Stornogebühren bei Storno durch den Veranstalter?

12. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)
Stornogebühren bei Storno durch den Veranstalter?

Ich hätte da gerne ein Frage: am 1.7.09 habe ich in einem Reisebüro eine Reise nach vietnam gebucht- eine Rundreise.
Letzten Donnerstag um 20 Uhr kam eine Mitteilung durch das reisebüro, dass die Reise aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl nicht stattfinden können.
Am Freitag fragte ich nun nach, was mit den Reisekosten (die das Reisebüro mittlerweile von mir überwiesen bekam) und den Visakosten sei- keine Antwort.Es wurde mir aber eine Frist 5 Tagen gesetzt mich zu entscheiden, mitzuteilen,was ich wolle.
Das Reisebüro verwies mich eine andere Rundreise in dem selben Zeitraum zu machen- allerdings 3 Tage kürzer oder aber einen Aufpreis von 300 E zu zahlen für die ursprüngliche Reise, was ich allerdings nicht wollte.
Vorgestern,Montag, teilte ich dem Reisebüro mit, dass ich die Reise nicht antreten werde und mein Geld inkl. Visakosten zurückfordere.
Allerdings weigerte sich das Reisebüro vorerst- mit der Bemerkung- ich hätte ja wohl genügend Zeit zu überlegen gehabt eine weitere Rundreise zu buchen.
Und sie würden mir auf keine Fall den vollen Preis zurückerstatten, da ICH ja nun Storniere...Also sollte ich 250€ Bearbeitungsgebühr zahlen und das Visum auch aus eigener Tasche zahlen.
Ist das wirklich richtig?Zu dem Fall muss ich sagen, dass ich nie irgendein Schriftstück unterschrieben habe und mir auch keine Bedingungen ausgehändigt wurden- zudem war auch nie die Rede von einer Mindesteilnehmerzahl...
Kann mir hier jd. weiterhelfen, auf was ich wirklich Anspruch habe? (Ich rief bereits beim Veranstalter an, der Veranstalter meinte zudem zu mir, dass sie den vollen Reisepreis erstatten- nur scheint es mir, dass das Reisebüro wohl was an mir verdienen will).

Ich bin über eine Antwort sehr sehr dankbar!

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49 Antworten
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#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ok, also dann hier nochmal etwas ausführlicher (wir kennen uns schon aus einem anderen Forum):

Das Reisebüro darf meiner Ansicht nach noch nichtmal die 100,- einbehalten.

Das Reisebüro vermittelt zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter.
Noch immer problematisch finde ich, dass Ihnen keine Veträge o.ä. zur Unterschrift vorgelegt wurden.

Spätestens ein Anwalt wird hier für Klärung sorgen.

Falls sich das RSB auf die eigenen AGBs beruft, können Sie guten Gewissens sagen, dass Ihnen nicht klar war, dass das RSB als Vermittler zusätzliche Stornogebuehren erhebt (sie hatten ja keine Kenntnis irgendwelcher AGBs)...

Bin gespannt was die Reiserechtsexperten noch zu sagen haben...

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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

vielen dank für die antwort- ich grefe zzt nach jedemStrohhalm, der sich bietet. so was hatte ich wirklich noch nie.... (so kann man auch Geld verdienen- ich glaube, ich hab den falschen Job ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

muss man wirklich unterschrieben um eine reise zu buchen? ich denke da gerade an internet reisen.... aber nichts destotrotz- ich hoffe dass ich nicht auf das geld verzichten muss

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

was haben Sie denn mit dem Reisebuero zu tun? Den Vertrag haben Sie mit dem Reiseveranstalter geschlossen und ich gehe davon aus, dass Ihnen da auch ein Katalog vorgelegen hat und aus diesem Katalog sind in der Regel auch die AGB ersichtlich.

Fuer mich seltsam ist, dass man sich immer dann ploetzlich erinnert nichts unterschrieben zu haben, wenn die Sache zum Streitfall wird. Aber das spielt ueberhaupt keine Rolle, da der Gesetzgeber Willenserklaerungen auch ausserhalb der Schriftform zulaesst, wenn sie bewiesen werden koennen. Und das scheint hier der Fall zu sein.

Um es nochmals zu verdeutlichen - Ihr Vertragspartner ist der Reiseveranstalter und der ist vertragsbruechig geworden, denn Sie werden wohl eine Reisebestaetigung vom Veranstalter vorliegen haben, die dieser nun nicht mehr einzuhalten vermag. Bei Rundreisen ist es oft so, dass der Veranstalter vorgibt, dass eine bestimmte Teilnehmerzahl fuer die Rundreise erforderlich ist. Wird diese nicht erreicht, kann er vom Vertrag zuruecktreten. Das ist zulaessig, da niemand erwarten kann, dass der Veranstalter seine wirtschaftliche Opfergrenze ueberschreitet.

Er kann Ihnen ein Alternativangebot unterbreiten, dass Sie allerdings nicht anzunehmen brauchen. Sie koennen die Reise also ohne Angaben von Gruenden stornieren, da Sie ja nicht vertragsbruechig wurden. Damit verliert der Veranstalter den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Wenn Sie schon geleistet haben, sind Ihnen vom Veranstalter (!) saemtliche Betraege, die Sie geleistet haben, ohne jeglichen Abzug zurueck zu zahlen. Dazu zaehlen meiner Auffassung nach auch die gezahlten Visagebuehren.

Reisebueros sind Erfuellungsgehilfen des Veranstalters und duerfen keinerlei Betraege einbehalten. Wenn Sie allerdings mit dem Reisebuero eine schriftliche, oder beweisbare, Vereinbarung getroffen haben, dass Sie fuer die Taetigkeit des Reisebueros eine Gebuehr zu entrichten haben, dann werden Sie diese zahlen muessen, denn das Reisebuero hat ja seinen Auftrag, Ihren Reisewunsch zu buchen, erfuellt und jetzt einen Provisionsausfall.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 13.08.2009 09:04

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

da ich bisher immer über dieses Reisebüro gebucht habe, habe ich dieses mal auf diese Reise über dieses Büro gebucht.
Bisher war ich immer zufrieden mit dem Reisebüro und habe ihm auch vertraut-
das Reisebüro hat mir einen guten preis für diese Rundreise gemacht- alles lief per Mail. Wie gesagt, ein Katalog wurde mir nicht vorgelegt.
Nach heutiger Nachricht, will das Reisebüro nun die Stornogebühren für die bereits ausgestellten Tickets einbehalten.auf die Visakosten wurde nun wieder nicht eingegangen.
Anbei eine Mail des Reisebüros: "Sehr geehrte Frau xxx,

um das Thema zu beenden: Sie bekommen selbstverständlich den Anteil der Rundreise ( ca. € 1.250.- ) komplett erstattet. Die Stornokosten für die bereits ausgestellten Flugtickets allerdings nicht. Auch müssen wir in diesem Fall eine Bearbeitungsgeb. erheben, da wir nicht umsonst arbeiten. Sie hatten reichlich Gelgenheit auf eine andere Rundreise umzubuchen oder die bereits gebuchte Rundreise mit dem vorgeschlagenem Aufpreis zu akzeptieren. Die Chance, das Sie den Aufpreis zurückbekommen würden waren und sind relativ hoch. Es gibt keinen Grund die komplette Reise zu stornieren. Trotzdem bin ich bereit, nach Rücksprache mit unserem Tickethändler, das Flugticket auf Kulanz zurückzunehmen und es entstehen somit nur € 100.- Bearbeitungsgeb. für die Bemühungen des Tickethändlers und uns.
xyz"


Ich als Kunde habe bisher noch immer nichts in den AGB s die im Netz veröffentlicht wurden, von Bearbeitungsgebühren aufgrund eines bereits ausgestellten Tix gelesen.
Lt ABGs des Reisebüros wird die komplette Reise zurückerstattet: " Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
1. Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde. (darauf wurde nicht hingewiesen- in keiner Weise!)
2. Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.
3. Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet "


Das ist alles was ich gefunden habe....



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

So, wie sich das jetzt darstellt, haben Sie die komplette Reise nicht ueber einen Veranstalter gebucht, sondern individuell - Fluege bei der Airline ueber einen Tickethaendler, Rundreise ueber einen anderen Anbieter.

Das sind dann mehrere Reisevertraege voellig unabhaengig voneinander. Also wird Ihnen der Veranstalter der Rundreise den Reisepreis fuer die Rundreise zu erstatten haben. Aber die Airline wird Ihnen die Rueckzahlung des Flugpreises verweigern, wenn deren AGB bzw. der gebuchte Tarif eine Verguetung im Falle der Stornierung nicht vorsieht. Denn die Airline hat nichts mit der anderen von Ihnen gebuchten Leistung (Rundreise) zu tun. Und die Erstattung der Visagebuehren werden Sie auch vergessen koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

und woher soll ich das mit den tickets wissen?
ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass das 2 verschiedene paar schuhe sind, zumal ich auch noch nciht mal weiss, wie sich der reisepreis zusammenstellt...

in der beschreibung der rundreise des veranstalters steht.
Flug ab deutschland rundreise nach vietnam (mit den einzelnen positionen)- ...
für mich als kunde ist es nur so zu verstehen, dass ich einen komplettpreis für die 2 wochen zahle (inkl. flug).

ps: der veranstalter würde mir den kompletten preis zurückerstatten- das reisebüro allerdings nicht....

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

zumal: sind bearbeitungsgebüren und stornogebühren doch was ganz anderes....

das reisebüro deklariert es als bearbeitungsgebühr- für das storno der tix

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

auf der buchungsbestätigung stand nur folgendes- also keine rede von getrenntem flug oder mindestteilnehmerzahl:


Bei xxx gebuchte Leistungen
Rundreise "Vietnam Kaleidoskop" lt. Beschreibung, incl. Flug xxx €
xxx €
Gesamtpreis xxx €
Bisher geleistete Zahlungen
Noch zu zahlen:xxx €

[color=blue]Tickets bzw. Reiseunterlagen werden erst nach Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages versand oder hinterlegt. Kosten, die
infolge eines verspäteten Zahlungsausgleiches entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt! Postversand erfolgt nur auf Ihren
Wunsch und für die damit verbundenen Risiken übernehmen wir keinerlei Haftung! Flugplan- und Tarifänderungen (z.B. Airporttax) bleiben
ausdrücklich vorbehalten! Darüberhinaus gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen Ihrer jeweiligen Leistungsträger!
[/color]

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

......in der beschreibung der rundreise des veranstalters steht.
Flug ab deutschland rundreise nach vietnam (mit den einzelnen positionen)- ...
für mich als kunde ist es nur so zu verstehen, dass ich einen komplettpreis für die 2 wochen zahle (inkl. flug).....

Dann haben Sie also doch eine Pauschalreise gebucht. Demnach haben Sie von Ihrem Veranstalter eine Reisebestaetigung aus der saemtliche Leistungen, also Flug, Rundreise, Zimmerart, Verpflegung zum Preis "x" hervorgehen, also alles das, was fuer den Ablauf der Reise von Relevanz ist. Oder tritt das Reisebuero als Veranstalter auf? Liegt Ihnen ein Sicherungsschein vor? Aus dem Sicherungsschein ist zu erkennen wer Veranstalter ist.

Also hat Sie das mit den Fluegen ueberhaupt nicht zu interessieren, das ist das Problem des Veranstalters. Denn dieser ist vertragsbruechig geworden, Sie haetten die Reise ja abgenommen.

Sie haben dann einen legitimen Anspruch darauf, dass Sie den kompletten Reisepreis inkl. Visagebuehren zurueck erhalten. Das Reisebuero kann keine Bestimmungen aufstellen, dazu hat es kein Recht, wenn es nicht der Veranstalter ist. Sie sollten das Reisebuero auffordern, sich einmal mit dem § 651 ff BGB auseinander zu setzen.

Setzen Sie dem Veranstalter eine angemessene Frist an Sie zu leisten, da dieser Ihr Vertragspartner ist und sonst niemand. Drohen Sie ruhig damit, dass Sie Rechtshilfe in Anspruch nehmen, wenn man Ihrer Aufforderung nicht nachkommt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

vielen lieben dank für die antwort.
ein sicherungssschein liegt im übrigen nicht vor....

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Wenn es tatsächlich aus einer Hand kommt (Reiseveranstalter), dann steht Ihnen das gesamte Geld zu.

Steht bei "xxx" unter "Bei xxx gebucht Leistungen" der Veranstalter oder das Reisebüro?

Wenn dort der Veranstalter steht, ist der Fall klar und das ganze Geld muss zurück.
Wenn dort das Reisebüro steht, dann tritt das Reisebüro als Veranstalter auf.

Dann hilft das bereits erwähnte Druckmittel mit dem fehlenden Sicherungsschein des Reisebüros (würde fast Todsünde dazu sagen).


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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

also ich ahb nun nochmal genau auf die buchungsbestätigung geschaut- es steht kein wort von dem veranstalter drauf- dafür wurde das reisebüro etliche male erwähnt....auch bei gebuchte lesitungen steht das REISeBÜRO.

vielen lieben Dank für eure hiklfreichen antworten- bin ja mla gespannt wann das Geld kommt- hab eine Frist von 2 Wochen gesetz- und noch mehr bin ich gespannt wie viel die überweisen.
Wie schaut es mit dem visum aus? dieses bruachte ich zwar für die reise, hab es aber privat besorgt, weil das angeblich das reisebüro nicht konnte (oder es zu viel aufwand war- keine ahnung- auf jeden fall hiess es, dass das das reisebüro nicht beantragen kann)

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Das bringt ein anderes Licht auf die Sache.

Dein Reisebüro ist in dem Fall der Reiseveranstalter, weil er (anscheinend)
2 Einzelleistungen zu einem Paket zusammengeschnürt hat.

Die Einzelleistungen sind:

1. Flug
2. Rundreise

Das ist natürlich erlaubt.
Da das Reisebüro jedoch nicht im Namen der einzelnen Anbieter bestätigt hat (dann wäre das Büro nur Vermittler), sondern im eigenen Namen, tritt es automatisch als Reiseveranstalter auf.

Auf jeden Fall hätte das Reisebüro dir einen Sicherungsschein auf eigenen Namen ausstellen müssen.
Der Sicherungsschein dient als Nachweis, dass das Reisebüro gegen Insolvenz versichert ist und somit dein Geld abgesichert.
Stellt das Reisebüro keinen Sicherungsschein aus, kann es mit bis zu 5000,- Bußgeld belegt werden (!).
Das ist dein größtes Druckmittel.
Das Reisebüro muss den Sicherungsschein aushändigen, sobald es Geld von dir annimmt (vorher darf es kein Geld annehmen, auch nicht, wenn du dich auf den Kopf stellst). Hat es aber nicht getan.

Punkt 2:
Hierzu müsste man die genauen AGBs kennen.
Das Reisebüro hat wahrscheinlich keine eigenen AGB für Reiseveranstaltungen.
Da dort dann auch der Hinweis auf die Mindestteilnehmerzahl fehlen dürfte, MUSS es die Reise wie gebucht durchführen.
Auch wenn ein "Zulieferer", in diesem Fall der echte Reiseveranstalter, die Reise absagt.
Hier ist Druckmittel 2.
Ganzer Betrag zurück oder Reise wie gebucht und bestätigt durchführen.

Du hast sehr gute Karten, weil dein Reisebüro sich selbst zum Veranstalter gemacht hat und nun nicht haften will...

Ich würde spätestens nach den 2 Wochen zum Anwalt gehen.

Solchen schwarzen Schafen in der Branche gehört das Handwerk gelegt...



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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

bis heute war das geld noch nicht zurücküberwiesen- ok die 2 woche sind noch nicht vorüber, aber das reisebüro arbeitet noch immer mit meinem bereits gezahlten Geld-(der veranstalter hat dem reisebüro schon längst das Geld zurücküberwiesen- schon bevor ich überhaupt von dem Rückstritt des veranstalters was wusste- komisch!) so ein sauladen. der veranstalter ist mittlerweile informiert- obwohl er nichts für die handlungen des reisebüros kann, aber er soll schon wissen, wie manche reisbüros mit deren reisen umgeht. naja, ich bin noch guter hoffnung, dass ich das geld zurückbekomme- obwohl ich mittlerweile nicht mehr ganz sicher bin was mit den visakosten ist, da diese ja nicht auf er buchungsbestätigung standen und ich sie privat besorgen musste....

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#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

......Das Reisebüro hat wahrscheinlich keine eigenen AGB für Reiseveranstaltungen......

Dann gilt das Gesetz - § 651 ff BGB


.....Da dort dann auch der Hinweis auf die Mindestteilnehmerzahl fehlen dürfte, MUSS es die Reise wie gebucht durchführen.......

Voellig richtig! Siehe § 651c,1 BGB


.....Auf jeden Fall hätte das Reisebüro dir einen Sicherungsschein auf eigenen Namen ausstellen müssen......

So ist es - § 651,k BGB . Wird kein Sicherungsschein ausgestellt ist das natuerlich strafbar. Sie sollten sofort das Reisebuero auffordern Ihnen Ihr Geld SOFORT zu erstatten und alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, da Sie ansonsten Anzeige erstatten wuerden. Unverholen mit Anwalt drohen.


.....Solchen schwarzen Schafen in der Branche gehört das Handwerk gelegt...

So sollte es sein!!


Viele Gruesse
bernardoselva





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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

vielen lieben dank für die umfassenden antworten von jeden, der sich hier beteiligt und mir geholfen hat!!!!
ich halte euch auf dem Laufenden, wie das weitergeht...
Schönes, sonniges Wochende!

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

diese Mail kam heute- sonntag vom Reisebüro.(das reisebüro hat mich incc gesetzt)
Das reisebüro schriebt an den Veranstalter folgendes:"
Sehr geehrte Frau xxx,

aus dem Emailschriftverkehr zwischen uns und der Kundin geht hervor, dass es 2 separate Leistungen sind. Erstens hat Herr xyz Frau yyy verschiedene Rundreisen angeboten, zweitens verschiedene Airlines und hat schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass bei Buchung von Einzelleistungen der Transfer ab/bis Flughafen nicht inkludiert ist.

Alle Emails sind archiviert und koennen jederzeit vorgelegt werden. Frau yyy kann jederzeit die Buchung reaktivieren. Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass Frau yyy die Reise gar nicht antreten will und lediglich von uns ihre Visakosten erstattet bekommen moechte.

Beste Gruesse

xyz"


Was haltet ihr hiervon? Es geht hier wieder nicht um die Rückerstattung der Stornogebühren, zudem ist das Reisebüro nicht auf die-für mich verbindliche- Buchungsbestätigung und den fehlenden Sicherungsschein eingegangen...





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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

mein anwalt weiss nun über den Fall bescheid. ABER: er benötigt den inhaber des reisebüros.
wie bekommt man den am besten raus? er steht auf keinem schreiben- auch nicht auf der buchungsbestätigung (dort steht nur die steuer nummer)

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

GGf. Homepage, oder im Reisebüro nachfragen, oder mal bei der IHK nachfragen.

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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

die sache wird immer besser nachdem ich heute mit meinem Anwalt gesprochen habe.
erst da ist uns aufgefallen dass die Reisebestätigung von einem ganz anderen reisebüro (Müller) ausgestellt wurde, als dem wo ich die Reise (Meyer)buchte. auf der Reisebestätigung steht kein Ansprechpartner- auch auf der homepage ist niemand erwähnt.
Allerdings wurde die Stornierung des Veranstalters an mein ursprüngliches Reisebüro (Meyer) geschickt.
Die Weiterleitung der Mail erfolgte dann wieder durch Meyer von Müller an mich.
An wen erhebt man da die Klage?
Namen sind fiktiv!!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ansprechpartner ist das bisher als solches wahrgenommene Reisebüro. Dass nunmehr ein zweites "auftaucht" lässt bspw. auf eine übliche Reisebüro-Kooperation schliessen.

Übrigens, ein Anwalt sollte doch Mittel und Wege kennen, um Unternehmensinhaber ausfindig zu machen. Auch bzw. gerade wenn er sich auf Reiserecht spezialisiert hat.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

meine erste anfrage mailte ich an das reisebüro, dem der veranstalter absagte. jeder weitere mail kontakt wurde von dem 2. reisebüo getätigt- genauso wie auch die reisebestätigung- leichter würde es fallen wenn auf der reisebestätigung ein inhaber o.ä. gestanden hätte- aber pustekuchen. da steht nur die adresse und die steuernummer.
mein anwalt beauftragte mich in diesem fall den inhaber herauszubekommen, was für mich natürlich extrem schwierig ist. auch der veranstalter weiss nur von dem reisebüro was, welches ich als erstes anfragte. nun ist es für mich wichtig, wen man huier anschreibt- entweder das reisebüro, mit welchem ich mailte und nur den sachbearbeiter habe (aber mir vorstellen könnte dass der inhaber des ursprungsreisebüros auch der inhaber des 2.reisebüros ist)-oder das ursprungsreisebüro- wozu ich auch den inhaber weiss... alles äusserst kompliziert....

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@bountie 1976

Die Sache wird immer dubioser. Aber mal ganz ehrlich - was haben Sie denn da fuer einen Anwalt? Fuer einen Anwalt ist es doch ein leichtes ueber die Gewerbemeldestelle den Betreiber eines Gewerbebetriebes heraus zu bekommen.

Sowie ich das sehe, hat also das Reisebuero, dass Sie mit "Mueller" bezeichnen, die Buchung letztendlich getaetigt, und nicht das Reisebuero Ihres Vertrauens (Meyer). Hat "Meyer" Ihnen die AGB des tatsaechlichen Reiseveranstalters vorgelegt? Daraus muss, und das ist Gesetz, die ladungsfaehige Anschrift des Veranstalters hervorgehen. Ist das nicht der Fall gewesen, duerfte der ganze Vertrag hinfaellig sein. Aber so etwas sollte Ihr Anwalt wissen.

Ebenso sollte Ihr Anwalt wissen, dass auf der Homepage unter Impressum die erforderlichen Daten (z.B. Anschrift) des Homepage-Betreibers notiert sein muessen, einschliesslich Inhaber / Geschaeftsfuehrer. Und das Impressum muss fuer den Kunden leicht und mit "wenigen Schritten" aufrufbar sein. Alles andere stellt ein Gesetzesverstoss dar. Aber sowas muss ein Anwalt wissen.

Und wenn sich alles im Londoner Nebel verfluechtigt, dann wuerde ich auf jeden Fall das Reisebuero "Meyer" an die Hammelbeine packen, denn dort hat man die Pflicht Sie so zu informieren, dass Sie Vertragsbestandteile leicht verstaendlich erkennen koennen. Auch das sollte ein Anwalt wissen.

Sind Sie sicher, dass Sie bei dem Anwalt die richtige Wahl getroffen haben? Der sollte schon Ahnung vom Reiserecht haben, denn so wie Sie das hier schildern, scheint der ueberhaupt keine Ahnung zu haben.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

Hat "Meyer" Ihnen die AGB des tatsaechlichen Reiseveranstalters vorgelegt? Daraus muss, und das ist Gesetz, die ladungsfaehige Anschrift des Veranstalters hervorgehen. Ist das nicht der Fall gewesen, duerfte der ganze Vertrag hinfaellig sein. Aber so etwas sollte Ihr Anwalt wissen.


Ich habe keinerlei AGBs vorgelegt bekommen.Das einzige was ich erhalten habe ist eine Buchungsbestätigung- sonst nichts- kein Ticket, kein Sicherungsschein und auch keine AGBs.


Ebenso sollte Ihr Anwalt wissen, dass auf der Homepage unter Impressum die erforderlichen Daten (z.B. Anschrift) des Homepage-Betreibers notiert sein muessen, einschliesslich Inhaber / Geschaeftsfuehrer. Und das Impressum muss fuer den Kunden leicht und mit "wenigen Schritten" aufrufbar sein.



Ich habe bereits auf der Homepage geschaut- es steht kein Inhaber im Impressum und auch nciht auf der kompletten Homepage...

Und wenn sich alles im Londoner Nebel verfluechtigt, dann wuerde ich auf jeden Fall das Reisebuero "Meyer" an die Hammelbeine packen, denn dort hat man die Pflicht Sie so zu informieren, dass Sie Vertragsbestandteile leicht verstaendlich erkennen koennen. Auch das sollte ein Anwalt wissen.


Danke für die Tipps. das Reisebüro reagiert noch nciht mal darauf, dass ich mit einer Anzeige drohe wegen dewm fehlenden Sicherungsschein- ziemlich abgebrüht!


Sind Sie sicher, dass Sie bei dem Anwalt die richtige Wahl getroffen haben? Der sollte schon Ahnung vom Reiserecht haben, denn so wie Sie das hier schildern, scheint der ueberhaupt keine Ahnung zu haben.


Ich denke leider seit gestern dass er gar keine Ahnung hat.... Wohl der falsche auf dem Gebiet...

Danke nochmal für die ganzen Tipps!!!!

LG, ...bountie1976...

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
bountie1976
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 24x hilfreich)

kann man nicht einfach ein schreiben aufsetzen, in dem nicht der inhaber erwähnt wurde, sondern nur das reisebüro? nur mal rein interessehalber....

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Meines Wissens nach klappt das nicht, weil die Firma durch jemanden vertreten wird (den geschäftsführer).

Diesbezüglich jedoch gleich noch eine PN...

Ihr Reisebüro macht ganz schönen Mist, das falsche Impressum ist ja nur die Spitze...

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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich kann nicht anders ... Hoffentlich ist die aktuelle Entwicklung (Buchung ohne Kenntnis der AGB und des Gegenübers) für Mitleser eine deutliche Warnung.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2398
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@123gast2
Was diese Kenntnisse dem Fragesteller nützen soll?!

- Kennen Sie das Sprichwort: Aus Schaden wird man klug? Allein dazu ist der Hinweis auf die Wichtigkeit der Prüfung, mit wem man es zu tun hat, gut.
- Andererseits vielleicht auch ein Argument den Vetrag an sich in frage zu stellen bzw. anzufechten.

1x Hilfreiche Antwort

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