Wir hatten im Januar 2003 einen 3-wöchigen Thailand-Urlaub ab dem 14 November bei einem Internet-Anbieter gebucht. Der Reisepreis betrug 3.566 Euro.
Am 13. November ist meine Mutter plötzlich aufgrund eines Herzinfarkt gestorben, woraufhin wir an diesem Tag, einen Tag vor Reiseantritt, unseren Urlaub stornierten.
Eine Reiserücktrittsversicherung bestand nicht, da wir diese eine Woche nach Buchung im Januar direkt bei der Versicherung hätten abschließen müssen und diese Frist leider versäumt hatten.
Die AGB’s des Reiseveranstalters lauten wie folgt:
10 – 1 Tag vor Reisebeginn 70 % Stornogebühren
bei Nichterreichen 100% Stornogebühren.
Ich rechnete somit mit einer Rückerstattung von 30%.
Vor zwei Tagen habe ich endlich die Stornoabrechnung des Reiseveranstalters erhalten. Die Rücktrittskosten betragen laut diesem Schreiben 100 % gemäß AGB’s nach erfolgtem Reisebeginn.
Bevor ich zu der Begründung des Reiseveranstalters komme, muss ich kurz die Vorfälle am 13. November beschreiben.
Nach dem plötzlichen Tod meiner Mutter beauftragte ich meinen Lebensgefährten und Reisepartner den Urlaub telefonisch zu stornieren.
Der Reiseveranstalter machte ihm daraufhin den Vorschlag er könnte evtl. einen späteren Flug buchen und wir könnten dann nach der Beerdigung fliegen.
Das wir den Flug am 13.11.03 nicht wahrnehmen, war zu diesem Zeitpunkt bereits klar.
Nachdem mich mein Lebensgefährte von diesem Vorschlag informiert hatte, sind wir zu dem Schluß gekommen, das wir dieses machen wollten und erteilten per E-mail den Auftrag einen neuen Hinflug ab dem 17.11. zu buchen und den Rückflug würden wir, wie bereits gebucht am 03.12.2003, wahrnehmen. Es erfolgte dann ein Telefonat mit dem Reiseveranstalter, er erklärte mir er könnte einen Flug bei Thai-Airways ab dem 21. November bekommen und wir könnten mit der Reise
in der 2. Woche aufsetzen. Desweiteren erklärte er mir, der Flug würde knapp 1.700,-- Euro für zwei Personen kosten und das die Stornierung des Fluges am 14.11. komplett , also für Hin- und Rückflug erfolgt und eine Buchung nur eines Hinfluges nicht möglich ist.
Ich habe dem Reiseveranstalter gesagt, das ich dieses nicht verstehe, da ich den Rückflug ja bereits gezahlt habe und jetzt den gleichen Flug doppelt zahlen muss und das mein Lebensgefährte nach Büdingen fährt um dieses mit ihm persönlich abzuklären und um die Flugtickets vorbeizubringen, da der Reiseveranstalter die Rückgabe dringlich gemacht hat, da die tatsächliche Stornoabwicklung der Fluggesellschaft erst in dem Moment geschehen würde in dem die Tickets entwertet sind.
In Büdingen hat mein Lebensgefährte dann unseren Urlaub komplett storniert, da es mit den Flugkosten in Höhe von ca. 1.700 Euro, die wir nochmals komplett zahlen sollten, nicht zu einer Einigung gekommen ist. Die Flugtickets hatte er bei diesem Besuch vergessen und ist am 14.November nochmals nach Büdingen gefahren um diese dem Veranstalter vorbei zu bringen.
Nachdem ich also am 13. November erfahren hatte, dass unser Urlaub komplett storniert war, war ich dann doch, gleich der ganzen schlimmen Situation, etwas betrübt darüber.
Ich habe dann am 13. November spät abends noch ein E-mail an den Veranstalter geschickt und nachgefragt, ob es nicht doch noch möglich wäre diesen Flug ab dem 21.11. zu buchen und das es bei der heutigen Stornierung bleibt, wenn keine Möglichkeit mehr besteht.
Daraufhin haben wir am 14.11. morgens ein E-mail erhalten, mit dem der Veranstalter seine Verwunderung erklärte und mitteilte, daß bereits 1 Stunde nach Besuch meines Lebensgefährten alles für die gewünschte Total-Stornierung in die Wege geleitet war, sowohl in Deutschland die Flüge betreffend als auch in Thailand das gesamte Arrangement betreffend.
Desweiteren steht in diesem E-Mail: Schon gestern war die Stornierung der Flüge bestätigt. Heute früh war die Stornierung des gesamten Länderarrangements bestätigt. Ihrem Wunsch gemäß stehen die Hotelzimmer nicht mehr auf Ihren Namen zur Verfügung.
So und nun zu den Begründungen des Veranstalters über die 100%ige Stornogebühr mit Originalschreiben vom 10.01.2004:
Kundenseitige Ankündigung / Vorab-Stornierung durch persönlichen Besuch: am 13.11.2003
Unsere Stornomitteilung vorab an Fluggesellschaft und Thailand-Partner: am 13.11.2003 / Eingang bei Thai Airways kurz vor Feierabend / Eingang in Thailand: nach Feierabend (Zeitverschiebung 7 Std. / also am 14. Nov.)
Kundenseitiger Versuch einer Neubuchung am 14.11.2003 (e-mail vom 14. Nov.)
Endgültige Stornierung durch Rückgabe der Reisedokumente: am 17.11.2003
Eingang der Flugtickets bei Thai Airways am 18.11.2003 und Storno-Erledigung
Schriftliche Stornierung kundenseitig: liegt nicht vor
Ergebnis: Rücktrittskosten gemäß unserer AGB’s
100% nach erfolgtem Reisebeginn = 3566,-- Euro
Die Flugtickets wurden erst 3 Tage nach Reisebeginn abgeben (Anmerkung von mir: schriftliche Bestätigung der Ticketrückgabe am 14.11. ist vorhanden) und konnten erst am 18.Nov. 2003 durch Thai Airways als „zurück erstattet und entwertet“ werden. Eine Kostenrückerstattung ist ausgeschlossen, da die Maschine mit den gebuchten leeren Sitzplätzen gestartet ist.
Für das Länderarrangement wurde keine Kostenrückerstattung gewährleistet, da die gebuchten Hotels anläßl. der Hochsaison a:) Vorauszahlung durch uns gefordert haben und daher keine Rückerstattung gewähren und b:) so kurzfristig keine Ersatzgäste finden konnten. Eine weitere Stornoverzögerung / Verunsicherung seitens unseres Thailand-Partners wurde durch die kundenseitige Anfrage am 14. Nov. bezügl. völliger Neubuchung verursacht.
Wer kann mir zu diesem Sachverhalt weiterhelfen, insbesondere zu den Fragen:
Ist es maßgeblich wenn der Eingang der Kündigung in Thailand erst am 14.11. bedingt durch die Zeitverschiebung erfolgt ist?
Wie verhält es sich mit der Stornierung und der Rückgabe der Flugtickets?
Ist es üblich und auch in diesem Fall maßgeblich, wenn die gebuchten Hotels anläßlich der Hochsaison Vorauszahlung gefordert und durch den Reiseveranstalter erhalten hätten?
Ich würde mich über jede Hilfe und Anmerkung zu diesem Fall freuen
Gruß
D.Werner
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"D.Werner"
Stornogebühren 100% ???
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
davon ausgehend, dass das büro in deutschland als reiseveranstalter aufgetreten ist:
Ist es maßgeblich wenn der Eingang der Kündigung in Thailand erst am 14.11. bedingt durch die Zeitverschiebung erfolgt ist?
NEIN!
Wie verhält es sich mit der Stornierung und der Rückgabe der Flugtickets?
KANN MAN SO NICHT BEURTEILEN. ES GIBT EINE VIELZAHL VON BEDINGUNGEN UND TARIFEN. WURDEN FLÜGE UND HOTELS ZUSAMMEN GEBUCHT, ALSO ALS PAUSCHALREISE (WURDE EINE RECHNUNG ERSTELLT) UND HIERFÜR EIN SICHERUNGSSCHEIN AUSGESTELLT ODER HANDELT ES SICH UM EINE "BAUSTEINBUCHUNG"?
Ist es üblich und auch in diesem Fall maßgeblich, wenn die gebuchten Hotels anläßlich der Hochsaison Vorauszahlung gefordert und durch den Reiseveranstalter erhalten hätten? NEIN -MASSGEBLICH SIND DIE BEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS.
WÜRDE MICH BEI DIESEM BETRAG RUHIG MAL RECHTLICH BERATEN LASSEN (VORHER NACH DER GEBÜHR ERKUNDIGEN), MIT RECHTSSCHUTZVERS. SOWIESO
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