Stornokosten Hotelbuchung

25. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
bettina80807
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornokosten Hotelbuchung

Hallo zusammen, ich soll trotz Stornierung 25 Tage vor geplanter Anreise 90% des Komplettpreises (inkl. Frühstück, Garage) bezahlen. Kann das rechtens sein? Wohlbemerkt geht es nur um ein Hotel, nicht Pauschalreise oder so.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 5945x hilfreich)

Ja, absolut. Bei 80% gäbe es da auch keine Diskussion, bei 90% sollte das Hotel nachweisen können welche Aufwendungen nur gespart wurden.
Du hast einen Vertrag. Diesen hast du zu erfüllen. Machst du das nicht, dann bist du schadenersatzpflichtig. Alles völlig in Ordnung.

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#2
 Von 
bettina80807
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da muss ich mich wundern. Ich buche andauernd für unsere Mitarbeiter Hotelzimmer und lese dort immer „kostenfreie Stornierung bis 18 Uhr des Anreisetages".

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von bettina80807):
Ich buche andauernd für unsere Mitarbeiter Hotelzimmer und lese dort immer „kostenfreie Stornierung bis 18 Uhr des Anreisetages".

Und das hat man auch bei der Buchung des oben erwähnten Hotels gelesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von bettina80807):
Da muss ich mich wundern. Ich buche andauernd für unsere Mitarbeiter Hotelzimmer und lese dort immer „kostenfreie Stornierung bis 18 Uhr des Anreisetages".

Aber sicherlich nicht bei dem Hotel um das es aktuell geht. So etwas sind freiwillige Versprechen. Es gibt kein Gesetz welches ein Hotel dazu verpflichten würde. Solche freiwilligen Versprechen müssen natürlich eingehalten werden, aber ich bezweifele, dass dieses Hotel solch ein Versprechen abgegeben hat, oder?

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1811x hilfreich)

Hallo,

Hotelbuchungen ist kein Reiserecht sondern Mietrecht! Und im Mietrecht sieht das Gesetz nicht vor, dass Mietvertraege vor Mietantritt gekuendigt werden koennen, weder vom Mieter noch vom Vermieter. Es sei denn, dem stuenden besondere Gruende entgegen.

In der Rechtsprechung hat sich durchgesetzt, dass die Gerichte 80 % Gebuehren, wenn man als Mieter trotzdem den Vertrag vor Mietantritt storniert, als angemessen erachten. Werden hoehere Gebuehren verlangt muessen diese spezifiziert werden.

Wird die Mietsache weitervermietet, muss sich der Vermieter aus den erzeilten Ertraegen weitere Einsparungen anrechnen lassen.

Zitat:
.....Ich buche andauernd für unsere Mitarbeiter Hotelzimmer und lese dort immer „kostenfreie Stornierung bis 18 Uhr des Anreisetages"......

Und warum haben Sie kein Hotel, dass diesen Service bietet, gebucht??? Das haette Ihnen doch freigestanden.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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