Stornierung wegen gravierender Mängel

6. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung wegen gravierender Mängel

Hallo,
wir haben für 4 Personen eine Hütte im Erzgebirge gebucht, ein Wochenende im Winter.
Gestern kam eine mail des Besitzers, dass es wohl ein Defekt an der Warmwasserversorgung gibt und ob das ein Problem wäre, wenn wir kein warmes Wasser zum Duschen/Baden hätten. Hallo? Selbstverständlich ist das ein Problem in einem Winterurlaub nicht warm duschen zu können.
Meine Frage: Wie formuliere ich juristisch einwandfrei, um von dem Vertrag zurückzutreten und das Geld zurück zu erhalten?

Danke und viele Grüße
raimuell

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich denn ein Stornierungsrecht vereinbart ?
Die Anfrage ist zunächst nur die Schilderung des jetzigen Zustandes und die Frage ob dies genügen würde, oder steht da dass auch während des Aufenthaltes kein Warmwasser laufen wird ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich denn ein Stornierungsrecht vereinbart ?


Das ist schon abgelaufen. Aber ist kein warmes Wasser nicht Grund genug? Im Winter?
Er kann es nicht garantieren, geht aber davon aus, dass es nicht funktionieren wird.

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

zunächst muss man hier zwischen zwei Dingen unterscheiden:

Dem Vertrag als solchen und dessen Auflösung sowie davon unabhängig die wohl entstehenden Mängel.

Die Lösung ist daher weniger die Frage ob eine Vertragsauflösung in betracht kommt sondern ob schlicht eine Mietminderung um 100% angemessen ist.

Da Warmwasser eine zentrale Notwendigkeit darstellt sind die Prozentsätze ohnehin sehr hoch, der erste richtige Schritt wäre daher dem Vermieter zu erklären dass der Ausfall der Warmwasserversorgung zu einer drastischen Mietminderung führen wird und man daher anbietet vom Vertrag in beidseitigen Einvernehmen davon Abstand nimmt.

Dann wird man sehen was als Antwort zurück kommt.

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#4
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke, ich klär das erstmal telefonisch ab.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
Meine Frage: Wie formuliere ich juristisch einwandfrei, um von dem Vertrag zurückzutreten und das Geld zurück zu erhalten?

In Ermangelung eines entsprechenden Rücktrittgrundes: gar nicht.



Zitat (von AlinaKl):
Da Warmwasser eine zentrale Notwendigkeit darstellt

Nö.



Zitat (von raimuell):
Hallo? Selbstverständlich ist das ein Problem in einem Winterurlaub nicht warm duschen zu können.

Da käme es dann sehr auf die Art des Winterurlaubs an.
Bei einem Abenteuerurlaub sieht das schon ganz anders aus als bei einem Wellness- / Entspannungsurlaub - bei letzterem darf mit Recht der volle "Weicheimodus" gefahren werden.

Und wenn letztere Bedingung gegeben wäre, dann müsste der Vermieter erst mal klar sagen, es gibt kein Warmwasser. Bis jetzt gibt es nicht mehr als eine Frage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke, ich klär das erstmal telefonisch ab.

Zitat (von Harry van Sell):
Bei einem Abenteuerurlaub sieht das schon ganz anders aus als bei einem Wellness- / Entspannungsurlaub - bei letzterem darf mit Recht der volle "Weicheimodus" gefahren werden.


Es geht vor allem um Hygiene. Schon komisch, dass ich das hier erklären muss :???:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
Es geht vor allem um Hygiene.

Nö, Hygiene kann man auch anders gewährleisten als sich unter eine warme Dusche zu stellen.
Es geht um reine Bequemlichkeit und in wie weit man diese im Kontext des gebuchten Urlaubs erwarten darf.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
Es geht vor allem um Hygiene. Schon komisch, dass ich das hier erklären muss


Waschen kann man sich auch mit kaltem Wasser und Seife. Oder man wärmt Wasser auf dem Herd oder Ofen.

Ein Hüttenurlaub muss nicht den Komfort bieten wie ein Hotel. Viele buchen Hütten weil es dort urig ist, also auch Holzfeuerung vorhanden ist. Auch Schnee kann der Reinigung dienen.

Außer, es ist eine Luxushütte mit Sauna und sonstigen Annehmlichkeiten. Dürfte aber im Erzgebirge nicht zu finden sein.

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#9
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, das führt zu nix. Es sollte hier nicht um den Hygienebegriff im 21.Jhdt gehen. Der thread kann geschlossen werden.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Naja,

der Vermieter hat gefragt, ob man ein Problem sieht.
Dann meldet man einfach zurück, dass man darin ein Problem sieht und wartet auf Vorschläge des Vermieters.
Es ist noch viel zu früh, sich über juristische Formulierungen Gedanken zu machen.

Man muss sich als Kunde bewusst sei, dass es aus Kundensicht immer besser ist, wenn der Vermieter kündigt.
Deshalb sollte man als Kunde nicht ohne Not selbst kündigen, sondern den Ball möglichst lange im Feld des Vermieters lassen.

Wahrscheinlich wird der Vermieter von sich aus eine Kündigung anbieten. Dann ist alles in Butter.
Ansonsten fragt man den Vermieter, wie er gedenkt eine vertragsgerechte Hütte zur Verfügung zu stellen, wenn das Warmwasser nicht funktioniert. Spätestens dann wird der Vermieter selbst kündigen.

Ausgenommen wäre natürlich der Fall, dass Warmwasser gar nicht Vertragsbestandteil gewesen wäre. Bei einem Abenteuer-Camp im Himalaya ist eine Warmwasserversorgung nicht erwartbar - also ist das Fehlen einer solchigen kein Grund zur Kündigung. Bei einem Hotel in Deutschland kann ich dagegen eine warme Dusche erwarten.
Jetzt kann man natürlich diskutieren, ob die gemietete Hütte eher einem Abenteuer-Camp im Himalaya oder einem Hotelzimmer in Deutschland entspricht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
Hütte im Erzgebirge gebucht, ein Wochenende im Winter
Und was hat man nun genau gebucht?

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#12
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

3 DZ (1 bleibt ungenutzt), Gemeinschaftsraum mit integrierter Küchenzeile und 1 Badezimmer mit Du/WC.

OK, dann warte ich erstmal ab und lasse ihn mir eine Lösung anbieten. Danke für die Rückmeldungen.

Grüße
raimuell

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