Stornogebühren, obwohl die Daten auf der Homepage falsch waren?

22. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
prihei
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornogebühren, obwohl die Daten auf der Homepage falsch waren?

Hallo,

ich wollte eigentlich einen Urlaub buchen und eine Tauchschule hat mir ein Angebot gemacht. Dieses Angebot wollten sie auf ihre Homepage stellen, was letzendlich Monate gedauert hat. Als das Angebot auf der HP (Homepage) war erhielt ein Anruf, das endlich die Fakten auf der HP stehen. Das Angebot sagte mir zu und ich schrieb per Email das ich gern mitkommen würde. Teilte denen jedoch mit, daß das Datum bzw. der Wochentag auf der HP falsch sei.
Sie haben vom Datum also 10 Tage angeboten, von den Wochentagen jedoch nur 7. Ich erhielt dann irgendwann eine Rundmail, das die Reise auf der HP steht, und ich wollte es mir erneut durchlesen, da ja noch nicht einmal das Hotel erwähnt wurde. Als ich mir erneut die Seite angeschaut habe, waren es auf einmal nur noch 7 Tage, anstatt 10 Tage. Also das Datum war falsch.
Da ich bis dahin weder eine Bestätigung erhalten habe oder eine Rechnung, und auch das Hotel bzw die Unterkunft in keiner Weise erwähnt wird, schrieb ich denen, das ich an einer Reise nicht mehr interessiert bin.
Jetzt möchten sie gern eine Stornogebühr von 50€ bekommen.
Muß ich diese bezahlen, wenn ich weder etwas unterschrieben habe noch eine Bestätigung erhalten habe und ich auch im Glauben gebucht habe, das es ja 10 Tage sein.

Vielen Dank für die Info.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 36x hilfreich)

Zunächst einmal muss kein Reisevertrag unterschrieben werden, um rechtskräftig vereinbart zu sein. Auch eine Buchungsbestätigung wäre nicht unbedingt eine Notwendigkeit für einen fixen Vertrag. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich die beteiligten Parteien über die wesentlichen Punkte der Reise (Termin, Unterkunft, Preis, AGB mit Stornobedingungen usw.) einig sind und willens sind, diesen Vertrag einzugehen.

Hier scheint mir aber, dass es bei wesentlichen Punkten des Vertrags zu keiner Einigung gekommen ist. Außerdem deutet der pauschal geringe Betrag eher daraufhin, dass "man es halt probiert". Ich denke, hier hat der Anbieter keine wirklich rechtliche Handhabe, wenn die Angaben wie oben sind.

Gruß
Peter

-----------------
"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.648 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.