Stornogebühren Gratisreise, Abreiseort nicht Buchungsort

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 16:13:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornogebühren Gratisreise, Abreiseort nicht Buchungsort

Hallo und einen schönen Tag,

wir haben vor einem halben Jahr anlässlich eines Gutscheines als Dankeschön eine Buspauschalreise für zwei Personen nach Prag gebucht, bei der zum gewählten Termin ein Saisonzuschlag von 150€ anfiel, wovon wir bisher 20% als Anzahlung für die Reise geleistet haben. Reisedatum: 17.03.2018.
Die Reise selbst wurde als Gratisreise auf dem Gutschein ausgewiesen, der reguläre Preis mit 398€.
Bei Auswahl des Abreiseorts wurde Aachen angegeben, und von der Website auch Aachen (samt PLZ der Eingabe) als Abreiseort angegeben. Die Maske formuliert wörtlich: "Geben Sie eine Postleitzahl oder einen Ort an um Reisetermine in Ihrer Nähe anzeigen zu lassen", das Resultat war Aachen.
Die FAQ weisen auf Folgendes hin: "Wir haben weit über 1000 feste Zustiegsstellen in der Schweiz, Deutschland und Österreich, wo garantiert auch eine in Ihrer Nähe ist.", diese Zustiegsstellen sind jedoch nicht aufgeführt und das Ergebnis der Abfahrortsuche weiter oben verleitet zur Annahme, dass auch von Aachen aus abgefahren wird.

Nun erreichte uns am 05.03.2018 der Fahrschein, mit Aufforderung zur Zahlung des Restbetrags und dem Verweis, dass die Abfahrt im 25km entfernten Jülich um 01.00h stattfinden soll. Jülich gehört jedoch zum Landkreis Düren (Nachbarkreis) und ist um diese Uhrzeit nur schwer mit ÖPNV erreichbar (2h Anfahrt, wenn man konservativ plant, also nicht auf den letzten Drücker fährt, in dem Fall 90min, plus jeweils mit 45min Aufenthalt am Abholort und etwa 10€ Ticketkosten pP/Strecke), wir haben kein Kraftfahrzeug. Dazu ggf. Zwangsübernachtung/Taxi auf eigene Kosten bei Rückkehr in Jülich, da die Agentur nur 'Ankunft spät abends' feststellte.
Die AGB verweisen nicht darauf, dass der Buchungsort vom Abholort abweichen kann.
Das Unternehmen reagierte am 15.03.2018 auf meine Erklärung vom 10.03. platt, dass 30km zumutbar wären und bei Absage Stornokosten anfallen würden, folgendermaßen gestaffelt:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises pro Person;
- 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises pro Person;
- 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises pro Person;
- 14 bis 07 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises pro Person;
- 06 bis 02 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises pro Person;
- ab 24 Stunden vor, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 95 %.


Meine Fragen:
1. Ist dieser Vertrag rechtens oder liegt hier $119 I BGB oder sogar $123 I BGB vor?
2. Zur Schadensminimierung hätten wir den Vertrag bedeutend füher storniert, wäre uns bewusst gewesen, dass von Jülich gefahren wird. Diese Info erreichte uns jedoch erst spät, wodurch die Stornoforderungen bedeutend höher ausfallen (20% Minimum, nun 80 bzw. 90%). Hat dies Einfluss auf die Stornoforderungen?
3. Da die Reise als Gratis ausgewiesen wurde und die geforderten 150€ als 'Saisonzuschlag' ausgewiesen wurden, müssten diese doch aus der Rechnung für die Stornoforderungen wegfallen? (80% von gratis = 0€ )

Viele Grüße und vielen Dank für euren Input, ich bin sehr gespannt!

-- Editiert von gratisreise-verweigerer am 16.03.2018 13:57

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Einfaches Vertragsrecht sagt: Ein Vertrag kommt nur bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande.
Wenn ihr ein Vertragsangebot mit Buchung ab Aachen gemacht habt und der Veranstalter eine Bestätigung ab Jülich geschickt hat, fehlt es an der Übereinstimmung der Erklärungen und somit ist gar keine Buchung entstanden.
Da könnt ihr dann allerdings auch nicht stornieren, da ja gar nichts gebucht wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

der Vertrag kommt in der Tat nur dann zustande, wenn beide Vertragsparteien uebereinstimmen.

Hier muesste man den Inhalt der Ausschreibung kennen und vor allen Dingen, was wurde bestaetigt. Existiert tatsaechlich eine wirksame Klausel, die den Zustieg offen laesst und aus der man entnehmen kann, dass ein Zustieg auch um die 30 km vom Wohnort gegeben ist.

Also - auf den genauen Inhalt der Ausschreibung kommt es an.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Die Buchung war ja auch schon vor einem halben Jahr - da wird ja (realistischerweise) direkt nach der Buchung irgendeine Buchungsbestätigung gekommen sein. Sonst hätte man ja nicht die 20% Anzahlung geleistet.

Es wird sehr darauf ankommen, was in der Buchungsbestätigung steht. Aus der Ferne kann man das schlecht beurteilen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2018 16:13:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre rege Beteiligung!

Ich werde gleich morgen die Buchungsbestätigung heraussuchen, bin mir aber sicher, dass wir als Ort 'Aachen' angegeben haben.
Insofern dürfte die Aussage über nicht zustande gekommenen Vertragsschluss den Tatsachen am Meisten entsprechen.
Meine Partnerin ist ein paar Wochen nach der Buchung telefonisch darauf hingewiesen worden, die Anzahlung zu tätigen, mit Verweis auf die Buchungsbestätigung. Dort hätten wir wohl sauberer arbeiten müssen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Das Argument des fehlenden Vertragsschlusses dürfte aber auf äußerst tönernen Füßen stehen, wenn man bereits eine Anzahlung geleistet hat.
Im Falle eines Rechtsstreits würde das Gericht fragen "Warum haben Sie denn die Anzahlung überwiesen, wenn Sie der Meinung sind, es bestünde gar kein Vertrag?". Und da haben Sie keine passende Antwort.

Besser wäre für Sie, wenn die gelieferte Reise nicht mit dem übereinstimmt, was in der Buchungsbestätigung steht. Denn dann hätte der Reiseveranstalter den Vertrag nicht (bzw. nicht richtig) erfüllt. Dafür müsste man halt wissen, was genau in der Buchungsbestätigung steht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
.......Dafür müsste man halt wissen, was genau in der Buchungsbestätigung steht.......

Und natuerlich in der Ausschreibung. Wuerde da beispielsweise stehen, dass man seinen Wohnort eingibt und der Reiseveranstalter den fuer den Wohnort guenstigsten Zustieg auswaehlt, dann waere kein Mangel gegeben.

In dem Fall wuerde es auch nicht von Belang sein, dass der Zustieg in einem benachbarten Landkreis stattfindet.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.06.2018 16:13:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt, dass ich diesen Beitrag noch einmal ausgrabe. Turbulenzen im Privaten haben das Thema etwas in den Hintergrund gerückt. Vielen Dank jedoch an Alle, die sich hier beteiligen.

Fakt ist, dass auf der Buchungsbestätigung kein Abfahrtort steht. Wir haben uns daran gehalten, dass bei PLZ-Eingabe als Ort Aachen mit entsprechendem Termin ausgegeben wurde, und darunter wörtlich 'Die genaue Adresse Ihres Abfahrtsortes erfahren Sie mit Ihren Reiseunterlagen.' steht. Weder in den AGB, noch in der Buchungsbestätigung steht, dass dieser 'Abfahrtort' nicht Aachen sei bzw. welcher Aktionsradius dem Veranstalter zugesprochen wird. Die Auswertung dieser Wortwahl fühlt sich leider sehr nach Auslegungssache an, da die 'Adresse Ihres Abfahrtsortes' eben auch Jülich sein könnte, es aber auch darum gehen könnte, dass die Adresse im Abfahrtsort gemeint ist. So haben wir es damals aufgefasst.

Die Anzahlung wurde geleistet, da nach Eingang der Buchungsbestätigung zwar feststand, dass die genaue Haltestelle noch nicht feststeht, aber davon ausgegangen wurde, dass der Abfahrtort eben Aachen ist.

Ich wollte dies nur der Vollständigkeit halber noch hinzufügen, wir haben uns inzwischen einen Anwalt genommen, der uns rät, auf eine Klage des Veranstalters zu warten.

-- Editiert von gratisreise-verweigerer am 24.04.2018 21:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Haben Sie denn einen Beweis (Screenshot?), dass Aachen als Zustiegsort zugesichert war?

Nur als Überlegung: Es wurde geworben mit "Wir haben weit über 1000 feste Zustiegsstellen in der Schweiz, Deutschland und Österreich, wo garantiert auch eine in Ihrer Nähe ist". D, A und CH haben zusammen ca. 480000km² Fläche. Wenn man davon ausgeht, dass die 1000 Zustiegsstellen absolut gleichmäßig verteilt sind, enspricht das einem Abstand von 22km zwischen zwei Einstiegsstellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest-12320.06.2018 16:13:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke auch euch noch einmal für die umfangreichen Antworten. So ungern ich es mir eingestehe, treffen @drkabo und @cabel den Nagel wohl am ehesten auf den Kopf. Ist natürlich ärgerlich, dem Veranstalter so in die schwammig formulierte Falle zu tappen (wie vermutlich schon Andere), und die ~130€ tun uns als Studenten weh, aber das Gelernte kann mir niemand nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Paragraphensalat):
und die ~130€ tun uns als Studenten weh, aber das Gelernte kann mir niemand nehmen.


Nur als Hinweiß, wären Sie gefahren, wäre die Reise deutlich teurer gewesen.

Die Hotels liegt nicht in Prag, sondern zwischen 10 und 20 km außerhalb in einem Vorort.
Der tägliche Busshuttle (vom Veranstalter) in die Innenstadt ist kostenpflichtig, öffentliche Verkehrsmittel meist weit entfernt.
ALLES kostet extra.

Ohne Luxus wären Sie mit knapp 500 € dabei gewesen, es sei denn, Sie hätten das Hotel nicht verlassen.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1526x hilfreich)

Bei dem geschilderten Ablauf können Sie wirklich froh sein, und sollten die Stornokosten als "Lehrgeld" ansehen. Alle Ausflüge dieser Reisen sind kostenpflichtig. Eventuell hätten Sie auch Verkaufsshows erdulden müssen usw.

Fahren Sie mit einem örtlichen Busunternehmen. Kostet mehr, ist aber sicherer und wesentlich angenehmer.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

und was lernen wir daraus?
Es gibt nun mal keine Gratis-Reisen. Alles muss irgendwie finanziert werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.195 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen