Swiss erstattet nur bis 100 EUR

16. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
fsm007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Swiss erstattet nur bis 100 EUR

Sachverhalt: abendlicher Flug von Zürich nach Frankfurt. Weiterflug in USA am nächsten Morgen. Gepäck kam nicht in Frankfurt an. Vorschuß für Schadenserstattung am Schalter für Gepäckverspätung (Lufthansa) über 100 EUR. Verweis, daß von der Swiss aber bis zu 1.100 EUR erstattet werden müssen und ich mir für den Weiterflug notwendige Dinge wie Kleidung, Waschzeug etc. kaufen kann. Das habe ich dann auch für insgesamt knapp 200 EUR getan. Mein Gepäck erreichte mich mit 2,5 Tagen Verspätung. Nach Einreichung meiner Quittungen bei Swiss erreichte mich eine Ablehnung der Kostenübernahme mit Verweis auf das Montreal Abkommen, nach dem nur bis zu 100 USD Schadensersatz geleistet werden müsse. Ein Anruf bei der Lufthansa, die die Verpätung aufgenommen hatte, bestätige allerdings noch einmal, daß die Swiss nicht Recht hätte, sondern der Betrag 1.100 EUR betragen würde. Ein weiteres Anschreiben an Swiss mit Hinweis auf diesen Sachverhalt blieb unbeantwortet.

Bleibt mir damit tatsächlich nur noch das Einschalten eines Anwalts? Wer würde seine Kosten tragen müssen - eventuell ist der Anwalt ja teurer, als die noch ausstehende Summe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten sich zunaechst die AGB der Swiss (Tochter der Lufthansa) zur Brust nehmen und das Montrealer Abkommen. Inhaltlich duerften dann Ihre Fragen beantwortet sein.

Grundsaetzlich ist es so, dass die Fluggesellschaft bei verspaetetem Gepaeck solche Sachen zu ersetzen hat, die Sie sich zwingend notwendig kaufen muessen, also Hygieneartikel und Unterwaesche und sonstige Kleidung, denn niemand kann erwarten, dass Sie tagelang in den gleichen Klamotten rumrennen. Aber alles muss im Verhaeltnis zueinander stehen. Keine Fluggesellschaft wird Ihnen z.B. den Kauf eines Massanzuges finanzieren, wenn Sie lediglich eine Urlaubsreise vorhaben. Im Montrealer Abkommen finden Sie auch die entsprechenden Einschraenkungen.

Ansonsten wuerde ich mich zunaechst an die Schlichtungsstelle Mobilitaet beim Luftfahrt - Bundesamt in Braunschweig wenden. Dort hilft man Ihnen bestimmt weiter, wenn Ihre Ansprueche gerechtfertigt sind.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
fsm007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zuerst einmal vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich habe mich erst einmal per Email mit der Schlichtungsstelle in Verbindung gesetzt und hoffe auf deren Rat, wie ich mich (in Zukunft) verhalten sollte.
"In Zukunft", da heute die Swiss doch noch reagiert hat und mir den Fehlbetrag per Bar-Check angekündigt hat. Eventuell hat die Fristsetzung, bis zu denen ich von rechtlichen Schritten absehen würde, geholfen.
Allerdings hat die Swiss noch einmal hervorgehoben, daß sie Schäden unter Berücksichtigung des Montrealer Abkommens nur bis zu 100$ kompensiert. In meinem Fall mache man eine Ausnahme. Das halte ich nicht für rechtens, aber zumindest kann ich diesen Fall dennoch zu den Akten legen.

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#3
 Von 
fsm007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute hat auch die Schlichtungsstelle geantwortet und ich kopiere die Passagen, die eventuell von allgemeinem Interessse sind:

quote:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Fluggesellschaft SWISS seit kurzem und ohne Angabe von Gründen nicht mehr auf unsere Schlichtungsvorschläge reagiert. Insofern haben wir zur Zeit leider keine Handhabe, in Ihrem Beschwerdefall außergerichtlich tätig zu werden.
Da die außergerichtliche Schlichtungsarbeit auf Freiwilligkeit beruht, können wir Verkehrsunternehmen zur Mitarbeit nicht zwingen. Da diese Zusammenarbeit abhängig ist vom sich stetig wandelnden politischen Prozess, hoffen wir dennoch, dass wir in der Zukunft SWISS für eine ständige Zusammenarbeit gewinnen können.
Für eine ausführliche individuelle Rechtsberatung, zu der wir nicht befugt sind, möchte ich sie an einen niedergelassenen Rechtsanwalt verweisen.
Ganz allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass Fluggäste bei Verspätungen von aufgegebenem Reisegepäck nach Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) einen Entschädigungsanspruch haben. Dieser liegt maximal bei 1000 Sonderziehungsrechten oder umgerechnet derzeit bei ca. EUR 1120,00 (Artikel 22, Absatz 2). Allerdings kann nur das erstattet werden, was an finanziellen Schäden auch tatsächlich entstanden ist oder belegt werden kann. Darüber hinaus haben Fluggäste nach deutschem Zivilrecht sicherlich aber auch eine Schadensminderungspflicht. D.h. Schäden, die durch eigenes Verschulden und unverhältnismäßig entstanden sind, können nicht ersetzt werden. Wichtig ist sicherlich, in welchem Maße Sie Ersatzkäufe getätigt haben und ob Sie wussten, wann Sie das Gepäck zu erwarten haben.
Eine Bestimmung, die 100 USD als Entschädigung vorschreibt, gibt es aber nach dem MÜ nicht.
Sie finden das MÜ auch auf unserer Internetseite unter www. schlichtungsstelle-mobilitaet.org unter dem Menüpunkt "Ihre Rechte/Fl***erkehr".

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Da sollte man sich wirklich ueberlegen, ob man mit der Swiss ueberhaupt noch fliegt - reichlich unverschaemt dieses Verhalten finde ich.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#5
 Von 
fsm007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist genau meine Schlußfolgerung. Aber das muß natürlich jeder einzeln abwägen - daher auch meine recht ausführliche Darstellung des Sachverhaltes. Ich persönlich werde ab sofort ganz klar versuchen, die Swiss zu vermeiden, wenn immer es mir möglich sein wird.

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sei doch froh, daß die Swiss das Geld nicht einfach so rausbläßt. Denn alles was sie auszahlen, müßen sie auch irgendwie einnehmen.

100 USD ist fair, oder geben sie die Sachen, die sie für 200Euro gekauft haben, wieder zurück?

Der Schaden würde ja nur dann eintreten, wenn Sie

a. die Sachen am Flughafen kaufen mußten, und das deswegen x€ Teurer war.

b. Sie die Sachen zurückgeben würden, und hierbei x€ verlust machen würden.

Somit ist ein Kofferverlust immer ärgerlich, aber 100€ sollten diesen Ärger kompensieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sei doch froh, daß die Swiss das Geld nicht einfach so rausbläßt. Denn alles was sie auszahlen, müßen sie auch irgendwie einnehmen.

100 USD ist fair, oder geben sie die Sachen, die sie für 200Euro gekauft haben, wieder zurück?

Der Schaden würde ja nur dann eintreten, wenn Sie

a. die Sachen am Flughafen kaufen mußten, und das deswegen x€ Teurer war.

b. Sie die Sachen zurückgeben würden, und hierbei x€ verlust machen würden.

Somit ist ein Kofferverlust immer ärgerlich, aber 100€ sollten diesen Ärger kompensieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

......Sei doch froh, daß die Swiss das Geld nicht einfach so rausbläßt. Denn alles was sie auszahlen, müßen sie auch irgendwie einnehmen.......


Das ist doch wohl der groesste Bloedsinn, den ich bisher als Argument gelesen habe. Es ist doch ganz klar, dass, wenn ich ein Ticket kaufe, eine gegenseitige Geschaeftsbeziehung mit der Fluggesellschaft aufgenommen wird. Diese beinhaltet, dass ich dafuer Geld hinlege, dass mich die Fluggesellschaft sicher von A nach B bringt, und nicht nur mich, sondern auch mein Gepaeck.

Geschieht das nicht, und mein Gespaeck bleibt unterwegs irgendwo auf der Strecke, findet hier ganz klar ein Vertragsbruch der Fluggesellschaft statt und dafuer hat sie zu haften. Natuerlich ist zu unterscheiden, geht das Gepaeck auf dem Flug zum Zielgebiet verschuett und kommt verspaetet an, muss man als Betroffener zunaechst mehr Sachen (Hygieneartikel und auch Kleidung) nachkaufen als bei dem Umstand, wenn das Gepaeck auf dem Rueckflug zum Heimatflughafen verspaetet ankommt. Denn Zuhause wird man bestimmt noch eine Zahnbuerste und Zahncreme zu liegen und auch noch weitere Bekleidung im Kleiderschrank haengen haben.

Und fuer wirklich notwendige Sachen hat die Fluggesellschaft zu leisten, darum sind Argumente, wie von Lifeguard geaeussert, absoluter Nonsens.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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