendeinem Grund nicht mehr, also kann man das Wetter bzw. Streckensperrungen wohl ausschließen.

-- Editiert von Neoner am 07.10.2017 15:27

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Ihr Bus der Linie K21 wird am 10.10.2017 betriebsbedingt leider ausfallen.".


Von Zug steht da aber nichts.

Berry

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#5
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Das stimmt so nicht mehr - das ist der ehemalige Betreiber. Dieser ist insolvent. Der Zug wird durch eine andere Firma (Ausland) betrieben, FlixBus ist vertreiber und verritt die Marke in Deutschland (glaube Firma ist ansässig in Tschechien).

Die Hotline hat keine weiteren Informationen zum Ausfall des Zuges. Der Zug fährt aus betrieblichen Gründen nicht in der Woche. Heute und morgen aber schon, was ja nicht für höhere Gewalt spricht.

Wie ist es mit der alternativen Buchung aus, die automatisch veranlasst wurde? Aufgrund der massiven Verspätung ist das für mich nicht möglich - muss ich das annehmen als „Ersatzbeförderung"?

Ist die Aussage, der Zug fällt betriebsbedingt aus und die kürze der Zeit ein „Vorteil" für mich, da die Aussage zu unpräzise war und ich keine weiteren Angaben erhalten habe und dadurch zur Ersatzfahrt mit der DB „genötigt" wurde? (Ich glaube sie Wissen was ich meine).

Liebe Grüße,
Musti

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Fahrgastrechte gelten auch bei Höherer Gewalt.
Der Reisende kann sich bei einem anderen Eisenbahnbeförderungsunternehmen eine neue Fahrkarte kaufen und Diese dort zur Erstattung einreichen.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Erstattung wird aber ausbleiben. Denn der Anbieter hat eine Ersatzbeförderung angeboten, die noch taggleich ankommt. Deshalb schuldet der Anbieter nicht die Mehrkosten für ein Ticket der DB, sondern nur 50% Erstattung des LeoExpress-Tickets, da der Zielort mit mehr als 120min Verspätung erreicht wird. (LeoExpress ist der tschechische Betreiber des Zuges, der die Tickets in Kooperation mit Flixbus vertreibt.)
Alternativ kann der Kunde natürlich von der Reise zurücktreten. D.h. Rückgabe des Tickets gegen 100% Erstattung.

Der Fragesteller hat also drei Optionen:
- Mit dem angebotenen Ersatzbus fahren und 50% des Ticketpreises zurückbekommen.
- Das LeoExpress-Ticket zurückgeben, ein DB-Ticket neu buchen und auf der Preisdifferenz sitzen bleiben.
- Das LeoExpress-Ticket zurückgeben und sich von dem zurück erhaltenen Geld einen schönen Tag in Darmstadt machen

-- Editiert von drkabo am 07.10.2017 21:37

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Da sehen die EU Fahrgastrechte aber etwas vor.
Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten beträgt, kann man sich als Fahrgast eine Fahrkarte bei einem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen kaufen.

Artikel 16:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007R1371&qid=1486543383240&from=EN

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Und wo genau steht jetzt im Artikel 16 das mit der Fahrkarte eines anderen Verkehrsunternehmens?

Da steht sinngemäß:
Bei einer absehbaren Verspätung von 60 min kann der Kunde
a) Kostenlos stornieren, falls die Fahrt nicht angetreten wurde. Wenn die Fahrt schon angetreten wurde, hat de Kunde die Wahl zwischen Abbruch der Fahrt mit anteiliger Erstattung oder kostenloser Rückbeförderung zum Startort plus voller Erstattung.
b) Weiterbeförderung verlangen mit dem nächstmöglichen Verkehrsmittel, das die gleichen Konditionen hat, wie das gebuchte Verkehsmittel
c) Weiterbeförderung verlangen mit Verkehrsmittel, das die gleichen Konditionen hat, wie das gebuchte Verkehsmittel, zu einem Zeitpunkt nach Wahl des Kunden

Da steht nicht(!), dass der Anbieter mit einem Verkehsmittel eines anderen Anbieters weiterbefördern muss.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

Zitat:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte, beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen. Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Schönes-Wochenende-Tickets und Länder-Tickets.


http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UE.22.0.html

Zitat:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:

Bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
Die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann
Andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sie müssen eine eventuell erforderliche Fahrkarte/ einen Produktübergang zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen.

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Phantasie hast du, das muss man dir lassen. Quatsch ist es aber trotzdem.

Nein, ist es ganz und garnicht. Vundaal ist bstimmt nicht mein Freund, aber hier hat er ausnahmsweise einmal Recht. Ich bin mit einem Regional-Express von Koeln nach Koblenz gefahren und wollte von dort weiter nach Frankfurt ebenfalls mit einem Regionalzug. Fahrkarte hatte ich bis Frankfurt.

Der Regionalzug von Koeln nach Koblenz hatte mehr als 30 Minuten Verspaetung, dadurch war der Anschluss in Koblenz weg. Meine geplante Uebergangszeit waeren 25 Minuten gewesen. Haette ich den naechsten Regionalzug nach Frankfurt genommen, waere ich mit ca. 2 Std. Verspaetung in Frankfurt angekommen.

Also kaufte ich fuer den naechsten IC eine Fahrkarte nach Frankfurt. Diese reichte ich dann mit meinem 'Fahrplan', aus dem die geplanten grosszuegigen Uebergangszeiten zu entnehmen waren, zur Erstattung ein. In der Tat, man hat mir die Fahrkarte problemlos erstattet. Ich habe es auch nicht glauben wollen, habe dann aber auf meine Anfrage beim Bundeseisenbahnamt von dort mitgeteilt bekommen, dass die Handhabung so waere.

Ist und bleibt eben eine verstaubte Beamtenclique diese Bahn..........

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Phantasie hast du, das muss man dir lassen. Quatsch ist es aber trotzdem.


Was soll das?

Das ist die Systematik der EU-Fahrgastrechte.
Wenn der Reisende die Fahrt mit einem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen fortsetzt, muss Dieser die Kosten der Fahrkarte zunächst erst einmal auslegen. Nach Artikel 17 der Fahrgastrechteverordnung 1371/2007 hat "das Eisenbahnunternehmen" für die die neue Fahrkarte zu zahlen, die laut Artikel 3 Abssatz 1 der Verordnung jenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ist, das die Traktion sicherstellt.

Zitat:
LeoExpress ist der tschechische Betreiber des Zuges,


Laut meinen Informationen ist LeoExpress kein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland. Ich kann mich irren.

-- Editiert von vundaal76 am 08.10.2017 15:31

-- Editiert von vundaal76 am 08.10.2017 15:41

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#14
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Tschechien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, damit wäre das doch egal, oder?

Wenn ich das also richtig aufgefasst habe:
Da die Alternative von FlixBus meine Reise sinnlos machen würde, bin ich berechtigt, auf ein gleichwertiges Beförderungsmittel umzusteigen. In diesem Fall wäre das wohl die Deutsche Bahn mit einem ICE/IC-Ticket 2. Klasse.

Ist das so richtig?

Beste Grüße,
Musti

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Sehr lustig, dass vundaal76 die Homepage der Deutschen Bahn zitiert, obwohl es gar nicht um einen Zug der deutschen Bahn geht.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte, beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen. Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Schönes-Wochenende-Tickets und Länder-Tickets.
Das ist aber eine Regelung, die die über die EU-Fahrgastrechte hinausgeht und von der DB sowie denjenigen privaten Eisenbahnuntermnehmen angeboten wird, deren Tickets untereinander anerkannt werden. Dies sind die im "Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE)" zusammengeschlossenen Einsenbahnunternehmen. Im Fahrgastrechte-Fall kann man deshalb von einem TBNE-Unternehmen auf ein anderes ausweichen, bzw. ein TBNE-Unternehmen erstattet dem Kunden Mehrkosten, die durch Nutzung eines anderen TBNE-Unternehmens angefallen sind.
Weder Locomore noch LeoExpress noch FlixBus sind TBNE-Mitglieder. In DB-Zügen (und Zügen von anderen TBNE-Mitgleidern) gelten keine Locomore-, keine LeoExpress- und keine Flixbustickets, genau wie umgekehrt keine DB-Tickets in LeoExpress-Zügen und Flixbussen gelten.
Das was auf "bahn.de" (Seite der DB) oder "fahrgastrechte.info" (Seite der TBNE) steht, ist nicht so wirklich relevant, da es halt weder um die DB noch ein TBNE-Eisenbahnunternehmen gilt. Es bleiben "nur" die nackten EU-Fahrgastrechte.
Und auf die Frage, wo in den EU-Fahrgastrechten steht, dass die Mehrkosten für eine Bahnfahrt mit einem anderen Unternehmen erstattet werden müssen, kam ja noch keine Antwort.

@bernadoselva

Zitat:
Also kaufte ich fuer den naechsten IC eine Fahrkarte nach Frankfurt. Diese reichte ich dann mit meinem 'Fahrplan', aus dem die geplanten grosszuegigen Uebergangszeiten zu entnehmen waren, zur Erstattung ein. In der Tat, man hat mir die Fahrkarte problemlos erstattet. Ich habe es auch nicht glauben wollen, habe dann aber auf meine Anfrage beim Bundeseisenbahnamt von dort mitgeteilt bekommen, dass die Handhabung so waere.

Ja, weil alle an der Fahrt beteiligten Bahnunternehmen (DB Regio, DB Fernverkehr, Mittelrheinbahn) zur TBNE gehören.

@vundaal76
Zitat:
Nach Artikel 17 der Fahrgastrechteverordnung 1371/2007 hat "das Eisenbahnunternehmen" für die die neue Fahrkarte zu zahlen, die laut Artikel 3 Abssatz 1 der Verordnung jenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ist, das die Traktion sicherstellt.

Auf die Gefahr mich zu wiederholen: Wo genau steht das in Artikel 17?
Irgendwie scheinen Sie eine andere Ausgabe der 1371/2007 zu haben als ich.

Zitat:
Laut meinen Informationen ist LeoExpress kein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland. Ich kann mich irren.

Da irren Sie sich nicht. LeoExpress mietet deshalb Lokomotive und Lokomotivführer bei "Hector Rail AB" (schwedische Privatbahn mit für Deutschland gültiger Zulassung) an, um den LeoExpress-Zug ziehen zu lassen.



-- Editiert von drkabo am 08.10.2017 16:47

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#16
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Damals, als Locomore noch wirklich Locomore war, habe ich aber auch DB-Tickets erstattet bekommen. Die EU-Fahrgastrechteverordnung bezieht sich ja nicht auf den Tarifverband, sondern ganz allgemein auf das Eisenbahunternehmen. Sehe ich das falsch?

Ich habe nun auf einen Bus umbuchen können, der morgen spät Abends fährt, dafür aber um 08.00 in Berlin ist. Damit hat sich das Problem gelöst, wenn auch nicht ganz optimal. Steht mir hier noch eine Erstattung zu? Ich erreiche Berlin früher als mit dem ursprünglichen Zug, fahre aber dafür den Tag vorher um 22.55.

LG,
Musti

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#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Damals, als Locomore noch wirklich Locomore war, habe ich aber auch DB-Tickets erstattet bekommen.

Das mag ja sein. Vielleicht geht es ja auch bei LeoExpress.

Vielleicht bringe ich mal meine Argumentationskette mehr auf den Punkt:
- In der EU-Fahrgastrechteverordnung ist eine Übernahme von Mehrkosten für einen anderes Bahnunternehmen nicht vorgesehen.
- Die DB und die Privatbahnen des TBNE-Verbunds bieten die Übernahme von Mehrkosten aber an, und gehen damit über die EU-Richtlinie hinaus.
- LeoExpress und Flixbus gehören nicht zum TBNE-Verbund.
- Ob LeoExpress trotzdem ebenfalls die Erstattung von Mehrkosten anbietet und damit auch über die EU-Richtlinie hinausgeht, müsste man einfach nachfragen. In der Vergangenheit hat das anscheinend geklappt.
- Wenn LeoExpress eine Erstattung von Mehrkosten nicht anbietet, sondern nur das Minimum an Fahrgastrechten bietet, die die EU-Richtlinie vorschreibt, dann sieht es schlecht aus. Denn mit dem Ersatzbus am Abend ist das Minimum an Fahrgastrechten gerade so erfüllt, so dass nur die 50% Entschädigung wegen Verspätung von >120min fällig wird.

-- Editiert von drkabo am 08.10.2017 17:19

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#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
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Zitat:
c) Weiterbeförderung verlangen mit Verkehrsmittel, das die gleichen Konditionen hat, wie das gebuchte Verkehrsmittel, zu einem Zeitpunkt nach Wahl des Kunden


Es steht doch hier drin.

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#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Eine Weiterbeförderung mit der DB ist aber keine Weiterbeförderung "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" im Sinne der EU-Verordnung.

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