TUIFLY erstattet das versprochen geld nicht

21. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
TUIFLY erstattet das versprochen geld nicht

Hallo

Habe bei TUIFLY einen Flug gebucht. Meine Freundin auch.

Nun wollten wir zusammen umbuchen und schrieben anTUIFLY.

Diese zeigten sich sehr offen und versprachen uns eine umbuchung. Wir müssten die neuen Tickets bezahlen und sollten eine Gutschrift für den "alten" Flug von 56Euro bekommen.

Mehrmals fragte ich in der Email nach ob die Gutschrift von 56Euro wirklich auf mein konto kommt. Mehrmals wurde mir das bestätigt per Mail.

Nun nach reiseantritt und nach dem ich das Geld immer noch nicht am Konto hatte. Schrieb ich ihnen.
Nun bekam ich, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei und sie falsch gebucht hätten, also die 56Euro dürften Sie mir gar nicht gut schreiben.
Zur Info: Ich habe per Mail gebucht und meine Freundin über Internet.
Die Tuifrau sah aber bei umbuchung nicht, dass meine Freundin im Internet gebucht hatte. Laut ihrer Aussage hätte sie nur meinen Flug umbuchen dürfen.

Diesen Fehler sah sie erste jetzt. Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich nicht umgebucht.
Sie will mir aber trotzdem das Geld nicht geben.

ich sehe nich ein warum ich durch ihren fehler geld verliere!

Wie sieht das Rechtlich aus?

habe alle Email und da wurde alles mehrmals bestätigt, dass ich die 56E bekomme!

Sie wollte mir 25E als Kulanz geben, aber welche Kulanz? Der fehler stammt ja von ihr.

Grüsse

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Das würde ich genauso sehen. Hast du das Geld und die Lust zu klagen? Bei den Beträgen bauen die sicherlich darauf, dass du eh nichts unternimmst.

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#2
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Und was soll ich dann Unternehmen?
auf 56E verzichten? Was schlagt ihr vor?
Es geht auch darum in wie weit man Wort halten kann! Gerade bei TUI.

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#3
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Weisst du, Recht kriegen und recht haben sind leider nicht immer die gleichen Dinge.

Versuche deinen Fall nochmals genau zu schildern und wende dich direkt an die Firmenleitung.

Mal ganz ehrlich - würdest du für 56 Euro klagen? Und darauf wird hier anscheinend gebaut.

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#4
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Es kann aber nicht angehen, das die was versprechen und dann sagen nö doch nicht. Welcher Firma kann sich das erlauben?

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#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

1. TUIfly ist nicht TUI (nicht im eigentlichen Sinn jedenfalls). Genausowenig wie Condor Neckermann (oder gar Lufthansa) ist.

2. schreibe wie schon gesagt wurde nochmals einen Brief (mit Ausdruck der Email) in dem du erklärst, dass aufgrund der Zusage umgebucht hast. Betone, dass der Fehler nachweislich auf der Gegenseite liegt.
Drohe rechtliche Schritte an.
Wie immer freundlich und sachlich.

In meinen Augen bist du im Recht.

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#6
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ich denke auch, dass der TE im Recht ist.

Was aber, wenn sie nicht zahlen wollen. Wird er klagen? Wohl kaum und wieder ein Kunde mehr verar...!

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#7
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Wenngleich ich natürlich Deine Hoffnung, tirol, gut verstehen kann, bin ich fast der Meinung, dass TUIfly im Recht ist oder zumindest sein könnte.

Zur Erkärung:
- Das Unternehmen hat sich Umbuchung bereit erklärt.
- Du hast dieses Angebot genutzt und per Email direkt Deinen Umbuchungswunsch (alte vs. neue Reise) kundgetan.
- Deine Freundin hat sich anders verhalten und neu gebucht. Dadurch kam ein neuer Vertrag zu Stande, statt dass ein bestehende geändert ("umgebucht") wurde.
- Fraglich ist, inwiefern euch diese Situation bzw. Bedingung klar war, klar sein musste bzw. ob und inwiefern TUIfly darauf hingewiesen hat.

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#8
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

AntoniaW der Fall war nicht so!

Nochmal:

Meine Freundin hat über Internet gebucht ich über Telefon.

Nun wollten wir umbuchen und das geht mit umbuchungskosten.

Die Frau von TUIFLY hat mir dann das gemacht und mir einen preis gennant was alles Kostet.
ich habe mehrmals nachgefragt ob dieser preis so stimmt. Mehrmals wurde mir das per Email bestätigt.

OK dann wollte ich Umbuchen mit den genannten Preis.

Nun, nach der Reise wurde mir aber 56E mehr abegbucht als ausgemacht.

Die Antwort: Die Mitarbeiterin habe sich verschaut. Da sie die Internetbuchung gar nicht hätte Stonieren dürfen mit dem Angebot das Sie mir machte. Sondern eben nur mit den 56E mehr.

Wie gesagt waren aber die 56E weniger ausgemacht und mehrmals per Mail bestätigt. Mit diesem Wissen wollte ich Umbuchen.

Also, wenn man jemanden einen Preis bestätigt und man dann den Flug beansprucht kann man doch nicht danach sagen: Nö jetzt doch 56E mehr da wir eine Fehler gemacht haben.

Also solche bestätigungen sind doch Rechtskräftig.

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#9
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Ganz unabhängig von dem was die Mitarbeiterin von tuifly falsch errechnet hat oder nicht:

Welcher Betrag steht denn bei richtiger Rechnung zu? Die Tarifbestimmungen sind doch eindeutig. Umbuchungsgebühr von 25 Euro außerdeutsch bzw. 29,75 Euro innerdeutsch pro Person und Segment. Dazu die Differenz zum Flugpreis für den neuen Flug, wenn dieser teurer ist.

Weshalb Flüge komplett neu gebucht wurden verstehe ich überhaupt nicht. Oder hat sich das Flugziel geändert? In diesem Fall ist die Rückerstattung der Steuern und Gebühren üblich, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Wurde eines der beiden Tickets zu einem Sonderpreis gebucht? Dann fällt die Erstattung geringer aus.

Also Fragen über Fragen. Mit den wenigen Informationen von tirol lässt sich gar keine Aussage treffen. Vielleicht war der Mitarbeiterin von tuifly das ganze so unklar wie mir, sie ging von falschen Vorraussetzungen aus und deshalb hat sie was versprochen was nicht richtig war.

Also Flug ursprünglich von wo nach wo? Preis? Anteil Ticketpreis? Umbuchung nur Datum oder Flugziel? Bitte getrennt für jede Person. Nur so lässt sich die ganze Rechnung nachvollziehen und beurteilen, ob tuifly zuwenig rückerstattet hat oder nicht.

Ganz egal was die Mitarbeiterin der tuifly errechnet hat, was zählt sind die nachvollziehbaren Tarifbestimmungen. Das ist Vertragsbestandteil und sonst nichts.

-- Editiert von vielflieger am 21.08.2008 23:36:27

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#10
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Es sollten die 29E/Person umbuchungsgebühr berechnet werden.
Der Vorschlag der Mitarbeiterin: Neu Buchen dann fällt keine Gebühr an und ich erspar mir somit 56E

Dies habe ich mehrmals nachgefragt ob das ok geht und auch so stimmt. Mehrmals kam JA

Der Gesamtpreis wurde mir auch ohne die 56E immer wieder bestätigt.

Und als per Kreditkarte der erhöhte preis abgezogen wurde. Meinet die Frau, dass die 56E in wenigen tagen auf mein Konto gutgeschrieben wird. Und dies ist NIE passiert! Denn 3 Wochen später kam sie drauf, dass ihr ein fehler unterlaufen ist.Also nachdem ich den Flug beansprucht habe.

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#11
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

@vielflieger: Richtig, die Tarifbestimmungen gelten.

Jedoch wurde dem TE schriftlich ein Preis/Konditionen genannt, aufgrund derer er umgebucht hat.
Ich gehe davon aus, das der TE nicht für einen Beratungsfehler haftbar gemacht werden kann, insbesondere weil er mehrfach nachgefragt hat.

Von Abzocke zu sprechen, wie sharona, ist natürlich falsch. Es war einfach ein Beratungsfehler.

Ich denke, dass die Internetbuchung in einem anderen Tarif gebucht war als die Telefonbuchung (kenne mich bei den TUIfly Tarifen nicht so gut aus).

Die Zusage wurde aufgrund der Internetbuchung gemacht.
Erst später fiel auf, dass die Telefonbuchung in einem anderem Tarif gebucht wurde.

Airlines nutzen im Regelfall eines von 3 großen Buchungssystemen. Bei den Reservierungssystemen der Airlines (denke nicht, das die TUIfly da ein eigenes hat) kann man schonmal übersehen, über welchen Weg die Buchung erfolgte.
Die Sachbearbeiterin ging halt einfach davon aus, dass beide Buchungen im Internet im selben Tarif getätigt wurden.

U.U. lässt sich die TUIfly ja auf eine Gutschrift für den nächsten Flug ein...

Was mir noch nicht ganz klar ist, warum dir (evtl. missverständnis) geraten wurde, neu zu buchen.
Eine Airline bucht ja nicht so, dass am Ende lauter leere Flugplätze da sind(wenn auch bezahlt).
Ist die alte Buchung vll. storniert worden? Dann kannst du an die Steuern rankommen...

-- Editiert von despi am 22.08.2008 00:13:24

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#12
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

ich habe keine Ahnung. Das hat sie mir per mail so vorgeschlagen, da das für mich am billigsten wäre.

Fakt: es wurden mir 56E mehr abgebucht. Sie bestätigte dass ich die 56E auf mein konto bekomme. Aus technischen Gründen würde mir vorerst 56E mehr berechnet. Gutschrift wird dann nachgeholt.

Nun sagt sie ich kann weitere schritte einleiten. denn sie hat mir gesagt dass sie eine fehler gemacht hat und wo menschen arbeiten passieren fehler.

Das ist ihre Antwort und das muss ich so jetzt einsehen.

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#13
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Richtig, es passieren Fehler, aber wie gesagt, ich denke nicht, dass du dafür haftbar gemacht werden kannst.

Also nochmal: Brief aufsetzen, Kopien beifügen, rechtliche Schritte androhen.

Bist du evtl. Bluemileskunde? Wenn ja -->
reinschreiben.

Ich glaube nicht, dass die sich wegen 56,- anp***en

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#14
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Was nutz wenn ich reinschreibe dass ich Bluemileskunde bin...

Rechtliche Schritte habe ich per Mail schon angetroht. Sie sagt: leiten Sie rechtliche Schritte ein. Sie gibt ja ihren Fehler zu, geld bis nicht denn wo Menschen sind passieren fehler.

Ich bin Rettungsssanitäter - ich bin auch ein Mensch - wenn ich einen Fehler mache kann dies das leben den menschen kosten.

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#15
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Na ja, wenn du entsprechende Meilen auf deinem Konto hast, sehen die natürlich, dass du ein guter Kunde bist.

Und wenn ein guter Kunde droht *mit Zaunpfahl wink*, seine Buchungen zukünftig bei einer anderen Airline zu platzieren, fällt die Erstattung von 56,- u.U. leichter.

Kannste ja nach dem Motto schreiben, dass du dir als Bluemileskunde eine großzügigere Abwicklung eines Beratungsfehlers vorgestellt hast.

Zum Rettungssanitäter: 1. kann man natürlich 56,- nicht mit einem Menschenleben vergleichen (wolltest du wahrscheinlich auch nicht) und
2. machen auch Rettungssanitäter fehler, oder?

Ich würd ja einiges dafür geben, mir den Vorfall mal anschauen zu können (hab da ein paar Kontakte nach Hannover :grins: )...
Ich bin von TUIfly eigentlich besseres gewohnt.

-- Editiert von despi am 22.08.2008 00:47:19

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#16
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

und welche kontakte sind das?

Mir würde ja auch ein gutschein über 56E ok sein. Das wäre mein entgegen kommen.

Wenn man fehler macht, lernt man aber man muss auch die konsequenzen annehmen und nicht sagen nö diese nehme ich nicht an.

Bluemiles sind mittelmässig bei mir und die sind bei Airberlin etc auch besser denn da bekommt man schneller gratisflüge! ;)

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#17
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Na ja, Kontakte, die man nach 10 Jahren Touristik halt so sammelt...

-- Editiert von despi am 22.08.2008 01:10:19

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#18
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja bin da mit der Pressestelle in Kontakt also eh nicht über die "normale" Buchungsabteilung.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Könnten daher auch diese unrunden Summen kommen?

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#20
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Unrunden? Weiss nit wie was wie kommt.

kann nur sagen was Fakt ist und war.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Unrunden? Weiss nit wie was wie kommt.

kann nur sagen was Fakt ist und war.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Na wie auch immer, bin jedenfalls überzeugt, dass sich da noch was machen lässt...

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#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Tatsache ist, es gelten zunaechst einmal die AGB der Fluggesellschaft, hier TUIfly. Ich gehe davon aus, dass Tirol davon Kenntnis hatte.

Es bleibt aber auch zu bewerten, dass offensichtlich schriftliche Zusagen gemacht wurden, einen Betrag in Hoehe von Euro 56,00 zu vergueten.

Daraus koennte Tirol jetzt einen Rechtsanspruch ableiten, ich koennte mir gut vorstellen, dass es Verbraucher freundliche Richter gibt, die Tirol Recht geben.

Aber sinnvoll ist natuerlich der Weg, der vorgeschlagen wurde, alle emails ausdrucken und ein freundliches Schreiben an die TUIfly, aber durchaus mit dem Hinweis rechtliche Schritte einzuleiten, wenn man sich nicht kulant zeigt.

Alles andere sind Spekulationen und Mutmassungen.


Viele Gruesse

bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Die Frau von Tui sagt sie habe alles geamcht. Und ich solle mich jetzt schriftliche an TUI wenden.

Das werde ich machen mit all den Emails wo ja die zusagen drauf stehen.

ist es nicht so, wenn ich schriftlich als Firma eine Zusage mache und diese bestätige ist der Betrag dann auch rechtsverbindlich. Denn mann kann ja einen kunden nicht A zusagehen und nach innanspruchung der Leistung dann sagen: Mö A war falsch, doch jetzt B....

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