Strafzahlung in Österreich

15. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 26x hilfreich)
Strafzahlung in Österreich

Hallo,

Frau F fährt mit dem Zug ohne Umsteigen von Frankfurt nach Wien und hat dafür auch ein Ticket.

Am Hauptbahnhof München geht die Lok kaputt und der Zug kann nicht weiterfahren.

Die Reisenden werden aufgefordert, sich nach anderen Zügen umzusehen.

F steigt deshalb in einen halbvollen Zug der ÖBB ein, der von München nach Wien fährt.

Bei der Fahrkartenkontrolle auf der Strecke muß F 150€ Strafe zahlen, weil sie den Zug nicht hätte benutzen dürfen.
Begründung: Der ist nur mit Reservierung nutzbar.

Wurde die Strafzahlung zu recht von der ÖBB erhoben?

Gruß Blutswente






17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129048 Beiträge, 41174x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
Wurde die Strafzahlung zu recht von der ÖBB erhoben?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Blutswente):
Bei der Fahrkartenkontrolle auf der Strecke muß F 150€ Strafe zahlen

Die genaue Höhe der Fahrgeldnachforderung kann je Art des Zuges variieren und bis zu 185 Euro betragen. Insofern erscheinen 150 EUR im Fernverkehr nicht völlig unrealistisch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Gähn.

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 15. Februar 2026 21:19

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Selbst ohne Ticket zahlt man, bei sofortiger Zahlung, nur 110 Euro.


Das kommt noch dazu.

Wobei es mir in dem Fred um die Zahlung dem Grunde nach geht.
Nicht um die Höhe.

F hatte ja durchaus ein Ticket.
Und das Ticket berechtigte auch zur Fahrt von München nach Wien in einem Zug der ÖBB.
Das ist also (davon gehe ich erstmal aus) unstrittig.

Das besondere Merkmal ist die Reservierungspflicht.
Und F nahm niemandem, der reserviert hatte, einen Platz weg.
Wie oben bereits geschrieben, war der Zug nur halbvoll.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39828 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
Wurde die Strafzahlung zu recht von der ÖBB erhoben?
Hat Frau F denn schon eine Reklamation an den ÖBB geschickt?

Der ÖBB schreibt, sowas wie *Reservierungspflicht* gäbs nicht.

https://konzern.oebb.at/de/ueber-den-konzern/fakten/reservierungspflicht

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(483 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
Wurde die Strafzahlung zu recht von der ÖBB
erhoben?

Ja - Nein - Eventuell
Genauere Antwort gibts wenns Fakten gibt.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Genauere Antwort gibts wenns Fakten gibt.


Danke.
Aber ich verzichte gerne auf "Antworten" von Dir.

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 15. Februar 2026 21:20

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3373 Beiträge, 1313x hilfreich)

Wenn der Zug von München nach Wien unterwegs war, besteht ja die Möglichkeit, dass die Kontrolle noch in Deutschland stattgefunden haben könnte...
Wo wurde denn kontrolliert?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#9
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wo wurde denn kontrolliert?


Die Kontrolle erfolgte genau an der Grenze, also Deutschland und Österreich.

Allerdings vermute ich, dass die Rechtsmässigkeit der Strafzahlung davon unabhängig ist.

Fakt ist: Österreichischer Schaffner in einem Zug der ÖBB.



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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20126 Beiträge, 7291x hilfreich)

Ich vermute stark, dass die Angelegenheit daran hängt, dass F mit 2 Vertragspartnern Verträge abgeschlossen hat:
a) mit der DB für den Zug Ff/M > Wien
b) mit der ÖBB für den ÖBB-Zug M > Wien
Die Berechtigung aus a) geht anscheinend nicht auf b) über. Ungewöhnlich finde ich, dass die Bahn die Reisenden einfach auffordert, sich um andere Züge zu kümmern und keine Hilfe anbietet.
Möglicherweise hat F einen Ersatzanspruch an die DB auf Schadensersatz, wenn die Lok im M ausfällt und die DB nicht in der Lage ist, Ersatz zu stellen.
Angesichts der Umstände scheint mir der Schaffner der ÖBB im Übrigen recht kleinlich agiert zu haben.

Ich höre hin und wieder, dass ausgefuchste Bahnreisende Tricks kennen, mit den unterschiedlichen Tarifen zu spielen; etwa über ÖBB Ff/M-Salzburg buchen, wenn man nur nach München will.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19077 Beiträge, 10287x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich vermute stark, dass die Angelegenheit daran hängt, dass F mit 2 Vertragspartnern Verträge abgeschlossen hat:
a) mit der DB für den Zug Ff/M > Wien
b) mit der ÖBB für den ÖBB-Zug M > Wien
Die Berechtigung aus a) geht anscheinend nicht auf b) über.

Doch tut sie.

Zitat (von blaubär+):
Ungewöhnlich finde ich, dass die Bahn die Reisenden einfach auffordert, sich um andere Züge zu kümmern und keine Hilfe anbietet.

Sie fahren nicht oft Fernverkehr mit der Bahn, stimmts?
Die DB-App hat nicht umsonst eine Funktion, die automatisch die nächstbesten Züge raussucht, wenn was schief geht ("Alternative sichen").

Zitat (von blaubär+):
Ich höre hin und wieder, dass ausgefuchste Bahnreisende Tricks kennen, mit den unterschiedlichen Tarifen zu spielen; etwa über ÖBB Ff/M-Salzburg buchen, wenn man nur nach München will.

Eher: Bei der DB Frankfurt-Linz buchen, obwohl man nur nach München will.
Die DB ist nämlich billiger als die ÖBB (ja, auch wenn es keiner glaubt).
Spielt hier haber keine Rolle, da ein durchgehendes Ticket Frankfurt-Wien vorlag.

Trotzdem ist hier weitere Sachverhaltsaufklärung notwendig:
a) Handelte es sich bei dem ÖBB-Zug eventuell um einen Nachtzug?
b) Oder war es evtl. doch kein ÖBB-Zug, sondern ein Zug der österreichischen Westbahn?

Wenn a) zutreffend sein sollte, wäre die Strafzahlung berechtigt. Denn österreichische Nachtzüge sind reservierungspflichtig - und das Recht, bei Zugausfall mit dem nächsten Zug weiterzufahren, gilt ausdrücklich nicht für reservierungspflichtige Züge.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn a) zutreffend sein sollte, wäre die Strafzahlung berechtigt. Denn österreichische Nachtzüge sind reservierungspflichtig - und das Recht, bei Zugausfall mit dem nächsten Zug weiterzufahren, gilt ausdrücklich nicht für reservierungspflichtige Züge.


Ich vermute, dass genau dieser Fall hier vorliegt.

@drkabo: Gibt es eine Quelle für die Regelung, dass Nachtzüge der ÖBB reservierungspflichtig sind?

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Blutswente
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 26x hilfreich)

(Pöbelei editiert)

-- Editiert von Moderator am 17. Februar 2026 10:43

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19077 Beiträge, 10287x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129048 Beiträge, 41174x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
(editiert)

Statt ständig hier rum zu pöbeln könnte man auch einfach die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Es ist nicht Aufgabe der hier Antwortenden alle 675 möglichen Kombinationen darzulegen oder die Infos quer durchs Internet zusammen zu klauben - sofern sie auf diese denn überhaupt Zugriff bekommen würden.



Zitat (von blaubär+):
Ungewöhnlich finde ich, dass die Bahn die Reisenden einfach auffordert, sich um andere Züge zu kümmern und keine Hilfe anbietet.

Ich vermute, das dies
Zitat (von Blutswente):
Die Reisenden werden aufgefordert, sich nach anderen Zügen umzusehen.

nicht der wahre Sachverhalt ist, sondern hier wohl nur stark verkürzt dargestellt wurde, was beim Fahrgast ankam / in Erinnerung ist (nennt sich "Stille-Post-Effekt").

Es ist mitunter erstaunlich, wie Fahrgäste in solchen Situation reagieren. Statt die Durchsagen komplett anzuhören wird mitten drin angefangen zu googlen, anzurufen oder mit dem Nachbarn zu sprechen. Und hinterher ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19077 Beiträge, 10287x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich vermute, das dies
Zitat (von Blutswente):
Die Reisenden werden aufgefordert, sich nach anderen Zügen umzusehen.
nicht der wahre Sachverhalt ist, sondern hier wohl nur stark verkürzt dargestellt wurde, was beim Fahrgast ankam / in Erinnerung ist (nennt sich "Stille-Post-Effekt").

Naja.
Dadurch dass die DB-App eine (ganz gut funktionierende) Funktion zum Suchen von passenden anderen Zügen hat, kommt es durchaus vor, dass eine Aufforderung "bitte suchen Sie eine Alternativverbindung im DB-Navigator" durch den Zug-Lautsprecher erschallt.

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