Stornogebühr bei bezahltem Urlaub?

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
FeZa08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Stornogebühr bei bezahltem Urlaub?

Hallo,
vielleicht kenn sich jemand ein bisschen aus und kann mir weiterhelfen.
Ich hab über's Internet eine Reise gebucht und alles fristgerecht bezahlt. Leider konnten wir den geplanten Urlaub nicht antreten, eine Umbuchung war laut Veranstalter nicht möglich da zu kurzfristig. Also hab ich dem Veranstalter bescheid gesagt das wir die Reise nicht antreten können und für mich war alles erledigt.
Jetzt hab ich eine Rechnung mit Stornogebühren erhalten, die fast genau so hoch sind wie der Urlaub selbst?
Der ist doch aber schon bezahlt, weder dem Hotel noch dem Veranstalter entgehen irgendwelche Einnahmen und sie können das Zimmer sogar nochmal vermieten und wieder kassieren? Frühstück das dazu gebucht wurde werden wir natürlich auch nicht konsumieren.
Kann das wirklich sein das obwohl alles bezahlt wurde noch zusätzlich Stornogebühren anfallen?

Vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen, danke schon mal

LG

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16 Antworten
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#2
 Von 
FeZa08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich habe für eine Freundin, meinen Sohn und für mich ein Hotel in Italien gebucht, Selbstanreise. Einen Tag vor Reiseantritt kommt die Freundin drauf sie möchte nicht mehr mit (angeblich Auto kaputt, ich hab keinen Führerschein und so kurzfristig Ersatz zu finden war nicht möglich). Also schrieb ich dem Veranstalter, dass wir die Reise nicht antreten können und fragte ob eine Umbuchung möglich ist. Dies wurde verneint weil zu kurzfristig (absolut verständlich). Ich hab dann geschrieben, dass wird die Reise trotzdem nicht antreten können, darauf kam eine Mail zurück mit dem Hinweis, dass die Stornierung durchgeführt wurde und im Anhang eine Rechnung mit Stornogebühren in Höhe von 287 € (die Reise selbst hat 316€ gekostet).
Ich wollt auch nie eine Rückerstattung oder sonstiges, dass das aufgrund der Kurzfristigkeit nicht geht ist mir klar. Warum ich allerdings jetzt noch einmal genau so viel bezahlen soll wie für die geplante Reise versteh ich irgendwie nicht?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
weder dem Hotel noch dem Veranstalter entgehen irgendwelche Einnahmen


das weiss man nicht. Das Risiko ist hoch dass das Zimmer unbesetzt bleibt. Der Veranstalter hatte bereits Kosten die Reise zu organisieren etc. und wieder abzusagen. Auch das sind Kosten... Es arbeitet niemand umsonst.

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#4
 Von 
FeZa08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

ok er hat eine Reise organisiert und ich hab alles bezahlt? ... Wenn ich beim Tischler etwas in Auftrag gebe, bezahle und den Tisch oder was weiß ich dann nicht abhole, muss ich dann auch draufzahlen?

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Einen Tag vor Reiseantritt


Ist eben zu kurzfristig. Mache ich bei Kunden die bei mir so kurz absagen genauso.

Ahh jetzt habe ich es...die 287 EUR sind auf den Reisepreis draufgeschlagen worden. Das ist also nicht die Stornogebühr und der Rest wird gutgeschrieben... Sorry. das ist was anderes, da kann ich sie gut verstehen.

-- Editiert von cirius32832 am 05.08.2016 21:38

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#6
 Von 
FeZa08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau, zusätzlich zum vollständig bezahlten Preis, bezeichnet wird es als Stornogebühr... Wenns wirklich so ist dann wars halt ein saftiges Lehrgeld, aber es kommt mir trotzdem komisch vor.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn storniert wird, dann kommt eine neue Rechnung.
Dort wird das bereits bezahlte gegen die Stornokosten gegengerechnet und das Guthaben ausgezahlt.



Zitat (von FeZa08):
Genau, zusätzlich zum vollständig bezahlten Preis,

Da müsste eigentlich ein "-" vor der Zahl stehen.

Zum einen: was genau steht bezüglich Absage/Storno in den vertraglichen Vereinbarungen?
Zum anderen: würde ich den Reisevaranstalter mal fragen, wie er zu der Berechnung kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
FeZa08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, ich hab' gerade gesehen das im Kleingedruckten auf der Rechnung steht "Ggf. bereits für diesen Vorgang geleistete Zahlungen werden mit diesem Rechnungsbetrag verrechnet".
Allerdings steht eine Zeile darüber: Die Bezahlung erfolgt per Überweisung durch den Kunden.

Gesamtbetrag EUR 287,00

Die Restzahlung beträgt EUR 287,00 und ist fällig am 05.08.2016.

Bedeutet das ich überweise die 287,00€ und krieg dann die 316€ zurück? Wobei, wärs dann nicht sinnvoller mir gleich die Differenz zu überweisen?

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#11
 Von 
FeZa08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh super, danke für die Hilfe, ich hätt vielleicht genauer schauen solle. Hab nur gesehen, dass die jetzt nochmal 287 Euro von mir haben wollen und hab wohl das Kleingedruckte übersehen.

Für mich war die Geschichte eigentlich nach der Mitteilung von mir, dass wir die Reise nicht antreten können, erledigt. Ich hätt nicht mal auf die 29 Euro bestanden bzw. hätt sicher nicht dran gedacht.

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das ist wieder einmal ein Beispiel dafuer, dass es fuer ein bestimmtes Klientel angebracht erscheint, dass man seine Reisen in einem stationaeren Reisebuero buchen sollte, weil man ansonsten nicht klar kommt - AGB und Stornobedingungen einfach nicht lesen kann.

Im Reisebuero haette man den TE sofort darueber ausgeklaert, wie hoch die Gebuehren fuer solch einen kurzfristigen Ruecktritt sind, denn die stehen in den AGB unter Stornobedingungen. Reisepreis minus Stornokosten, die Differenz waere ueberwiesen oder ausgezahlt worden.

Und fuer diese mehr als simple Frage macht man ein Riesenfass auf und eine Handvoll Mitleser verschwenden sich daran......


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FeZa08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Und wenn man mir einfach geschrieben hätte, dass die Differenz zwischen Stornogebühren und dem bereits geleisteten überwiesen wird, dann hätt ich auch kein "Riesenfass" aufmachen müssen. Warum ich allerdings noch mal fast den gesamten Betrag überweisen soll ist ja anscheinend nicht nur mir ein Rätsel.
Und wenn sie diese simple Frage als Riesenfass empfinden, wärs vielleicht einfacher drüber zu lesen, anstatt einfach irgendwas zu schreiben nur um seinen Senf dazuzugeben.

Gott sei Dank sind ja aber nicht alle so unfassbar übergscheit wie sie.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von FeZa08):
Bedeutet das ich überweise die 287,00€ und krieg dann die 316€ zurück?

Eigentlich nicht, denn:
Zitat:
"Ggf. bereits für diesen Vorgang geleistete Zahlungen werden mit diesem Rechnungsbetrag verrechnet".




Zitat:
Wobei, wärs dann nicht sinnvoller mir gleich die Differenz zu überweisen?

Haben die denn Deine Kontonummer?



Ich würde da mal per Mail anfragen.
Denn es kann sein, das da aufgrund der kurzfristigen Stornierungen Automatismen durchlaufen, die der Sachbarbeiter von Hand stoppen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von FeZa08):
.......Warum ich allerdings noch mal fast den gesamten Betrag überweisen soll ist ja anscheinend nicht nur mir ein Rätsel.......

und.....
Zitat (von Harry van Sell):
.......Eigentlich nicht, denn:.....

Eigentlich doch, denn es steht klar und deutlich im Gesetz:

II Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Also muesste der vollstaendige Reisepreis zurueckgezahlt werden, so er denn bereits gezahlt wurde.

Dann:
Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Also waeren nach Berechnung der Stornogebuehren diese zu zahlen.

Obwohl das Gesetz dies nicht vorsieht praktiziert man eine Verechnung. Was ja, das gebe ich gerne zu, die Sache erheblich vereinfacht!

Zitat (von FeZa08):
.....Gott sei Dank sind ja aber nicht alle so unfassbar übergscheit wie sie.....

Noee, bin ich ueberhaupt nicht. Aber ich kann lesen.......
Ich bleibe aber dabei - bei einer Buchung im stationaeren Reisebuero waere die Frage ueberhaupt nicht aufgekommen!


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

das ist wieder einmal ein Beispiel dafuer, dass es fuer ein bestimmtes Klientel angebracht erscheint, dass man seine Reisen in einem stationaeren Reisebuero buchen sollte, weil man ansonsten nicht klar kommt - AGB und Stornobedingungen einfach nicht lesen kann.

Im Reisebuero haette man den TE sofort darueber ausgeklaert, wie hoch die Gebuehren fuer solch einen kurzfristigen Ruecktritt sind, denn die stehen in den AGB unter Stornobedingungen. Reisepreis minus Stornokosten, die Differenz waere ueberwiesen oder ausgezahlt worden.

Und fuer diese mehr als simple Frage macht man ein Riesenfass auf und eine Handvoll Mitleser verschwenden sich daran......


Viele Gruesse
bernardoselva


Richtig. Allerdings meinen viel zu viele alles selber machen zu können, sparen sich 100,- und melden sich dann hier... :devil:

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