Storno Gebühren gerechtfertigt?

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
jtothep
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Storno Gebühren gerechtfertigt?

Hallo zusammen,

eine kurze Frage.

Wir haben online in einem Hotel ein Zimmer für 3 Personen gebucht. (300€ )
Das Hotel verlangt laut AGB 80% Stornogebühren ab dem Tag der Buchung.

Nun kann die 3. Person doch nicht mitfahren also wird das Zimmer nun nur noch zu zweit belegt. (210€ )
Die Buchung ist für in 4 Wochen.

Das Hotel fordert nun aber auch die 80% Stornogebühr für die eine Person (80€ )

Meiner Meinung entsteht dem Hotel durch diesen Storno kein Schaden.

Das Zimmer kann nicht anderweitig vermietet werden (da noch zu zweit belegt).
Die Buchung ist erst in 4 Wochen. Hier wurden sicher noch keine Vorbereitungen getroffen, welche Personalkosten mit sich gebracht hätten.
Es muss ein Bett weniger bezogen werden, wodurch dem Hotel eher weniger kosten entstehen.
Im Prinzip gehen ihm nur die 100€ Umsatz für die 3. Person flöten.

Eine Bearbeitungsgebühr für die Umbuchung würde ich ja noch verstehen aber den storno nicht.

Wie sieht das rechtlich aus ?
Gibt es hierzu ggf. bekannte Urteile oder Gesetzestexte?

Vielen Dank für jede Antwort.

Mfg



-- Editiert von jtothep am 08.07.2019 16:00

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von jtothep):

Meiner Meinung entsteht dem Hotel durch diesen Storno kein Schaden.


Zitat:
Im Prinzip gehen ihm nur die 100€ Umsatz für die 3. Person flöten.


Du widersprichst dir selbst! Und warum sollte entgangener Umsatz (Gewinn) kein Schaden sein?

Da er nur 80% stornogebühr berechnet, hat er doch schon 20% für Ersparte Aufwendungen erlassen.

Er hat Fixkosten, das Zimmer herzurichten und im Anschluss zu reinigen ist bei 2 Personen ja wohl nicht wesentlich günstiger als bei 3. Da spart er maximal 5 Minuten für das 3. Bett (geschickte Zimmetmädchen brauchen da nicht länger) aber der Rest des Zimmers inkl. Bad muss doch genauso gereinigt werden, egal ob jetzt 2 oder 3 Leute...

-- Editiert von Schalkefan am 08.07.2019 17:27

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119499 Beiträge, 39733x hilfreich)

Das Hotel ist in Deutschland?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
jtothep
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ja ist es.

Es geht darum, dass dem Hotel noch gar keine Kosten angefallen sind.
Es entgehen ihm lediglich weitere Einnahmen.

Vor allem die Tatsache, dass das Hotel nicht pro Zimmer sondern pro Person im Zimmer abrechnet, bringt mich zur Annahme, dass die Kosten in der Höhe nicht gerechtfertigt sind.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Es entgehen ihm lediglich weitere Einnahmen.

Einnahmen, denen keine Kosten gegenüberstehen, nennt man Gewinn.
Und entgangener Gewinn ist halt ersatzpflichtig.

Ich mach mal eine Analogie:
Ich buche eine Hochzeitslocation mit Essen für 100 Leute, Hochzeitstorte und Liveband.
4 Wochen vorher sage ich die Hochzeit ab.
Zu dem Zeitpunkt werden die Zutaten für das Esssen nicht eingekauft, die Torte noch nichr gebacken und die Band noch nicht angereist sein. Kosten sind noch nicht angefallen.
4 Wochen vorher wird der Vermieter die Location realistisch auch nicht mehr weitervermieten können, da man Hochzeitsfeiern in der Größe i.d.R. mehrere Monate im voraus plant.
Wie viel Stornokosten muss ich zahlen - etwa nichts?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)


Ansonsten habt ihr ein Zimmer gebucht, in dem ihr eine Maximalzahl von drei Personen unterbringen könnt. Wenn ihr jetzt nur zu zweit anreist, benutzt ihr dasselbe Zimmer. Dass das Hotel für das Weglassen des Zustellbettes schon 20% nachlässt, würde ich eher als großzügig ansehen.

Mal im Vergleich zum MIetrecht: Wenn ich eine Wohnung anmiete und da mit Partnerin und den beiden gemeinsamen Kindern wohne - kann ich die Miete reduzieren wenn die Kinder irgendwann ausziehen?
Antwort: natürlich nicht, allenfalls wird die Wasser- und die Stromrechnung etwas niedriger werden. Aber bestimmt nicht mal 20% der Warmmiete.

Es steht euch ja frei, das Drei-Personen-Zimmer zu stornieren und dafür ein Zwei-Personen-Zimmer zu buchen.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Die Buchung eines Hotelzimmers direkt beim Hotel ist kein Reiserecht, sondern unterliegt dem Mietrecht.

Der Gesetzgeber sieht nicht vor dass Mietverträge weniger als 90 Tage vor Mietbeginn gekündigt werden können.
Also ist ein Storno überhaupt nicht möglich. Sie schulden dem Hotelier also den vollen vereinbarten Mietpreis. Ersparte Aufwendungen müssen allerdings berücksichtigt werden, wenn der Mietvertrag trotzdem gekündigt wird. In der Rechtsprechung hat sich durchgesetzt, dass 20 % angemessen sind, also sind 80 % des Mietpreises zu fordern berechtigt.

Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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