Thomas Cook Pleite - Hotel in Griechenland belastet nachträglich Kreditkarte obwohl schon alles beza

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Brini1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Thomas Cook Pleite - Hotel in Griechenland belastet nachträglich Kreditkarte obwohl schon alles beza

Hallo,

Im Juni war ich für eine Woche in Griechenland. Ich hatte die Reise über Bucher Reisen (Thomas Cook) gebucht und natürlich auch alles bezahlt.

Über 3 Monate später, also vor ein paar Tagen, sehe ich, dass das Hotel nachträglich noch einmal meine Kreditkarte mit über 350€ belastet hatte. Auf Anrufe und E-Mail wurde bis dato nicht reagiert.

Ich habe einen Chargeback - Antrag bei dem Kreditkarteninstitut gestellt und warte nun ab.

Nachdem ich auf allen sozialen Medien und Bewertungsportalen vor dem Hotel gewarnt hatte, kam heute endlich eine Antwort des Hotels per E-Mail, dass sie fast pleite sind und deswegen alle Gäste die über Thomas Cook kamen noch einmal belastet haben.

Hat das legal irgendwie Hand und Fuß?
Das kann doch nicht rechtens sein oder?

Ich habe dem Hotel natürlich mit rechtlichen Konsequenzen gedroht und ihnen eine letzte Frist bis 07.10.2019 zur Rückerstattung gegeben, in der Hoffnung dass diese auch erfolgt.

Haben Sie ansonsten noch einen Rat für mich, was ich noch machen könnte?

Vielen Dank!

S.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einen Chargeback - Antrag bei dem Kreditkarteninstitut gestellt und warte nun ab.


Gut!

Zitat:
Nachdem ich auf allen sozialen Medien und Bewertungsportalen vor dem Hotel gewarnt hatte, kam heute endlich eine Antwort des Hotels per E-Mail, dass sie fast pleite sind und deswegen alle Gäste die über Thomas Cook kamen noch einmal belastet haben.


Diese E-Mail unbedingt an Ihre kartenausgebene Bank weiterleiten. Die E-Mail beweist ja, dass es keine Autorisierung Ihrerseits für die Abbuchung EUR 350 gab. Insb. die Worte "noch einmal belastet" deutet auf eine Doppelzahlung hin. Doppelzahlung ist ein gültiger Chargeback-Grund.

Tip:
Kreditkarte sperren lassen!
Und schreiben Sie bitte die Versicherung (Zurich o.ä.), die die Sicherungsschein ausgegeben hat, an.
Wenn die Hotels versuchen, den Hotelpreis erneut einzuziehen, verlieren die Hotels damit den Anspruch jetzt 50% des Hotelpreises von der Versicherung erstattet zu bekommen. Damit können Sie dem Hotel jetzt noch einmal eine reinwürgen.



-- Editiert von vundaal76 am 02.10.2019 14:02

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brini1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und schreiben Sie bitte die Versicherung (Zurich o.ä.), die die Sicherungsschein ausgegeben hat, an.


Welchen Sicherungsschein meinen Sie denn? Wissen Sie, wie und wo ich diesen finden kann?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Haben Sie nur das Hotel oder eine Pauschalreise gebucht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Brini1987):
dass sie fast pleite sind und deswegen alle Gäste die über Thomas Cook kamen noch einmal belastet haben


Das könnte man dann am Ende auch noch mal der zuständigen griechischen Staatsanwaltschaft weiterleiten, das ist nämlich gewerbsmäßiger Betrug plus Unterschlagung, womöglich noch Insolvenzverschleppung etc.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Frage:

Zitat:
belastet nachträglich Kreditkarte


wie kann man eine Kreditkarte belasten ohne das die Karte vorgelegt wird?

Berry

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 03.10.2019 16:50

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
wie kann man eine Kreditkarte belasten ohne das die Karte vorgelegt wird?
Bin da kein Experte, aber ich musste schon bei vielen Hotels beim Einchecken die Kreditkarte vorlegen. Dies soll angeblich als Sicherheit dienen für etwaige Konsumationen, die auf das Zimmer geschrieben werden. Keine Ahnung, wie diese "Sicherheit" dann wirklich vom Hotel genutzt werden kann. Schlimmstenfalls, indem nachträglich eine Zahl in den Beleg hineingeschrieben wird.

Bei Mietwagenbuchungen wird teilweise eine Vormerkung auf die Kreditkarte als Sicherheit eingetragen. Diese kann dann entweder genutzt werden (dann ist die Zahlung autorisiert) oder eben zurückgezogen werden. Vielleicht wurde auch hier dieser Weg gewählt. Wobei ich mich auch da wundern würde, dass seit Juni die Vormerkung nicht zurückgezogen wurde.

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)

-- Editiert von Moderator am 03.10.2019 16:51

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Sir Berry hatte gefragt, wie eine Kreditkarte ohne Vorlage belastet werden kann. Ich habe darauf geantwortet, dass in den letzten Jahren nahezu jedes Hotel von mir die Vorlage der Kreditkarte beim Einchecken verlangt hat. Ich hoffe mal, dass dies nicht aus reinem Vergnügen von den Hotels so gehandhabt wird. Von daher ist es nicht besonders abwegig anzunehmen, dass auch der Teilnehmer seine Kreditkarte vorlegen musste.

Den formalen Ablauf der geschilderten Abbuchung kann ich, wie ich auch geschrieben habe, nicht erklären. Dennoch bedarf es keiner besonders großen Gehirnanstrengung zu begreifen, dass eine Vormerkung als Sicherheit nicht nur bei Mietwagenbuchungen sondern auch bei Hotels möglich sein wird. Vorgekommen ist mir das bei Hotelbuchung allerdings erst einmal. Ob dieser Weg gewählt wurde, weiß ich nicht. Es ist nur eine Option.

-- Editiert von cauchy am 03.10.2019 15:10

-- Editiert von Moderator am 03.10.2019 16:52

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