Stornierung einer Reise

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
tasso123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung einer Reise

Ich habe für mich, meine Frau und ein befreundetes Ehepaar eine Flusskreuzfahrt gebucht. Die Reise fand vom 21.6. bis 28.6.2017 statt. Meine Frau und ich konnten die Reise krankheitsbedingt nicht antreten. Ich musste die Reise stornieren, was ich allerdings erst am 29.5.2017 tat, weil ich durch einen Herzstillstand mit anschließendem künstlichen Koma bis 24.5.2017 auf der Intensivstation im Krankenhaus lag und am 26.5.2017 entlassen wurde. Der Reiseveranstalter berechnete 70% des Reisepreises als Stornogebühr. Hätte ich bis 23.5.2017 storniert, wäre die Stornogebühr 40% gewesen. Die Reiserücktrittversicherung beruft sich jetzt darauf, dass bereits am 13.5.2017, Tag des Herzstillstandes, klar war, dass ich die Reise nicht antreten kann und somit sofort hätte stornieren müssen, um diese 30 Tage Frist bis zum Reiseantritt nicht zu überschreiten, innerhalb derer die 70% Regelung griff. Die Versicherung erstattete mir 40% des Reisepreises und keine 70%.

Da ich auf der Intensivstation nicht in der Lage war, die Reise zu stornieren ( ich wusste garnicht, ob ich das Krankenhaus lebend verlassen werde !!! ) ist es für mich jetzt wichtig, wer kann überhaupt die Reise stornieren? Nur ich, der sie auch gebucht hat oder auch meine Frau? Ist das Recht hier auf der Seite der Reiserücktrittversicherung?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von tasso123):
ist es für mich jetzt wichtig, wer kann überhaupt die Reise stornieren?

Wer ist denn Vertragspartner?
Steht was zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von tasso123):
Da ich auf der Intensivstation nicht in der Lage war, die Reise zu stornieren

Darüber gibt es vermutlich auch ärtzliche Belege?



Zitat (von tasso123):
Ich habe für mich, meine Frau und ein befreundetes Ehepaar eine Flusskreuzfahrt gebucht.

Im Reisebüro? Dann geht die Frau normalerweise mit einer entsprechende ärtzlichen Bescheinigung dort hin und lässt stornieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

so wie Sie das schildern haben Sie die Reise angemeldet und waeren deshalb auch Vertragspartner des Reiseveranstalters gewesen.

Aber es waere ein Leichtes gewesen, dass Ihre Frau ins Reisebuero gegangen waere und haette die Reise abgemeldet. Evtl. haette das Reisebuero ein Attest verlangt, dass Sie als Anmelder im Krankenhaus liegen, wenn Sie im Reisebuero nicht bekannt waren.

Es ist klar, dass man bei derart schwierigen Situationen, ich habe in 2014 aehnliches durchgemacht zum Glueck stand bei mir keine Reise an, an alles Andere nur nicht daran denkt, wie die Stornierungsbedingungen sind. Wahrscheinlich koennen Sie da letztendlich nur auf Kulanz hoffen.

Zitat:
......Ist das Recht hier auf der Seite der Reiserücktrittversicherung?.....

Eindeutig ja!


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 27.07.2017 10:19

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Und Ihre Frau hatte auch einen Herzstillstand?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Sie waren bis 24. auf Intensiv im künstlichen Koma und wurden am 26. entlassen? Wow!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tasso123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich war vom 13.5. bis 17.5.2017 im künstlichen Koma und habe am 23.5. einen Defi implantiert bekommen. Einen Tag später auf Normalstation und am 26.5. entlassen. Hätten Sie in der Situation die Reise bis zum 23.5. storniert? Mir geht es ja auch in erster Linie darum, ob meine Frau oder jemand anderes die Reise hätte stornieren können oder ob das nur ich durfte, da ich sie ja auch gebucht hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Evt. reden alle auch einander vorbei.

Gibt es bei der Reisrücktritt einen SB?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tasso123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von tasso123):
.......Hätten Sie in der Situation die Reise bis zum 23.5. storniert?......

Das interessiert weder den Reiseveranstalter noch den Versicherer. Zum Einhalten von Bedingungen sind allein Sie als Anmelder, also als Vertragspartner, voll verantwortlich. Unter #2 hatte ich angefuehrt was moeglich gewesen waere.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit haette man dort Ihrer Frau gesagt, wie sie vorzugehen gehabt haette um moeglichst keinen finanziellen Schaden zu erleiden..


Viele Gruesse
bernardsoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von tasso123):
Nein, ich war vom 13.5. bis 17.5.2017 im künstlichen Koma und habe am 23.5. einen Defi implantiert bekommen. Einen Tag später auf Normalstation und am 26.5. entlassen. Hätten Sie in der Situation die Reise bis zum 23.5. storniert? Mir geht es ja auch in erster Linie darum, ob meine Frau oder jemand anderes die Reise hätte stornieren können oder ob das nur ich durfte, da ich sie ja auch gebucht hatte.


Können sicher, dürfen auch, fragt sich nur ob die Stronierung akzeptiert worden wäre.

Es gibt einerseits die Geschäftsführung ohne Auftrag und anderseits die Geschäftsführung mit Auftrag. Ersteres ist mit oder ohne Vollmacht des Geschäftsherrn möglich. Mit einer schon vorhandener Vollmacht ist es natürlich einfacher. Gerade bei Eheleuten kann eine Generalvollmacht welche in solchen Fällen zum Tragen kommt hilfreich sein. Wenn aber schon am 13.5 aus medizinischer Sicht klar war, dass Sie die Reise nicht antreten werden können, wäre ein Storno ohne expliziten Auftrag und ohne Vollmacht meiner Meinung nach möglich gewesen.
In der Zeit vom 17.5 (erwachen Koma) bis 23.5 (letzter Stornotag mit 40%) hätte auch eine mündliche Anweisung von ihnen genügt, so dass ein Dritter in Ihren Name hätte stornieren können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Darauf wollte ich hinaus. Vollkommen handlungsunfähig ist was anderes.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen