Stornogebühren b. Weitervermietung der FeWo?

27. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
ate101
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Stornogebühren b. Weitervermietung der FeWo?

Hallo,

wir haben eine Ferienwohnung gemietet. Aufgrund einer großen OP mussten wir den Urlaub, also Flug und Fewo stornieren. Gemäß Miet-Vertrag wurden bis zum 45. Tag Stornogebühren in Höhe von 20 % vom Reisepreis fällig, in dieser Frist lag die Stornierung.

Die Reiserücktrittversicherung verlangt jetzt eine Stornoabrechnung mit einer schriftlichen Erklärung über die Weitervermietung der Wohnung im Reisezeitraum und schreibt uns, dass der Vermieter im Falle einer Weitervermietung die Stornogebühren nicht einbehalten darf sondern erstatten muss. Sie beruft sich dabei auf eine "vertragliche Nebenpflicht im Rahmen der allgemeinen Schadenminderungspflicht".

Ist das so? Wie seht Ihr das? Ich denke vertraglich vereinbart ist vereinbart...zumal das jetzt keine ungewöhnlich hohen Stornierungsgebühren waren...

Danke jetzt schon für eure Antworten!

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17 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Eine Versicherung ersetzt nur notwendigen Schadensersatz, bei einer Weitervermietung der FeWo gibt es aber keinen Schanden.

Damit wären dann die 20% unter Umständen nicht bzw. nur teilweise zu zahlen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich will es mal anders formulieren: In dem Vertrag steht sicher, dass es dem Reisenden freisteht, einen geringeren Schaden nachzuweisen (o.ä.) - und genau das versucht hier die Versicherung.
Ob die Gegenseite dabei mithelfen muss, ja sogar die Nachfolgeverträge offenbaren muss, kann ich nicht sicher sagen (speziell letzteres erscheint mir zweifelhaft).

Ich kenne es nur so, dass man nachweisen kann, dass
trotz des Rücktritts ALLE Zimmer des Hotels* vermietet waren. Falls das der Fall ist, muss der Veranstalter einen genauen Schaden nachweisen (etwa dass er nur noch zu LastMinute-Preisen verkaufen konnte und daher weniger bekommen hat).

*in der Regel geht es ja um Hotelzimmer, für Ferienwohnungen gilt es analog

Was mir noch auffällt: Was habt ihr - als Reisende (bzw. jetzt Nichtreisende)- damit zu tun?
Imho reicht es, wenn ihr der Versicherung einen ausreichenden Rücktrittsgrund darlegt, ggf. mit Belegen, der Rest ist das Problem der Versicherung.

Stefan

PS: Mit Reiserecht kenne ich mich nicht so aus, ich habe den Thread nur zufällig gefunden, daher muss nicht alles stimmen, was ich geschriben habe, es ist eher eine Meinung (ist ja auch ein Meinungsforum hier)

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#3
 Von 
ate101
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@Harry
Ich dachte eine Reiserücktrittsversicherung schliesst man ab um im Fall einer notwendigen Stornierung, die Stornokosten erstattet zu bekommen...deswegen verstehe ich deine Antwort ehrlich gesagt nicht ganz.

@reckoner
Mir erscheint das auch alles zweifelhaft und wir haben auch schon ne Menge Briefe an die Versicherung geschickt. Die bestehen auf den Unterlagen!
Wir sind eigentlich auch der Meinung, dass ärztliches Attest bzw. vom Arzt ausgefüllter Fragebogen der Versicherung, Nachweis der Stornierungen, Nachweis der entstandenen Storno-Kosten reichen müsste, damit wir unser Geld bekommen....aber leider schein es anders zu sein...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ich dachte eine Reiserücktrittsversicherung schliesst man ab um im Fall einer notwendigen Stornierung, die Stornokosten erstattet zu bekommen

In der Regel sind Versicherungen im Sinne der Versichertengemeinschaft gehalten nur gerechtfertigte Leistungen auszuzahlen und eben nicht "pauschal auf Zuruf".

Andrerseits gibt es auch Versicherungen welche gegen entsprechende Nachweise die vertraglich vereinbarten Schadensersatzforderungen zahlen.

Das kommt halt darauf an, was in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



quote:
In dem Vertrag steht sicher, dass es dem Reisenden freisteht, einen geringeren Schaden nachzuweisen (o.ä.)

Das sollte man unbedingt prüfen!
Fehlt diese Formulierung, dann wäre der Schadensersatz in der Regel 0.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

quote:
.....Gemäß Miet-Vertrag wurden bis zum 45. Tag Stornogebühren in Höhe von 20 % vom Reisepreis fällig, in dieser Frist lag die Stornierung.....

Das ist von der Hoehe her nicht ueberzogen.

quote:
.....Die Reiserücktrittversicherung verlangt jetzt eine Stornoabrechnung mit einer schriftlichen Erklärung über die Weitervermietung der Wohnung im Reisezeitraum und schreibt uns, dass der Vermieter im Falle einer Weitervermietung die Stornogebühren nicht einbehalten darf sondern erstatten muss. Sie beruft sich dabei auf eine "vertragliche Nebenpflicht im Rahmen der allgemeinen Schadenminderungspflicht".....

Ich glaube nicht, dass bei einer Weitervermietung der Vermieter oder der Reiseveranstalter von der grundsaetzlichen Ruecktrittsgebuehr, also die 20 %, etwas zu erstatten hat. Denn immerhin hat er Aufwand fuer die Buchung betreiben muessen, und dieser Aufwand ist in jedem Fall zu erstatten auch bei einer Weitervermietung.

quote:
.....Passend zum Thema:.....

Also, dass hilft nun wirklich nicht weiter.

------

Ich wuerde das, was seitens der Versicherungsgesellschaft verlangt wird, strikt verweigern und Inanspruchnahme einer Rechtshilfe androhen, falls man weiterhin darauf bestehen wuerde.

Persoenlich kenne ich keine AGB von RRV-Versicherern, wo so ein Nachweis der Weitervermietung, oder eben nicht, verlangt wird.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich glaube nicht, dass bei einer Weitervermietung der Vermieter oder der Reiseveranstalter von der grundsaetzlichen Ruecktrittsgebuehr, also die 20 %, etwas zu erstatten hat. Denn immerhin hat er Aufwand fuer die Buchung betreiben muessen, und dieser Aufwand ist in jedem Fall zu erstatten auch bei einer Weitervermietung.
Nein, das ist nicht richtig. Den zusätzlichen Aufwand kann er gerne nachweisen, aber schon 20% sind da lächerlich, die noch höheren Sätze kurz vor Reisebeginn erst recht.
Mit den 20% wird auch nicht - nur - der Aufwand vergütet, sondern auch das Risiko, dass bereits reservierte/vom Veranstalter gebuchte Zimmer nicht mehr belegt werden können (vielleicht wurden sogar schon Interessenten abgewiesen); aber das muss er halt ggf. nachweisen.

Stefan


-- Editiert reckoner am 30.07.2013 11:56

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#8
 Von 
ate101
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@bernardoselva
So hätte ich das auch alles gesehen, wir haben auch massig Briefe an die Versicherung geschrieben, aber wenn wir die Unterlagen nicht bringen, gibts keine Kohle.

Und lt. einer Aussage aus einem anderen Forum scheinen die auch noch im Recht zu sein:

"Gemäß Paragraph 537 Abs. 1 S. 2 BGB muss sich der Vermieter den u. a. derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. - Dies heißt im Klartext: Hat der Vermieter die Wohnung im urprünglich gebuchten und dann stornierten Buchungszeitraum neu (an einen anderen Mieter) vermietet, dann steht ihm diese Stornogebühr nicht zu.

Auch hätte der Vermieter nachzuweisen, daß er die Ferienwohnung nach dem Zeitpunkt der Stornierung wieder als vermietbar angepriesen hatte. Hierin kann ein Ansatzpunkt gesehen werden, der unter die Anrechnung der ersparten Aufwendungen fällt. Es wäre den Vermieter zu zumuten, nach der Storno-Mitteilung die Wohnung wieder ins Internet zu stellen, um andere Interessenten darauf aufmerksam zu machen, und hierdurch die Wohnung anderweitig verwerten zu können.

Auch hier wieder im Klartext:
Hat sich der Vermieter gar nicht um einen neuen Mieter bemüht, dann steht ihm die Stornierungsgebühr also auch nicht zu.

Hat er sich aber um einen neuen Mieter bemüht, jedoch erfolglos, dann steht ihm wiederum diese Stornierungsgebühr zu."

Wie dem auch sein, wir sind sowieso die Deppen weil die FeWo neu vermietet wurde und müssen uns jetzt wohl mit dem griechischen Vermieter auseinander setzten um das Geld wieder zu bekommen...eigentlich wollten wir die Wohnung im nächsten Jahr wieder buchen...mal sehen, ob die uns nochmal nehmen...

Auf jeden Fall wurden wir mal wieder bestätigt, Versicherungen versuchen sich um die Zahlung im Schadensfall zu drücken wo immer es geht.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ate101
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das kam grade vorab als Mail:

"Sehr geehrte Frau ....,

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen, die heute bei uns gescannt wurden.

Bitte beachten Sie die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Obliegenheiten. Wir hoffen, dass Sie dann Verständnis aufbringen können für die von Ihnen erbetenen Unterla-gen, z.B. die Stornokostenrechnungen etc.

Im Hinblick auf die langjährige Mitgliedschaft im xyz verzichten wir auf die Prüfung der Unerwartetheit der Erkrankung. Unsere Zahlung der Stornokosten für den Flug erfolgt daher kulanzhalber. Die Überweisung des Betrages in Höhe von xxx,xx EUR erfolgt auf das bekannte Konto.

Mit freundlichen Grüßen"

Heisst, die Kosten für die FeWo übernehmen sie nicht und wenn wir weiter nerven stellen sie den Rest auch in Frage! Was für A..........! Sowie das Geld da ist, wird die Versicherung und die "langjährige Mitgliedschaft" gekündigt!


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-- Editiert ate101 am 30.07.2013 17:25

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass du es von der falschen Seite betrachtest.
Es geht nicht darum, ob die Stornokosten berechtigt sind, denn sie sind gefordert bzw. vermutlich gleich einbehalten worden; damit ist dir ein Schaden entstanden, Punkt.
Und das Abwehren von unberechtigten Forderungen der Gegenseite ist regelmäßig Aufgabe der Versicherung (ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einer Reiserücktrittsversicherung anders sein sollte.

Ich würde die Versicherung nochmals mit Fristsetzung auffordern, die Stornokosten auszugleichen, und gleichzeitig würde ich eventuelle (Rück)Forderungen gegen den Reiseveranstalter an die Versicherung abtreten.
Im nächsten Schritt würde ich mich dann an den/die Ombudsmann/frau wenden.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
sollst einfach nur eine Bestätigung von ihm besorgen
Und wenn der das nicht will? Oder vielleicht gar nicht muss? (ich weiß jedenfalls nicht, wie die griechischen Gesetze in diesem Punkt aussehen)

quote:
und du hast dich vertraglich verpflichtet das zu tun.
Ist das so? Ich kenne die vereinbarten Bedingungen zumindest nicht.

Ich sehe den Versicherungsnehmer weiterhin nicht in der Pflicht, die Aufgaben der Versicherung zu übernehmen. Er muss nur beweisen, dass
1. die Reise gebucht wurde
2. die Versicherung gebucht wurde, und dass sie genau für diese Reise galt
3. die Stornogebühr gezahlt wurde (vermutlich in Form einer zum Teil einbehaltenen Anzahlung auf den Reisepreis)
4. es einen berechtigten Grund gab, die Reise nicht anzutreten

Speziell bei Reisen ins Ausland - und damit deutlich komplizierterer Jurisprudenz - gehört es sicher zu den Nebenpflichten der Versicherung, die Rechtmäßigkeit der Stornogebühr ggf. gegenüber dem Veranstalter zu bestreiten.

Stefan

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#14
 Von 
ate101
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, hallo!

Ich wollte hier keinen Streit auslösen.

Mir gehts einfach darum, dass ich immer davon ausgegangen bin, dass eine Reiserücktrittsversicherung im Fall einer durch Krankheit bedingten Stornierung der Reise, die anfallenden Stornokosten übernimmt.So wird es auch angepriesen:

"Reiserücktritts-Versicherung: Schutz für ein ganzes Jahr - vor und während der Reise.
Reiserücktrittsversicherung mit Schutz nach Wahl für ein ganzes Jahr: XXXX Reiserücktritts-Versicherung
Wenn Urlaubsträume zerplatzen sind wir für Sie da!

"Warum für eine Reise bezahlen, die ich nicht antreten kann?"
"Muss ich den Urlaub auch bei vorzeitigem Abbruch komplett zahlen?"
"Was ist, wenn meinem Gepäck oder meinen Lieblingssachen etwas passiert?"

Je nach Tarif sorgt die XXXX Reiserücktritts-Versicherung beispielsweise für:

Stornokostenübernahme bei Reiserücktrit"

Dass ich jetzt Formulare über Formulare ausfüllen muss, alles mögliche nachweisen soll, mich mit den FeWo Vermietern in Griechenland rumärgern muss, die Erstattung wenn, dann erst nach Reisedatum stattfindet und mir dann, wenn ich unbequem werde auch noch gedroht wird, sogar die "Unvorhersehbarkeit" der Krankheit in Frage zu stellen, finde ich eine *******erei!

Das ist übrigens eine Dauerversicherung, also nix, was wir speziell für diese Reise abgeschlossen hatten....

Ich sehe also eigentlich genauso wie Stefan, aber ich denke, wir werden der Versicherung gegenüber aufgeben und schauen, dass wir uns mit den Vermietern einigen. Letzlich gehts um 225 € und das ist uns ein weiteres Vorgehen nicht wert.

Obwohl man es eigentlich durchziehen müsste, so hat die Versicherung ihr Ziel ja erreicht. Aber wir haben die Reise ja nicht ohne Grund storniert und auch noch andere Brocken zu stemmen im Moment.

Aber ich danke Euch für die Tips, Ratschläge und Diskussion! Beim nächsten Urlaub werden wir besser vorbereitet sein...

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Dass ich jetzt Formulare über Formulare ausfüllen muss, alles mögliche nachweisen soll, mich mit den FeWo Vermietern in Griechenland rumärgern muss,

Steht natürlich nicht in den bunten Werbeprospekten welche die Leute zum Abschluss animieren sollen, sondern - wie üblich - in den restlichen, ebenfalls gültigen, vertraglichen Vereinbarungen.



Also - erst lesen, dann abschließen.





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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich bringe dann mal ganz dreist den §242 BGB ins Spiel.

Denn üblich ist das bei - anderen - Versicherungen sicher nicht.
Beispielsweise bekomme ich ein abgebranntes Haus auch relativ zeitnah von der Feuerversicherung reguliert (es reicht, dass meine Schuld im gewissen Rahmen ausgeschlossen ist, halt keine Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz). Die zivilrechtliche Rückforderung von dem verursachenden Handwerker/dem Brandstifter/etc. ist Sache der Versicherung (sonst müsste ich ja womöglich Jahrezehnte warten, bis der Typ erstens wieder aus dem Knast raus ist und zweitens genug Geld verdient).

2. Beispiel: Ich habe einen Autounfall mit Fahrerflucht des Gegners. Nun kann ich mich sofort an meine Kaskoversicherung wenden und die muss den Schaden regulieren. Ich muss nicht auf den Ausgang der polizeilichen Ermittlungen warten oder gar selber Nachforschungen anstellen.

Und so ist es imho bei allen - anderen - Versicherungen (wer kennt Gegenbeispiele?).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

In der Tat ist es so, dass dieser Passus in den AGB einer der grossen Versicherungsgesellschaften steht. Also geh ich mal davon aus, dass er auch bei anderen Versicherern drinsteht. Da muss ich ganz ehrlich sein, dass habe ich nicht gewusst.

Mir stellt sich nun die Frage, ob ein solcher Passus ueberhaupt einer rechtlichen Pruefung standhaelt, oder von den Gerichten gekippt wird. Denn er ist, wenn ueberhaupt, nur gegen deutsche Vermieter durchsetzbar.

Und was ist wenn die FEWO ueber einen deutschen Reiseveranstalter gebucht wurde. Denn der wird eine solche Bescheinigung nicht abgeben muessen, denn hier gilt, dass der Buchende dem RV gegenueber nachweisen muss, dass diesem niedrigere Gebuehren als die berechneten entstanden sind. Hier ist also der Reisende in der Beweispflicht. Der Passus in den RRV-AGB wuerde das vertragliche Verhaeltnis Reisender/RV also umkehren.

Wenn die Vorgehensweise der Versicherer rechtens ist, dann sind RRV fuer FEWO-Mieter, wenn der Vermieter nicht in Deutschland seinen Sitz hat, absolut ueberfluessig.


Viele Gruesse
bernardoselva


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Und jetzt?

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