USA ESTA trotz MPU und anderem Delikt

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
heavyhead
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
USA ESTA trotz MPU und anderem Delikt

Hallo zusammen,

ich würde gerne in die USA reisen und sitze gerade am ESTA Antrag.
Hier steht nun erstmal: "Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch bzw. der Verteilung von illegalen Drogen begangen"
Ich wurde vor ca 8-9 Jahren mit Cannabis im Blut angehalten, musste eben auf der Wache Blut abgeben. Ich habe eine Geldstrafe von ca. 300 Euro zahlen müssen und mir wurde der Führerschein entzogen weswegen ich eine MPU machen musste. Ist das dadurch eine Vorstrafe, oder fällt das in den Rahmen, dass ich dort "ja" ankreuzen muss?

Zusätzlich wurde ich auch vor etwa 10 Jahren bei einer jugendlichen Dummheit erwischt, wir haben betrunken mehrere Autoantennen abgeschraubt und wurden erwischt. Das ist glaube ich sogar durch die Menge der Einzeltaten als Schwerer Diebstahl eingeordnet worden. Wir haben das aber anwaltlich dann mit einem Täter-Opfer-Ausgleich geregelt, und mussten uns soweit ich mich erinnere nur bei den Betroffenen Personen entschuldigen und ggf. den Schaden bezahlen. Meine Mutter sagte, dass das Verfahren fallen gelassen worden ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob das zutrifft wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Ist das relevant für den 2. Punkt im ESTA-Antrag: "Wurde Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt, das zu ernsthaften Sachschäden oder gravierenden Schäden für andere Personen oder Regierungsbehörden geführt hat?"
Für mich klingt das, als müsste ich auch hier "ja" anklicken.

Ich müsste morgen mal nachschauen, wann und wie das alles genau gelaufen ist.

Wende ich mich also besser direkt ans Konsulat, oder treffen diese Punkte nicht zu und ich kann "nein" anklicken? Im Führungszeugnis steht zumindest nichts davon. Ich bin aufjedenfall verunsichert, ob das überhaupt was wird mit der Reise.

Ich wäre sehr froh über eine aufschlussreiche Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125422 Beiträge, 40489x hilfreich)

Zitat (von heavyhead):
Ist das dadurch eine Vorstrafe, oder fällt das in den Rahmen, dass ich dort "ja" ankreuzen muss?

Selbstverständlich muss man da "ja" ankreuzen.

Wie kommt an eigentlich darauf, dass man bei einer entsprechenden Vorstrafe da nicht "ja" ankreuzen müsste?



Zitat (von heavyhead):
"Wurde Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt, ...

Zitat:
§ 12 StGB - Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Also mal in die Akte schauen.



Zitat (von heavyhead):
das zu ernsthaften Sachschäden oder gravierenden Schäden für andere Personen oder Regierungsbehörden geführt hat?"

Sollte man also auch prüfen.



Man sollte sich eventuell ein anderes Urlaubsziel aussuchen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1427 Beiträge, 162x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich muss man da "ja" ankreuzen.

Wie kommt an eigentlich darauf, dass man bei einer entsprechenden Vorstrafe da nicht "ja" ankreuzen müsste?


Wie wird das eigentlich überprüft, wenn man da jetzt was falsches angeben würde?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125422 Beiträge, 40489x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wie wird das eigentlich überprüft, wenn man da jetzt was falsches angeben würde?

Das werden die nicht an die große Glocke hängen.

Und dann kann man froh sein, wenn man nur abgewiesen würde. Selbst ein kurzer Aufenthalt in dortigen Haftanstalten dürfte als "unangenehm" empfunden werden. Das ist nicht überall so ein Streichelzoo wie in DE ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48516 Beiträge, 17109x hilfreich)

Zitat (von heavyhead):
Ist das dadurch eine Vorstrafe, oder fällt das in den Rahmen, dass ich dort "ja" ankreuzen muss?

Nein, das ist keine Vorstrafe, aber danach wurde ja auch gar nicht gefragt. Es war aber eine Gesetzesübertretung.

Zitat (von heavyhead):
"Wurde Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt, das zu ernsthaften Sachschäden oder gravierenden Schäden für andere Personen oder Regierungsbehörden geführt hat?"
Für mich klingt das, als müsste ich auch hier "ja" anklicken.

Sehe ich auch so, wobei man darüber streiten kann, ab wann ein ernsthaften Sachschaden vorliegt.

Zitat (von Nana71):
Wie wird das eigentlich überprüft, wenn man da jetzt was falsches angeben würde?

Das ist unklar und es ist auch unklar, ob sie das überhaupt können.

Hierzu:
https://fragdenstaat.de/anfrage/bundeszentralregister-informationsaustausch-mit-den-usa/

Aber nicht selten verraten sich die Menschen ja auch selbst, indem sie z.B. ihre Taten in sozialen Medien offenbaren.

0x Hilfreiche Antwort

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