TUI bezahlt meine Anzahlung nicht mehr zurück

22. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
TUI bezahlt meine Anzahlung nicht mehr zurück


kann mir jemand weiterhelfen, und zwar habe ich eine Reise bei TUI angezahlt aber TUI hat noch vor Reiseantritt wegen der Corona Pandemie storniert.. Nun habe ich aber folgendes Problem, und zwar habe ich den Beleg von der SSK nicht mehr. Ich hatte den Betrag bei der Sparkasse bar eingezahlt und die Kopie vom Einzahlungsbeleg leider verlegt. Ich habe heute mit TUI telefoniert und denen gesagt, das mir deren Debitoren Buchhaltung schon mehrfach per Email bestätigt hat, das Geld wäre eingegangen. Die Sachbearbeiterin meinte dann ob ich den Absender von der Email wüßte und das ist nun das weitere Problem? Als Absender steht nur immer TUI aber nirgendwo wird namentlich ein Sachbearbeiter erwähnt. Nun meine Frage, was kann ich machen um den Absender , von der Debitoren Buchhaltung , die , die Bestätigungen an mich sandten ausfindig machen ?
Es geht auch darum, die Sachbearbeiterin schaute in das Computersystem und behauptete, ich hätte gar nichts eingezahlt aber umgekehrt erhält mein Reisebüro und ich die r jemand von Euch weiterhelfen?, das Geld wäre eingegangen aber…. erwähnen nicht an welchem Datum das Geld verbucht wurde, kann mir jemand von Euch weiterhelfen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120371 Beiträge, 39881x hilfreich)

Eine verständliche Sachverhaltschilderung wäre sinnvoll ...


Die Behauptung das man gezahlt habe, kann man nicht beweisen, weil der Bareinzahlungsbeleg nicht mehr vorhanden ist.

Bliebe nur noch das was die Buchhaltung geschrieben hat, das wäre der Wortlaut der Mitteilungen relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Die Sparkasse, wo Du eingezahlt hast, müsste ja einen Datensatz von dieser Einzahlung haben -> denn die Sparkasse wird ja mit dem Geld was gemacht haben (an den Empfänger überwiesen).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120371 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Sparkasse, wo Du eingezahlt hast, müsste ja einen Datensatz von dieser Einzahlung haben

Ja, den gibt es mit absoluter Sicherheit, aber was nützt es dem Kunden? Nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine verständliche Sachverhaltschilderung wäre sinnvoll ...


Die Behauptung das man gezahlt habe, kann man nicht beweisen, weil der Bareinzahlungsbeleg nicht mehr vorhanden ist.

Bliebe nur noch das was die Buchhaltung geschrieben hat, das wäre der Wortlaut der Mitteilungen relevant.

und eine Sachbearbeiterin behauptet heute am Telefon, , ich hätte kein Geld eingezahlt, weil ich keinen Absender von deren Emails habe?

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#5
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
Zitat (von Harry van Sell):
Eine verständliche Sachverhaltschilderung wäre sinnvoll ...


Die Behauptung das man gezahlt habe, kann man nicht beweisen, weil der Bareinzahlungsbeleg nicht mehr vorhanden ist.

Bliebe nur noch das was die Buchhaltung geschrieben hat, das wäre der Wortlaut der Mitteilungen relevant.

und eine Sachbearbeiterin behauptet heute am Telefon, , ich hätte kein Geld eingezahlt, weil ich keinen Absender von deren Emails habe?

das schrieb mir die Buchhaltung

Guten Tag

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gern bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Team Receivables

TUI GROUP

TUI Deutschland GmbH

Karl-Wiechert-Allee 23 / D-30625 Hannover / Deutschland

Phone: +49 511 566 8910

Fax: +49 511 566 4687

mailto: debitorenbuchhaltung@tui.com

www.tui.com/unternehmen
www.tuigroup.com
www.twitter.com/TUI_Presse

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#6
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von vundaal76):
Die Sparkasse, wo Du eingezahlt hast, müsste ja einen Datensatz von dieser Einzahlung haben

Ja, den gibt es mit absoluter Sicherheit, aber was nützt es dem Kunden? Nichts ...
.
auch hier habe ich bei meiner SSK recherchiert, und zwar für den Monat wo ich die Anzahlung getätigt habe, die meinten, die könnten aus zeitlichen Gründen nicht recherchieren, weil für Monat X zu viel Bareinzahlung getätigt wurde und die Sparkasse , für deren Recherche , das genaue Einzahlungsdatum wissen müssten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120371 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
Gern bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang.

Dann hat man zwar die Bestätigung, aber ohne einen Betrag könnten das auch nur 5 EUR gewesen sein...



Zitat (von Ottonormal1954):
und die Sparkasse , für deren Recherche , das genaue Einzahlungsdatum wissen müssten.

Das ist schon mal sehr kulant - die meisten Banken würden das nicht machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schon mal sehr kulant - die meisten Banken würden das nicht machen.
zumindest nicht ohne Berechnung...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

es nützt mir ja nichts, wenn die TUI Buchhaltung scheibt, die haben das Geld erhalten und eine Sachbearbeiterin behauptet das Geld wäre nicht eingegangen? Dann hätten die doch garantiert gemahnt wo das Geld bleibt, weil ich Anfang des Jahrs im Januar schon die Bestätigung der Reise erhielt und die Rechnung über die Anzahlung, Die haben mich aber nicht angemahnt sondern stattdessen immer wieder den Eingang von der Anzahlung per Email bestätigt.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Das Geld für die Recherche bei der Sparkasse würde ich erst investieren, falls TUI in der Klageerwiderung explizit den Erhalt der Anzahlung bestreitet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das Geld für die Recherche bei der Sparkasse würde ich erst investieren, falls TUI in der Klageerwiderung explizit den Erhalt der Anzahlung bestreitet.

was ist jetzt verbindlicher, die telefonische Aussage irgendeiner Sachbearbeiterin , das TUI kein Geld erhalten hat oder die schriftliche Bestätigung von der Lohnbuchhaltung, das der Zahlungseingang bestätigt wurde?

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Beides ist in gleichem Maße unbrauchbar wenn man weitere Schritte ins Auge fasst.

Aber warum Lohnbuchhaltung?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Beides ist in gleichem Maße unbrauchbar wenn man weitere Schritte ins Auge fasst.

Aber warum Lohnbuchhaltung?

Berry

wieso ist beides unbrauchbar? Es wurde dem Reisebüro und mir ivon TUI aus der Debitorenbuchhaltung eine Email geschickt mit dem Wortlaut (wir bestätigen den Eingang , wieso ist das unb rauchbar? eschickt und geschrieben, das Geld sei
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ottonormal1954):
Gern bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang.

Dann hat man zwar die Bestätigung, aber ohne einen Betrag könnten das auch nur 5 EUR gewesen sein..
und genau das ist das Problem, die erwähnen keinen Betrag, was kann ich weiteres unternehmen? .



Zitat (von Ottonormal1954):
und die Sparkasse , für deren Recherche , das genaue Einzahlungsdatum wissen müssten.

Das ist schon mal sehr kulant - die meisten Banken würden das nicht machen.

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