Türkeireise stornieren? Aktuelle Lage Grund für Storno?

15. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)
Türkeireise stornieren? Aktuelle Lage Grund für Storno?

Nabend

anlässlich leider der aktuellen Lage in der Türkei, gibt es eine Möglichkeit, die gebuchte Pauschalreise zu stornieren?
Bisher haben wir nur die Anzahlung geleistet und laut AGB würden 30% Stornogebühren anfallen.

Was aber nun tun, wenn Tochter und Frau Angst vor der Reise haben auf Grund der Anschläge?
Möchte jetzt ungern stonieren und noch extra Stornokosten bezahlen :-/
Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)


Faustregel: Wenn das Auswärtige Amt auf seiner Homepage vor Reisen in die betroffene Region warnt, dann kann kostenfrei storniert werden. Sonst nicht.
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_0AF47FA54D8423CEED0D29F1626E526B/DE/Laenderinformationen/01-Reisewarnungen-Liste_node.html#doc536872bodyText2

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

1) Zusätzlich kommt es darauf, wohin man in der Türkei reisen will.
2) Ein Zeitmoment kommt auch noch dazu. Die aktuelle Anschlagsserie begann ja schon im letzten Jahr.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

in der Tuerkei brodelt es seit Jahren. Aber erst dann wenn das Auswaertige Amt eine eindeutige Reisewarnung fuer Ihre Urlaubsregion ausspricht, koennen Sie den Reisevertrag kostenfrei wg. hoeherer Gewalt stornieren.

Damit will ich sagen, wuerde beispielsweise eine eindeutige Reisewarnung z.B. fuer Ankara ausgesprochen, Sie reisen aber an die tuerkische Riviera, dann ist immer noch kein Grund zum kostenlosen Ruecktritt gegeben.

Reiseveranstalter reagieren aber sensibilisiert auf Gefahrensituationen und bieten oft, ohne das eine direkte Anschlagsgefahr besteht, kostenfreie Umbuchungen auf andere Zielgebiete an. Beauftragen Sie Ihr Reisebuero die Situation zu beobachten und Sie sofort zu benachrichtigen, wenn eine Moeglichkeit der kostenfreien Umbuchung Ihres Reiseveranstalters angeboten wird.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


@asus:

In dem Zusammenhang auch eine Überlegung wert:

Warum sollte ein Reiseveranstalter alle Last der weltpolitischen Entwicklung alleine tragen müssen?

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
.......Warum sollte ein Reiseveranstalter alle Last der weltpolitischen Entwicklung alleine tragen müssen?......

Aber so mancher Protagonist sieht die Vorteile einer Pauschalreise nicht oder will sie nicht sehen.

Mal angenommen das Auswaertige Amt wuerde eine Reisewarnung aussprechen, dann kann der Reisende ohne Probleme von einer Pauschalreise zuruecktreten. Bucht er individuell, also den Flug direkt und das Hotel beispielsweise direkt beim Hotel kann er das noch lange nicht.

Den Flug wird er ziemlich wahrscheinlich kostenlos stornieren koennen, da die Fluggesellschaft ziemlich sicher die Route canceln wird, aber wie ist das mit dem Hotel? Macht der Hotelier auf stur und sagt: Was interessiert es mich, wie Du hierhin kommst, lieber Kunde - Du hast bei mir verbindlich gebucht und Du hast zu zahlen, egal ob Du anreist oder nicht. Der Aerger ist dann vorprogrammiert und der Kunde wird zu zahlen haben. Und was ist, wenn die Fluggesellschaft die Route nicht einstellt???? Dann hat man die Kosten fuer den Flug auch noch am Bein.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#7
 Von 
manana
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo asus,
gehe mal davon aus, dass Ihre gebuchte Reise jetzt noch mehr als 30 Tage vor Reiseantritt liegt.

Hilfsweise zu der aufgeworfenen Frage und den vielen Risiken, die in einer Stornierung und anfallenden Rücktrittskosten zu den aktuellen Ereignissen liegen, können Sie die vom Reiseveranstalter offenbar pauschal veranschlagten 30% Stornogebühren als Grundlage nehmen. Soweit diese Regelung bei Ihrem RV pauschal in den AGB verankert ist.

Hier ein aktuelles Urteil, welches gegen TUI auf Basis des BGH-Urteils X ZR 85/12 erwirkt wurde. Der Veranstalter wurde zur Rückzahlung der gesamten Stornogebühren verurteilt, nachdem er seine Stornorechnung nicht nachvollziehbar aufschlüsselte und pauschal auf 25% Stornokosten bestand:

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Tui-kassiert-zu-viel-Stornogebuehren

AG Hannover Az.: 555 C 7856/15
Ob ggf. ein anderes Gericht zur gleichen Ansicht kommt
oder ihr Reiseveranstalter die 30 Prozent nachweisen kann, ist dabei fraglich.

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