Sunexpress hat meinen Rückflug von der Türkei nach Deutschland um drei Tage vorverlegt. Aus technischen Gründen wie mir gesagt wurde.
Ich habe erst am Tag des Abflugs, (d.h. drei Tage zu spät) von der Änderung erfahren. Ich weiß nicht, ob es sich um einen Charterflug handelt, wenn ich nur den Flug und keine Pauschalreise gebucht habe. Denn soweit ich weiß macht das einen Unterschied wegen der Rückbeständigungspflicht. Doch
selbst wenn ich den Rückflug zwei Tage oder sogar drei Tage zuvor bestätigen gelassen hätte wäre es zu spät gewesen.
Jedenfalls musste ich den Rückflug selbst bezahlen.
Meine Frage: ist eine Fluggesellschaft berechtigt den Rückflug einfach um drei Tage und damit meinen Urlaub um so eine große Zeitspanne zu verkürzen. Und muss sie mir dann nicht zumindest die Reisekosten erstatten?
Sunexpress verlegt Flug um drei Tage vor
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hat Ihnen SunExpress diese Information über Vorverlegung des Fluges um 3 Tage wg. technischen Gründen schriftlich am Flughafen gegeben?
Falls ja, dann haben Sie gute Karten, eine Entschädigungszahlung von EUR 250,- nach der EU-Fluggastverordnung zu erhalten.
Den Differenzbetrag zwischen dem neuen Ticket und dem Preis für den SunExpress Flug muss Ihnen SunExpress auch erstatten.
Also ab zum Anwalt!
Vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort.
Ich habe mir die EU Fluggastverordnung angeschaut. Soweit ich sehen kann werden dort Fälle wie Nichtbeförderung und Annulierung abgedeckt.
Bei mir wurde der Flug ja vorverlegt und nicht etwa gecancellt.
Handelt es sich dabei trotzdem um eine Annulierung?
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@derumgol
Wenn Sie die Fluggastverordnung zitieren, sollten Sie diese auch vollstaendig gelesen haben:
Seit wann ist die Tuerkei ein Mitgliedsstaat der EU? Seit wann ist Sunexpress eine Fluggesellschaft, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansaessig ist? Also - nix ist mit der EU-Fluggastverordnung.
Hat die Fluggesellschaft keine "ladungsfaehige" Anschrift in Deutschland, dann muss in der Tuerkei geklagt werden - Ausgang, vor allen Dingen zeitlich, voellig ungewiss.
Man kann Susann123 eigentlich nur empfehlen, sich an die Schlichtungsstelle beim BLA in Braunschweig zu wenden. Dort wird man ihr sicherlich qualifiziert raten, welche Schritte sie einleiten soll, sofern das Amt nicht unmittelbar helfen kann.
Viele Gruesse
bernardoselva
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