Stornierung durch Reiseveranstalter?

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
el49733
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung durch Reiseveranstalter?

Guten Tag, wir, eine Gruppe von 10 Leuten (alle Ü40, also keine Jugendgruppe), haben im September 2016 ein Ferienhaus in Dänemark mit direktem Seezugang gebucht. Zahlungen sind 3 Wochen vor Fälligkeit gemacht und bestätigt worden, alle Unterlagen wurden uns zur Verfügung gestellt. Am 02.08.2017 kam dann eine Email von einem anderen Anbieter (gleiche Firmengruppe aber nicht unser Vertragspartner) in der uns mitgeteilt wurde, dass das Haus nicht mehr verfügbar ist, da der Vertrag mit dem Besitzer gekündigt wurde. Wir haben bisher nicht reagiert, da wir diese Nachricht nicht von unserem Vertragspartner bekommen haben. Falls wir nun ein anderes Haus mit gleicher Ausstattung und Lage (direkter Wasserzugang) buchen müssen, besteht der Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Mehrpreises?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie haben direkt beim Vermieter oder ueber ein in Daenemark befindliches Vermittlungsbuero, das fuer den Vermieter taetig ist, gebucht und nicht ueber einen deutschen Reiseveranstalter.

Damit duerfte daenisches Mietrecht gelten.

Nach deutschem Mietrecht darf der Vermieter nur bis 90 Tage vor Mietantritt kuendigen. Hier muessen aber gravierende Punkte, die zu einer Kuendigung fuehren, vorliegen. Hier sind die nicht erkennbar.

Ob in Daenemark aehnliche Bestimmungen bestehen, dass weiss ich nicht. Aufgrund der angestrebten Hamonisierung innerhalb der EU duerfte das aber wahrscheinlich sein.

Ich wuerde den Vermieter, die Kontaktdaten muessten Ihnen aus dem Mietvertrag bekannt sein, zunaechst kontaktieren und um Aufklaerung bitten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Sie haben direkt beim Vermieter oder ueber ein in Daenemark befindliches Vermittlungsbuero, das fuer den Vermieter taetig ist, gebucht und nicht ueber einen deutschen Reiseveranstalter.


Woraus schließen Sie das?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich glaube, da hat jmd. das Fragezeichen vergessen.

Zitat:
da der Vertrag mit dem Besitzer gekündigt wurde.


Falls ein Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Besitzer besteht (um das zu beurteilen benötigen wir mehr Informationen), dann kann Ihnen das Außenverhältnis Besitzer und eine unbekannte Dritte Partei ziemlich egal sein.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
......Woraus schließen Sie das?......

Aus der Schilderung des TE.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#5
 Von 
el49733
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben über einen Dänischen Anbieter gebucht, mit Niederlassung in Hamburg und deutschem Bankkonto. Die Reise sollte am 02.09 2017 losgehen.
Danke schon mal für die Reaktionen.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von el49733):
.......Wir haben über einen Dänischen Anbieter gebucht, mit Niederlassung in Hamburg und deutschem Bankkonto.......

Sie haben auf das deutsche Konto des daenischen Anbieters gezahlt? Haben Sie Reisepreissicherungsscheine erhalten?

Haben Sie eine Reisebestaetigung des daenischen Anbieters erhalten oder wurde der Vertrag direkt mit dem Inhaber der Immobilie abgeschlossen?

Gibt es eine Website des Anbieters und wie lautet die? Man koennte dann ueber die AGB ermitteln ob deutsches Pauschalreiserecht anzuwenden ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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