Stornierung durch Reisebüro

22. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
eddingthestift
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung durch Reisebüro

Hallo,

meine Freundin hat mit Ihrer Clique (13 Mädels) im August 2015 einen Flug München - Berlin mit Hotel in Berlin gebucht. Die Reise soll am kommenden Freitag, 25.03.16, starten. Da eine der Mädels vor zwei Tagen noch schwer grippeerkrankt war, hatte Sie sich telefonisch im Reisebüro erkundigt, wie das mit einer Stornierung ist, sollte es ihr am Freitag nicht besser gehen.
Der der Herr im Reisebüro hat aber wohl etwas missverstanden und den Flug storniert.
Wenn Sie den Flug nun jetzt doch haben möchte kostet Sie das nochmal 150€ extra.
Was können wir tun um den Flug ohne Zusatzkosten einhalten zu können? In meinen Augen liegt der Fehler beim Reisebüro und deshalb sollte auch dieses dafür gerade stehen.
Wie ist denn die Rechtslage?

Vielen Dank schon mal!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das ist doch ganz einfach - lassen Sie sich vom Reisebuero belegen, dass der Flug storniert wurde, denn nur was belegt wird, also bewiesen werden kann, gilt!

Ausserdem darf nur die Person ein Storno vornehmen mit der wirksam der Reisevertrag geschlossen wurde. Hat denn die Dame, die beabsichtigt zu stornieren, die Fluege auch angemeldet?


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eddingthestift
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bernardoselva,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Die Stornierung hat Sie selbstverständlich nicht bestätigt bekommen. Sie wollte ja auch nur eine Auskunft und keine Storierung.
Außerdem hat nicht sie selbst die Reise gebucht. Eine andere Freundin hat für alle zusammen gebucht.
Also dürfte der Herr im Reisebüro Ihre Flüge gar nicht storieren. Demnach müsste das Reisebüro für die Mehrkosten des Fluges aufkommen, bzw. falls kein passender Flug mehr frei ist, den vollen Betrag zurückerstatten?

Viele Grüße
Markus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von eddingthestift):
.....Demnach müsste das Reisebüro für die Mehrkosten des Fluges aufkommen, bzw. falls kein passender Flug mehr frei ist, den vollen Betrag zurückerstatten?.....

Das wurde ich nach dem schilderten Sachverhalt auch so zu sehen. Ein guter Anwalt holt da auch noch ein paar Euro wg. 'entgangener Urlaubsfreuden' raus.


Viele Gruesse
bernardoselva

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