Stornogebühren an ReiseVERMITTLER?

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mausi360
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornogebühren an ReiseVERMITTLER?

Hallo, ich habe eine Reise gewonnen und wollte eine zweite Person mitnehmen. Nachdem ich nach der Buchung gelesen habe, um was es bei dieser Reise geht, habe ich sofort storniert. Jetzt verlangt der ReiseVERMITTLER Stornogebühren in Höhe von 30% von mir.
Meine Frage: Die Buchungsrechnung kam auch von diesem ominösen ReiseVERMITTLER, der der VZHH gut bekannt ist. Eine ReiseVERANSTALTER zu dieser Reise ist mir nicht bekannt.
Darf der VERMITTLER diese Stornogebühren von mir verlangen oder nur der VERANSTALTER, von dem ich nichts weiß?

Reise mit Hindernissen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wenn man bucht und zurücktritt ist eine Stornogebühr üblich. Je nachdem was genau vereinbart wurde, mit wem und warum.

Auch Ominöse Reiseveranstalter dürfen Geld verlangen

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Natürlich dürfen auch Vermittler Stornierungsgebühren verlangen, sowohl im Auftrag des Veranstalter fürm die eigentliche Reise als auch als Bearbeitungspauschale für Ihre eigenen Leistungen.

Wenn die Kritik an dieser Reise und die entsprechende Stornierung nicht auf persönlichen Interessen beruht, sondern es augenscheinlich ein Betrugsfall i.w.S. wäre, sollte zunächst gar nicht gezahlt und ein professioneller Ansprechpartner (Verbraucherschutz, <a href="http://www.123recht.net/123r-rechtsanwalt-Reiserecht-.html">Reiserecht Anwalt</a>) konsultiert werden.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Verstehe ich nicht: 30 % von € 0,00 (Gewinn) sind doch auch € 0,00 !?
Sollte die Begleitperson etwas zahlen ? Gibt es AGB´s ? Gibt es einen
Sicherungsschein ?



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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

selbstverstaendlich darf der Vermittler, in der Regel duerfte das ein Reisebuero sein, Gelder fuer einen Reiseveranstalter kassieren, wenn er zum Inkasso berechtigt ist. Das geht in der Regel aus den AGB des Veranstalters hervor, an wen Sie zu leisten haben.

Der Vermittler darf Ihnen nicht verweigern den Veranstalter namentlich inkl. Anschrift zu benennen. Ausserdem muessen Sie, auf jeden Fall fuer die zusaetzlich gebuchte Person, einen Sicherungsschein ausgehaendigt bekommen haben. Darauf ist der Reiseveranstalter mit Anschrift notiert.

Für sich selbst haben Sie keinen Anspruch auf den Sicherungsschein, denn Sie haben die Reise ja nicht bezahlt, sondern irgend ein Sponsor. Diesem Sponsor hat der Reiseveranstalter den Sicherungsschein auszuhaendigen.

Was ich in Ihren Ausfuehrungen nicht verstehe ist,

......Nachdem ich nach der Buchung gelesen habe, um was es bei dieser Reise geht, habe ich sofort storniert.......

Was ist denn absonderlich bei dieser Reise? Wieso haben Sie erst nach der Buchung von dieser Absonderlichkeit erfahren?

Berechnet der Vermittler die Stornogebuehren fuer die regulaer getaetigte Buchung, oder auch fuer Sie als Gewinnerin?

Ich wuerde dem Vermittler ganz klar schriftlich zur Kenntnis geben, dass er sich an seine gesetzlichen Pflichten zu halten hat und Ihnen den Veranstalter benennt, die Veranstalter-AGB uebermittelt und den Sicherungsschein aushaendigt. Geschieht dies nicht, wuerden Sie nicht zahlen. Wuerde der Vermittler nun, ohne dass er Ihnen die Nachweise ausgehaendigt hat, auf Zahlung klagen, zieht er auf jeden Fall den Kuerzeren.

Wenn Ihnen die Nachweise vorliegen, muesste man den ganzen Sachverhalt entsprechend der AGB nochmals pruefen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mausi360
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe gerade in meinen Unterlagen nochmal nachgeschaut. Ich habe auch keinen Sicherungsschein erhalten. Nur einen Antrag auf eine Reiserücktrittsversicherung.
Die Stornogebühren wurden´mir für die zweite mitreisende Person berechnet.
Ein offizieller Reiseveranstalter ist nirgends genannt.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie fuer die "regulaer" gebuchte Reise keinen Sicherungsschein erhalten haben, dann liegt hier ein klarer gesetzlicher Verstoss vor. Veranstalter oder deren Erfuellungsgehilfen duerfen ohne Aushaendigung des Sicherungsscheines keine Gelder von Ihnen vor Reiseantritt kassieren.

Haben Sie Ihre Unterlagen hinreichend geprueft. Manche Veranstalter legen den Sicherungsschein als Anlage zur Reisebestaetigung bei, andere haben den Sicherungsschein irgendwo (zumeist auf der Rueckseite) auf der Reisebestaetigung aufgedruckt.

Ich wuerde dem Vermittler damit drohen, wenn er den gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dass Sie die Vorgaenge zur Anzeige bringen. Das wirkt in der Regel. Ansonsten wie ich schon zuvor geraten habe.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert von bernardoselva am 18.01.2009 12:51

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#7
 Von 
Mausi360
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmals alle Unterlagen durchgeschaut und keinen Sicherungsschein erhalten. Auf der Rückseite der Rechnung waren nur die AGB's. Als Anlage einen Antrag auf eine Reiserücktrittsversicherung und Zahlscheine für die Anzahlung und den Rest der Zahlung.
Aber kein Sicherungsschein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Nun kommen wir der Sache naeher. Auf der Rueckseite der Rechnung / Bestaetigung sind AGB aufgedruckt. Da muesste dann auch etwas notiert sein, welche Gebuehren fuer Stornierungen berechnet werden.

Und dann duerfte da auch etwas zum Gerichtsstand stehen und wer der Reiseveranstalter ist, das gehoert einfach dazu. Vielleicht ist ja auch der, den Sie als Vermittler bezeichnen, der Reiseveranstalter.......?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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