kann mir jemand weiterhelfen, und zwar habe ich eine Reise
bei TUI angezahlt aber TUI hat noch vor Reiseantritt wegen der Corona Pandemie storniert.. Nun habe ich aber folgendes Problem, und zwar habe ich den Beleg von der SSK nicht mehr. Ich hatte den Betrag bei der Sparkasse bar eingezahlt und die Kopie vom Einzahlungsbeleg leider verlegt. Ich habe heute mit TUI telefoniert und denen gesagt, das mir deren Debitoren Buchhaltung schon mehrfach per Email bestätigt hat, das Geld wäre eingegangen. Die Sachbearbeiterin meinte dann ob ich den Absender von der Email wüßte und das ist nun das weitere Problem? Als Absender steht nur immer TUI aber nirgendwo wird namentlich ein Sachbearbeiter erwähnt. Nun meine Frage, was kann ich machen um den Absender , von der Debitoren Buchhaltung , die , die Bestätigungen an mich sandten ausfindig machen ?
Es geht auch darum, die Sachbearbeiterin schaute in das Computersystem und behauptete, ich hätte gar nichts eingezahlt aber umgekehrt erhält mein Reisebüro und ich die r jemand von Euch weiterhelfen?, das Geld wäre eingegangen aber…. erwähnen nicht an welchem Datum das Geld verbucht wurde, kann mir jemand von Euch weiterhelfen?
TUI bezahlt meine Anzahlung nicht mehr zurück
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Eine verständliche Sachverhaltschilderung wäre sinnvoll ...
Die Behauptung das man gezahlt habe, kann man nicht beweisen, weil der Bareinzahlungsbeleg nicht mehr vorhanden ist.
Bliebe nur noch das was die Buchhaltung geschrieben hat, das wäre der Wortlaut der Mitteilungen relevant.
Die Sparkasse, wo Du eingezahlt hast, müsste ja einen Datensatz von dieser Einzahlung haben -> denn die Sparkasse wird ja mit dem Geld was gemacht haben (an den Empfänger überwiesen).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDie Sparkasse, wo Du eingezahlt hast, müsste ja einen Datensatz von dieser Einzahlung haben :
Ja, den gibt es mit absoluter Sicherheit, aber was nützt es dem Kunden? Nichts ...
ZitatEine verständliche Sachverhaltschilderung wäre sinnvoll ... :
Die Behauptung das man gezahlt habe, kann man nicht beweisen, weil der Bareinzahlungsbeleg nicht mehr vorhanden ist.
Bliebe nur noch das was die Buchhaltung geschrieben hat, das wäre der Wortlaut der Mitteilungen relevant.
und eine Sachbearbeiterin behauptet heute am Telefon, , ich hätte kein Geld eingezahlt, weil ich keinen Absender von deren Emails habe?
Zitat:ZitatEine verständliche Sachverhaltschilderung wäre sinnvoll ... :
Die Behauptung das man gezahlt habe, kann man nicht beweisen, weil der Bareinzahlungsbeleg nicht mehr vorhanden ist.
Bliebe nur noch das was die Buchhaltung geschrieben hat, das wäre der Wortlaut der Mitteilungen relevant.
und eine Sachbearbeiterin behauptet heute am Telefon, , ich hätte kein Geld eingezahlt, weil ich keinen Absender von deren Emails habe?
das schrieb mir die Buchhaltung
Guten Tag
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gern bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Team Receivables
TUI GROUP
TUI Deutschland GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23 / D-30625 Hannover / Deutschland
Phone: +49 511 566 8910
Fax: +49 511 566 4687
mailto: debitorenbuchhaltung@tui.com
www.tui.com/unternehmen
www.tuigroup.com
www.twitter.com/TUI_Presse
.Zitat:ZitatDie Sparkasse, wo Du eingezahlt hast, müsste ja einen Datensatz von dieser Einzahlung haben :
Ja, den gibt es mit absoluter Sicherheit, aber was nützt es dem Kunden? Nichts ...
auch hier habe ich bei meiner SSK recherchiert, und zwar für den Monat wo ich die Anzahlung getätigt habe, die meinten, die könnten aus zeitlichen Gründen nicht recherchieren, weil für Monat X zu viel Bareinzahlung getätigt wurde und die Sparkasse , für deren Recherche , das genaue Einzahlungsdatum wissen müssten.
ZitatGern bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang. :
Dann hat man zwar die Bestätigung, aber ohne einen Betrag könnten das auch nur 5 EUR gewesen sein...
Zitatund die Sparkasse , für deren Recherche , das genaue Einzahlungsdatum wissen müssten. :
Das ist schon mal sehr kulant - die meisten Banken würden das nicht machen.
zumindest nicht ohne Berechnung...ZitatDas ist schon mal sehr kulant - die meisten Banken würden das nicht machen. :
es nützt mir ja nichts, wenn die TUI Buchhaltung scheibt, die haben das Geld erhalten und eine Sachbearbeiterin behauptet das Geld wäre nicht eingegangen? Dann hätten die doch garantiert gemahnt wo das Geld bleibt, weil ich Anfang des Jahrs im Januar schon die Bestätigung der Reise erhielt und die Rechnung über die Anzahlung, Die haben mich aber nicht angemahnt sondern stattdessen immer wieder den Eingang von der Anzahlung per Email bestätigt.
Das Geld für die Recherche bei der Sparkasse würde ich erst investieren, falls TUI in der Klageerwiderung explizit den Erhalt der Anzahlung bestreitet.
ZitatDas Geld für die Recherche bei der Sparkasse würde ich erst investieren, falls TUI in der Klageerwiderung explizit den Erhalt der Anzahlung bestreitet. :
was ist jetzt verbindlicher, die telefonische Aussage irgendeiner Sachbearbeiterin , das TUI kein Geld erhalten hat oder die schriftliche Bestätigung von der Lohnbuchhaltung, das der Zahlungseingang bestätigt wurde?
Beides ist in gleichem Maße unbrauchbar wenn man weitere Schritte ins Auge fasst.
Aber warum Lohnbuchhaltung?
Berry
ZitatBeides ist in gleichem Maße unbrauchbar wenn man weitere Schritte ins Auge fasst. :
Aber warum Lohnbuchhaltung?
Berry
wieso ist beides unbrauchbar? Es wurde dem Reisebüro und mir ivon TUI aus der Debitorenbuchhaltung eine Email geschickt mit dem Wortlaut (wir bestätigen den Eingang , wieso ist das unb rauchbar? eschickt und geschrieben, das Geld sei
Zitat:ZitatGern bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang. :
Dann hat man zwar die Bestätigung, aber ohne einen Betrag könnten das auch nur 5 EUR gewesen sein..
und genau das ist das Problem, die erwähnen keinen Betrag, was kann ich weiteres unternehmen? .
Zitatund die Sparkasse , für deren Recherche , das genaue Einzahlungsdatum wissen müssten. :
Das ist schon mal sehr kulant - die meisten Banken würden das nicht machen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten