Turkish Airlines entschädigung?

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Morii
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Turkish Airlines entschädigung?

Hallo, habe mal eine frage bezüglich Entschädigungen bei Turkish Airlines.
Folgende Geschichte:
Flug von Beirut über Istanbul nach Berlin.
Der Start hat sich in Beirut um 55 Minuten verspätet, dadurch wurde der Anschlussflug von Istanbul nach Berlin verpasst. Nach etwa 4 Stunden Ungewissheit und warten am Flughafen wurden wir (4 Personen) von Turkish Airlines Mitarbeitern in ein Hotel für eine Übernachtung gebracht, der nächste Flug nach Berlin ist am nächsten Tag um ca. 7 Uhr. Also eine Verspätung von ca. 12 stunden.

Besteht hier eine Möglichkeit entschädigt zu werden? Gesamtpreis für die Tickets betrug ca. 1500€ (da ist der hinflug mitgerechnet).

Danke!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Im rechtlichen Sinn besteht kein Anspruch nach der EU Verordnung da diese für diesen Fall nicht zur Anwendung kommt.

Es bleibt daher nur die Möglichkeit einen Anspruch nach türkischem oder internationelem Recht zu prüfen die Durchsetzung hierfür ist sehr komplex und schwierig.

Sinnvoller ist es daher eine Entschädigung durch Kulanz zu erhalten sprich den Sachverhalt sachlich neutral an TK übermitteln und sehen was dabei heraus kommt.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Turkish Airline ist eine Drittstaatenairline und der Flug sollte von einem Drittstaat (Libanon) ueber einen weiteren Drittstaat (Tuerkei) in die EU erfolgen. Die EU-Fluggast-VO 261/2004 greift hier nach Artikel 1 der VO nicht.

Rechte und Ansprueche koennte man nach der Montrealer Uebereinkunft aufbauen, die ist jedoch derart schwammig formuliert, dass sich Airlines da leicht aus der Verantwortung winden koennen.

Zudem muessten Sie am Sitz der Airline in Istanbul klagen - alles in allem, sehr aufwaendig mit ungewissem Ausgang.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
Morii
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch beiden für die Antworten, dann weiß ich jetzt Bescheid.

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#4
 Von 
Morii
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Erfreuliches Update: hatte eine Beschwerde Mail an TK verschickt diese haben mir nach ein paar Tagen 4 "EMD Codes" mit je 400€ Gutschrift geschickt, war damit beim Turkish Airlines Büro bei uns am Flughafen und mir wurden nach c.a 10 Tagen die 1600€ (mehr als mich die Tickets ursprünglich gekostet haben) auf mein Konto überwiesen.
Da sie scheinbar nicht dazu verpflichtet waren finde ich diese Aktion klasse.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das ist keine Kulanz, sondern Vorschrift bei Turkish Airlines:
https://www.turkishairlines.com/de-de/legal-notice/passenger-rights/
Dort das PFD "Passenger Rights" - leider nur auf englisch.


Soweit ich gehört habe, gibt es in der Türkei ein der EU-Richtlinie nicht unähnliches Gesetz.
Nur dass das nicht so bekannt ist außerhalb der türkischsprachigen Community.

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#6
 Von 
Morii
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut zu Wissen, danke! Hatte bei meiner Recherche nichts dergleichen gefunden.

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#7
 Von 
Rico0711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

TK weigert sich zu zahlen!

Wir haben in Istanbul unseren Anschluss nach Hamburg verpasst, da unser Flug 70min Verspätung hatte! Sind dann erst am nächsten Tag geflogen!

Habe dann auch alles sachlich an TK übermittelt und sie weigern sich zu zahlen!

Weiß jemand was man jetzt tun kann!?

Gruß Rico

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#8
 Von 
TheRollo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow, mit diesem Ausgang habe ich nicht gerechnet. Eigentlich haette Turkish in diesem Fall nicht zahlen muessen, zumindest nicht auf Grundlage der Eu-Verordnung 261/2004 haette sie keine Entschaedigung zahlen muessen (siehe Link, da ziemlich gut zusammengefasst).
Umso interessanter, dass Turkish trotzdem gezahlt hat! Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die das wirklich aus Kulanz gemacht haben...

Hat jemand zufaellig einen Link zu diesen Gesetzen in der Tuerkei? Ich wuerde das schon gerne selber lesen, bevor ich es glaube! Haha

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Hätte man durchaus finden können, ohne einen "Altthread" wieder zu beleben.

Deine Frage wird in #5 beantwortet.

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#10
 Von 
TheRollo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider wird die Frage in #5 nicht (oder zumindest nicht ausreichend) beantwortet. Da ist lediglich ein Link zur Turkish Airlines Website. Klickt man dann weiter, kommt man nur auf ein PDF, dass die Eu-Verordnung (in abgewandelter Form) zeigt.

Oder ist diese PDF das angesprochene Gesetz? Dann wurden ja einfach nur viele Paragraphen kopiert und 1 zu 1 uebernommen... Also, was wirklich neues ist das dann nicht.

Ich haette aber gerne einen Link zu dem Gestz, das es in der Tuerkei gibt. Darueber habe ich naemlich nur hier gelesen und sonst nichts brauchbares im Internet finden koennen.

Wie schon richtig festgestellt wurde, trifft die VO 261/2004 nicht auf Fluege von ausserhalb der Eu von Turkish Airlines zu. Daher mein grosses Interesse an diesem tuerkischen Gesetz.

-- Editiert von TheRollo am 22.11.2019 10:10

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#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Meines Wissens nach ist das kein Gesetz in der Türkei, sondern eine AGB von Turkish Airlines.
Die lässt sich finden.

Wenn ein Anschlussflug verpasst wurde, muss man aber etwas mehr prüfen: war die Verbindung durchgebucht (eine Buchungsnummer oder zwei?), was wurde bei Erkennen der Verspatung vom Fluggast unternomen, ...
Wenn beispielsweise der erste Flug separat bei der Airline gebucht wurde, dann sind 70min Verspätung eine hinzunehmende Unannehmlichkeit und dasy der Anschluss nicht erreicht wurde, liegt in der mangelhaften Handhabung dessen, der ihn gebucht hat.

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