Stornogebühren bei attestiertem Nervenzusammenbruch??

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
alin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornogebühren bei attestiertem Nervenzusammenbruch??

Hallo Ihr Lieben.

ich habe 2 Fragen:

1. Ich habe bei Expedia in September für 07.02.2006 eine 3 tägige Reise nach Paris gebucht. Leider hat mein Man eine Nervenzusammenbruch. Die reise wurde Online über expedia gebucht (Flug & Hotel) parallel wurde auch eine Reiserücktrittsversicherung damals abgeschlossen. Können wir von der Reise zurück treten? und wenn ja, wird die Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn die Nervenzusammenbruch attestiert ist?

Frage 2.

Wenn die Reiserücktrittsversichrung nicht einspringt, dann müssen wir leider selber die Stornokosten bezahlen. Beio Expedia unter Nutungsbedingungen steht, dass von 14 bis 1 Tag vor der Reise eine Storogebühr von 75% berechnet wird. Ist es gerecht?

Ich werde mich sehr freuen,wenn mir jemand ein Tipp geben könnte. Wir sind zur Zeit eh in eine Verzweifelte lage und daher Eure Rat kann uns sehr helfen.

Danke im Voraus
Gruß
Alin




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

Also erst einmal zu .."ist das gerecht.."

Stornogebühren sind Vertragssache. Wenn Sie diesen unterschrieben habemn, mssen Sie diese Gebühren auch zahlen, das hat mt "gerecht" nichts zu tun.

Ob die Rücktrittsversicherung bezahlt, entnehmen Sie den AGBs der Versicherung. In der Regel zahlen sie, wenn eine unvorhersehbare Krankheit eintritt. Ich persönlich würde sagen, eien Nervenzusamemnbruch kann man nicht vorhersehen, jedoch weiß ich nicht, was dazu in den AGBs steht.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen.

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