Hallo,
in knapp 3 Wochen geht es nach Kreta in den Urlaub. Die Reise (Flug und Hotel) wurde
für zwei Personen gebucht.
Kann die Reise ggf. noch gänzlich storniert werden, ohne dass hier Stornierungskosten
anfallen? Ein besonderer Grund wie Krankheit o.ä. ist nicht vorhanden.
In einer Internetseite habe ich folgendes gefunden:
Eine Airline muss den kompletten Flugpreis zurückzahlen, wenn ein Passagier den Flug von
sich aus storniert. So hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-zahlen-Airlines-bei-Stornierungen-article13440901.html
Wie sieht dennoch hier die Sachlage aus?
Gruß
boxxter
Stornierung des Urlaubs mit Flug und Hotel
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?



Woher sollen wir wissen, wie das Vertragswerk Ihrer gebuchten Reise aussieht?
Im Text wird darauf hingewiesen, dass es sich nur um EIN Urteil eines LGs handelt, welches ergo keinen Einfluß auf andere Entscheidungen hat. Höchstrichterlich ist da noch gar nichts entschieden.
Im Zweifel würde ich daher sagen: Viel Spaß beim Ritt durch die Instanzen.
-- Editiert von fb367463-2 am 13.04.2015 15:00
Alles einzeln gebucht oder zusammen?
Direkt bei der Airline gebucht?
Was steht zum Thema Kündigung/Stornierung in den vertraglichen Verinbarungen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gemeinsam gebucht, also ein Preis für zwei Personen.
Gebucht wurde über ein Reiseonline Portal.
Über Kündigung oder Stornierung finde ich nichts in der Reisebestätigung.
Das ist eine Pauschalreise mit Flug und Hotel.
-- Editiert von boxxter am 13.04.2015 15:48
Zitat:....Über Kündigung oder Stornierung finde ich nichts in der Reisebestätigung.....
Natuerlich stehen auch auf der Website des Onlineportals keine AGB, oder ist man vielleicht zu nachlaessig gewesen, oder zu faul, die AGB zu lesen und behauptet nun diesen Unsinn, dass man ueber die AGB nicht informiert wurde. Woher wissen Sie eigentlich, dass Sie Stornokosten zahlen muessen, wo Sie doch ueber die AGB nicht informiert sind????
Im Uebrigen - viel Spass beim klagen, weisen Sie mal dem Reiseveranstalter nach, dass er keine oder weniger Kosten als berechnet hatte. Solch ein Satz, sinngemaess, wird auch in den AGB stehen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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