Stellen wir uns vor unser Reisender hat ein dringliches Bedürfnis. Er geht in ein Hotel, fragt nach den Toiletten und der Mann an der Rezeption fragt, ob er Gast sei. Nein... ist er nicht.
Dann tut uns das sehr leid dann können Sie unsere Toiletten nicht nutzen.
Stellt sich die Frage ob der Hotelier das nutzen gestatten müsste oder ob er ablehnen darf.
wüsste ich gern.
Und wie wäre es, wenn es eine Gaststätte wäre oder ein Restaurant. Gäbe es Unterschiede oder ist das gleich?
-- Editiert von Larozin am 18.07.2019 15:27
Toilettenbenutzung - ohne dass man Gast ist.
Dann stellen wir uns jetzt mal vor, dass dieses Szenario in Deutschland spielen würde. Die Antwort würde dann lauten: Ja, dieses Ersuchen darf abgelehnt werden. Sowohl von Gaststätten, Restaurants, Hotels...........
Es gibt nur ganz wenige Notfälle in denen das nicht abgelehnt werden dürfte.
Es gibt in Deutschland für Fremde kein Benutzungsrecht bei rein privaten Toiletten in Gebäuden von Unternehmen.
ZitatStellen wir uns vor unser Reisender hat ein dringliches Bedürfnis. Er geht in ein Hotel, fragt nach den Toiletten und der Mann an der Rezeption fragt, ob er Gast sei. Nein... ist er nicht. :
Dann tut uns das sehr leid dann können Sie unsere Toiletten nicht nutzen.
Stellt sich die Frage ob der Hotelier das nutzen gestatten müsste
Nein.
Zitat:
oder ob er ablehnen darf.
Ja.
Zitat:Und wie wäre es, wenn es eine Gaststätte wäre oder ein Restaurant. Gäbe es Unterschiede oder ist das gleich?
Es ist genau dasselbe.
Gastronomische Betriebe mit einer bestimmten Mindestanzahl von Sitzplätzen müssen ihren Gästen Toiletten zur Verfügung stellen.
In längst nicht jedem gastronomischen Betrieb kann der Gast erwarten, einen Waschraum und ein WC vorzufinden. Regional und auch abhängig vom Einzelfall kann die rechtliche Sachlage zur Bereitstellung von Gästetoiletten unterschiedlich bestimmt sein. Grundsätzlich richtet sich die geforderte Anzahl der Toiletten nach der Art des Betriebes, seinen Sitzmöglichkeiten wie seiner Größe.
Ab einem Aufkommen von 200 Gästen greift die Versammlungsstättenverordnung. Für Gaststätten, die weniger als 200 Gäste fassen, herrscht keine direkte Gesetzesregelung, die die Einrichtung von Toilettenräumen verlangen würde. Allerdings bedarf es hier in der Regel einer Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht, die den Einzelfall beurteilt. Ab einer Größe von 50 m² oder mehr als 50 vorhandenen Sitzmöglichkeiten gilt in vielen Bundesländern, dass die Einrichtung von Toiletten zu erbringen ist, selbst wenn keine alkoholischen Getränke im Betrieb ausgeschenkt werden.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Bereitstellung von Toiletten besteht für Gastronomen, wenn ihr Betrieb ab 200 Gäste fasst. Dabei gilt grundsätzlich eine geschlechtergetrennte Bereitstellung.
Es ist aber i.d.R. durchaus machbar, daß man gegen eine Toilettennutzungsgebühr die Erlaubnis dazu dann doch bekommt. Dann ist man temporär schon "Gast". Man nimmt eine Dienstleistung, in diesem Falle die Bereitstellung der Toilettenanlage, in Anspruch und bezahlt dafür.
Ist also, wie wenn man auf Reisen z.B. an einer Autobahnraststätte halt macht, ohne dort rasten zu wollen. Selbiges findet man z.B. auch auf Bahnhöfen oder bei Nutzung öffentlicher Toilettenanlagen in der Stadt. Für die Gäste des Hotels/Restaurantrs, die dort schlämmen, ist die Nutzung inclusive. Die zahlen nicht extra dafür.
Allerdings hat das Hotel/Restaurant aber schon die Befugnis, die Nutzung zu verweigern. Dann muß man halt weiterziehen, um woanders legal seine Notdurft verrichten zu können
-- Editiert von Spejbl am 21.07.2019 01:08
Stellen wir uns mal vor ich klingle bei dir und verlange das selbe. Es ist doch kein Problem in die nächste Kneipe zu gehen und ein Glas Wasser zu bestellen.
Ansonst gibt es auch öffentliche Toiletten die man am besten 1 Stunden nach dem Trinken anfängt zu suchen, Denn selten muss man so dringend.
In Spanien soll das anders sein.
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