Über Visa-Notwendigkeit nicht informiert

17. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)
Über Visa-Notwendigkeit nicht informiert

Am 1.09.2016 bucht Herr X für sich und seine serbische Freundin Y eine Flugreise nach Thailand. Online und direkt bei einer großen deutschen Airline. Danach erkundigt sich Herr X zweimal telefonisch in einem Abstand von 1 Monat bei der Airline was genau benötigt wird. Die MA der Hotline sagen jedesmal, dass nur die Reisepässe sowie die Buchungsnummern notwendig sind.

Nach der Ankunft in Thailand wird die Freundin Y am Flughafen festgenommen, da sie ein Visum benötigt. Sie wird zwei Tage in eine Zelle am Flughafen gesteckt und am dritten Tag nach Deutschland zurück transportiert.

In Deutschland besorgt sie sich das Visum und will anschließend wieder nach Thailand fliegen. Nach Rücksprache mit der Airline sagt diese, dass sie hier kein neues kostenfreies Ticket ausstellen und auch das Rückflugticket nicht mehr gültig ist.

Herr X bucht zwei neue Tickets und bezahlt den vollen Preis.

Meine Fragen hierzu

1. Hat die Airline die Pflicht über Visabedingungen zu informieren?
2. Hat der deutsche Zoll in Deutschland nicht schon die Pflicht auf Visa bzw. Einreisebestimmungen zu prüfen?
3. Bestehen Schadensersatzanprüche?
4. Gibt es Fristen die eingehalten werden müssen?
5. Wie geht Herr X idealerweise weiter vor?

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Es obliegt grundsaetzlich dem Reisenden, sich ueber die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Die Fluggesellschaft hat damit nichts zu tun (prueft aber normalerweise schon vor Abflug, ob alle erforderlichen Dokumente auch wirklich vorhanden sind.

Der Zoll hat damit nun wirklich rein gar nichts zu tun.

Bezueglich moeglicher Schadensersatzansprueche gegen die Fluggesellschaft koennte man argumentieren, dass diese bereits vor dem Abflug haette feststellen muessen, dass sie die Passagierin wegen unvollstaendiger Reisedokumente gar nicht erst nach Thailand mitnehmen durfte. Der entstandene Schaden waere dann die Differenz zwischen der am Abflugtag gueltigen Stornogebuehr und dem gezahlten Flugpreis. Damit wuerde man sich aber auf sehr duennes Eis begeben. Der Anlass fuer das ganze Theater war ja die Nichteihaltung der thailanedischen Einreisebestimmungen durch die Passagierin und duerfte somit auch dieser vollumfaenglich zuzuordnen sein.

Natuerlich gibt es hier auch kein kostenloses Ticket. Das Ticket wurde doch fuer Hin- und Rueckflug vollstaendig genutzt. Somit muss fuer den naechsten Flug natuerlich wieder ein neues Ticket gekauft werden.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

alle an der Buchung beteiligten Firmen, also Airline, Buchungsportal oder Reisebuero, haben umfassende Informationspflichten! Dies gilt aber ausschliesslich dafuer, dass man Sie darueber informiert, welche Einreise-(Visum)bestimmungen fuer deutsche Staatsbuerger zur Einreise nach Thailand gelten.

Haetten Sie z.B. in Belgien gebucht, haette man Sie über die Bestimmungen fuer belgische Staatsbuerger informieren muessen usw. usf......

Reisen Sie also mit Personen, die nicht deutsche Staatsbuerger sind dann sind Sie verpflichtet sich ueber die Bestimmungen, die fuer nicht deutsche Staatsbuerger zur Einreise in das Zielland benoetigt werden, zu informieren. Das haben Sie offensichtlich unterlassen, haben also alle Kosten die dadurch entstehen selbst zu tragen.

In der Regel werden die Passdokumente beim checkin auf Vollstaendigkeit geprueft. Da kann es aber zu Fehleinschaetzungen kommen, das check-in - Personal hat keine polizeiliche Befugnis hat.

Internationale Vereinbarungen besagen, dass die Airline, die Personen ohne gueltige Reisedokumente in ein Land fliegt, diese Personen auf ihre Kosten auch wieder ausfliegen muss und muss zusaetzlich auch noch ein Penalty von ca. 5.000,-- Euro zahlen. Ich habe gehoert, dass eine Airline, die derart bestraft wurde, dass gegen die Passagiere, also die Verursacher, erfolgreich geltend machte. Habe da aber kein Urteil.

Es koennte also sein, dass da noch einiges an Kosten auf Sie zukommt.

Zitat:
.......dass sie hier kein neues kostenfreies Ticket ausstellen und auch das Rückflugticket nicht mehr gültig ist......

Das scheint mir nicht korrekt zu sein. Ich zweifel stark an, dass die Airline den Rueckflug ohne weiteres stornieren durfte. Es existiert da ein hoechstrichterliches Urteil dass Flugsegmente nicht ohne weiteres gestrichen werden duerfen. Also durfte man meiner Auffassung nach den Rueckflug nicht streichen.

Da wuerde ich Ihnen einen versierten Rechtsanwalt, auf Reiserecht spezialisierten, empfehlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass man Ihnen die Rueckflugkosten fuer das erneut gekaufte Ticket u.U. erstatten muss.

Ob sich das rechnet bleibt abzuwarten, denn sollte es sich bei den urspruenglich gebuchten Fluegen um Tickets mit Sonderpreisen gehandelt haben, dann darf die Airline u.U. eine Tarifneuberechnung vornehmen, das koennte sich dann evtl. nicht mehr rechnen. Das aber muesste Ihnen der Anwalt nach Pruefung aller Buchungsunterlagen sagen koennen.

Zitat:
.......Anders kann das bei einem Reisebüro aussehen, das hat recht umfassende Beratungspflichten......

Aber auch nur dann, wenn die Reisenden ganz klar darauf hinweisen, dass da, wie hier, ein serbischer Staatsbuerger mitreist. Ansonsten hat das Reisebuero nur darauf hinzuweisen, wie die Einreisebestimmungen fuer das Zielland fuer deutsche Staatsbuerger sind.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 17.12.2016 15:06

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank. Es wäre hilfreich, wenn die bisher doch sehr unterschiedlichen Aussagen mit Quellen, Urteilen oder Aktenzeichen untermauert werden könnten.

Bei der Buchung eines Fluges müssen die Passagierdaten, dazu zählt auch der Wohnort (Herkunftsland) angegeben werden. Insofern liegt der Airline oder dem Reisebüro zwangsläufig auch diese Information vor. Da der Fall aber offensichtlich rechtlich nicht eindeutig ist, wundert mich dann doch. Ich bin davon ausgegangen, dass dieses Szenario öfter auftritt und es hier schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Das scheint mir nicht korrekt zu sein.


Gestatten Sie bitte eine Nachfrage.

Die Serbin ist doch zweimal geflogen, also hin und vier Tage später wieder zurück.

Berry

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Reiseveranstalter, die ihre Reisen in Deutschland verkaufen, müssen nur über die Visabedingungen für deutsche Staatsbürger informieren: LG Düsseldorf, 22 S 355/05
http://reise-recht-wiki.de/lg-duesseldorf-pass-reisepass-visum-aufklaerungspflicht-informationspflicht-reiseveranstalter-fluggesellschaft.html

Informationspflichten treffen - wenn sie überhaupt bestehen - nur den Reiseveranstalter. Dadurch, dass hier offensichtlich direkt bei der Airline ein Nur-Flug (ohne Unterkunft o.ä.) gebucht wurde, gibt es gar keinen Reiseveranstalter im rechtlichen Sinne.
Die Airline ist hier nicht Reiseveranstalter, sondern nur Beförderungsunternehmen. Der Begriff Reiseveranstalter setzt die Bündelung mehrer Komponenten, z.B. Anreise und Unterkunft, in eigenem Namen voraus. Es muss also eine Pauschalreise im weitesten Sinne vorliegen, damit überhaupt eine Informationspflicht besteht. Bei Nur-Flug-Buchungen ist das nicht der Fall.
(Analog: Wenn ich mir am Bahnhof eine ICE-Fahrkarte nach Zürich kaufe, muss mich die Deutsche Bahn auch nicht über die schweizer Einreisebestimmungen informieren, da die Deutsche Bahn kein Reiseveranstalter ist, sondern nur Beförderungsunternehmen.)

Zitat:
Ich bin davon ausgegangen, dass dieses Szenario öfter auftritt und es hier schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.

Zur Informationspflicht von Reisebüros und Reiseveranstaltern gibt es auch umfangreiche Rechtsprechung.
Aber wenn man selbst online direkt bei der Flugline einen Nur-Flug bucht, dann ist halt Hopfen und Malz verloren. Dann halt man halt das gleiche Recht, wie jemand der bei der Bahn am Automaten eine Fahrkarte kauft (also keine Beratung).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Bleibt aber immer noch das hier:

Zitat (von mimimata):
Danach erkundigt sich Herr X zweimal telefonisch in einem Abstand von 1 Monat bei der Airline was genau benötigt wird. Die MA der Hotline sagen jedesmal, dass nur die Reisepässe sowie die Buchungsnummern notwendig sind.


Wobei da nicht ganz klar ist, nach was genau gefragt wurde und was genau geantwortet wurde. Wenn sinngemäss gefragt wurde was es braucht um den Flug anzutreten, dann war die Antwort offensichtlich richtig, da man von der Gesellschaft auch tranportiert wurde. Kann auch sein dass sich die Antwort explizit nur auf die Anforderung der Fluggeselschaft bezogen hat. Es ist bekannt, dass Leute nur genau das selektiv hören und lesen was sie auch hören oder lesen wollen und ihnen am besten in ihrer Situation passt. Da das ganze telefonisch erfolgt ist, lässt sich der genau Wortlaut von dem was damals gesgt wurde nicht mehr rekonstruieren.

Zitat (von mimimata):
Bei der Buchung eines Fluges müssen die Passagierdaten, dazu zählt auch der Wohnort (Herkunftsland) angegeben werden

Was hat der Wohnort des Reisenden mit seiner Nationalität zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
.......dazu zählt auch der Wohnort (Herkunftsland) angegeben werden. Insofern liegt der Airline oder dem Reisebüro zwangsläufig auch diese Information vor.......

Ja, und? Was hat der Wohnort mit der Staatsbuergerschaft zu tun? Ich habe z.B. als Deutscher fast 1 Jahrzehnt in Spanien gelebt........

Zitat (von mimimata):
.......Ich bin davon ausgegangen, dass dieses Szenario öfter auftritt......

Da sehen Sie mal, dass nicht alle Mitmenschen mit den Einreisebestimmungen von Ziellaendern so blauaeugig wie Sie umgehen, sondern sich informieren.
Auf der anderen Seite werden, ich schaetze mal, 99 % der Leutchen, die mit nicht ausreichenden Passdokumenten zum check-in erscheinen, dort schon herausgefiltert, koennen garnicht erst ins Flugzeug steigen.

Zitat (von drkabo):
......Informationspflichten treffen - wenn sie überhaupt bestehen - nur den Reiseveranstalter.....

Ich gehe daon aus, dass das so nicht stimmt. Geht man in sein Reisebuero und bucht einen Flug und sagt dort, dass man Staatsbuerger von 'xy' ist, dann hat das Reisebuero die Verpflichtung die Einreisebedingungen des Ziellandes zu checken, ob Visumpflicht besteht. Analog gilt das auch, wenn ich direkt bei der Airline buche. Niemand kann aber erwarten, dass man aufgrund des Namens und der Wohnanschrift Rueckschluesse zu ziehen haette.

Zitat (von Sir Berry):
......Die Serbin ist doch zweimal geflogen, also hin und vier Tage später wieder zurück......

Voellig korrekt, aber in diesem Fall war der Rueckflug ein 'Abschiebeflug'. Ob da die Airline berechtigt war dafuer den gebuchten Rueckflug zu verwenden, da bin ich mir nicht sicher.


Viele Gruesse
bernardoselva

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0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn eine Informationspflicht besteht, besteht sie für alle Kunden, auch für nicht-deutsche Kunden eines deutschen Reisebüros. Siehe z.B. AG Frankfurt, Az 32 C 3051/01 -40 vom 3.9.2002. (Es ging in dem Fall um in Deutschland lebende Bosnier, die nach Ägypten reisen wollten.)

Dieses Urteil ist aber mittlerweile durch neuere BGH-Rechtsprechung teilweise überholt.
https://www.dgfr.de/file/19 (PDF)

Der BGH sieht die Informationspflicht beim Reiseveranstalter und nicht beim Reisebüro.
Dementsprechen fallen neuere Urteile so aus:
http://reise-recht-wiki.de/schadensersatz-wegen-verletzung-der-informationspflicht-auf-visumserfordernis-urteil-az-113-c-6263-10-ag-leipzig.html


-- Editiert von drkabo am 18.12.2016 15:01

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

In diesem Zusammenhang ist mir noch nicht so Recht die Rolle des Zolles klar geworden. Warum gibt es Passkontrollen, wenn hier nicht auch auf Einreiseberechtigung bzw. VISA kontrolliert wird? Beim Rückflug von Thailand wurde die Freundin vom thailändischen Zoll auf die Berechtigung zur Einreise nach Deutschland geprüft - ziemlich genau sogar. Und auch bei den letzten Urlauben nach Indien, Ägypten und der Türkei wurde vor Reiseantritt am Flughafen auf VISA kontrolliert. Auch wenn sich daraus keine Haftungsansprüche ableiten lassen, würde mich interessieren, ob hier eine entsprechende Kontrollpflicht seitens der Behörde vorliegt? Der Sinn von Passkontrollen dürfte doch wohl kaum nur im Finden von Terroristen o.ä. liegen?

Im übrigen habe ich erst bei den letzten Reisen mit der serbischen Freunding gemerkt, wie gut wir Deutschen es haben. Regelmäßige Quizshows und Striptease am Passschalter sind mehr Regel als Ausnahme.


-- Editiert von mimimata am 18.12.2016 15:34

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#12
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Voellig korrekt, aber in diesem Fall war der Rueckflug ein 'Abschiebeflug'. Ob da die Airline berechtigt war dafuer den gebuchten Rueckflug zu verwenden, da bin ich mir nicht sicher.


Mit grösster Wahrscheinlichkeit die für den Reisenden günstigste Variante. Die Verrechnung eines kurzfristigen Einweg-Flug ist bestimmt nicht billiger.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Nachhilfe-Modus Schalter auf 'ON'

Zitat (von TomRohwer):
.....Das ist Unfug.....

Nein, das ist kein Unfug. Natuerlich haben alle Beteiligten vollumfaengliche Informationspflichten:

--> Bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter und seine Erfuellungsgehilfen (also Reisebueros usw.). Dafuer gibt es sogar die BGB-InfoV. Sind einem Reisebuero z.B. Tatbestaende bekannt, wie hier die serbische Staatsbuergerschaft, unterliegt man der Informationspflicht, mindestens sollte man dem Reisenden die Kontaktdaten der offiziellen Vertretung des Ziellandes aushaendigen. Die Haftung liegt beim Handelsherrn, siehe HGB!

Zitat (von TomRohwer):
.....Die Informationspflicht beinhaltet aber nicht, daß das Reisebüro, der Reiseveranstalter, die Airline etc. den Reisenden über die Einreisebedingungen aufklären muss......

Doch, tut sie!! Siehe § 5, 1 InfoV. Das gilt aber nur bei Pauschalreisen und fuer deutsche Staatsbuerger!!

Zitat (von TomRohwer):
.....Völliger Unfug.....

Dafuer muessen Tatbetaende bekannt sein. Hier aber hat man mit der serbischen Staatsbuergerschaft hinter dem Berg gehalten.

--> Natuerlich haben auch Airlines vertragstypische Informationspflichten - beispielsweise Flugzeiten, Flugnummer, Freigepaeck usw.

Man wuerde auch der Verpflichtung der Informationspflicht fuer die Weitergabe von Einreisebestimmungen unterliegen, wenn man diese Verpflichtung nicht auf die Reisenden abwaelzen wuerde. Mir persoenlich ist keine Airline bekannt, die nicht in ihren ABB stehen hat, dass sich Reisende fuer die Formalitaeten des Ziellandes eigenstaendig zu informieren haben, egal aus welchem Grunde man auch reist.

Und trotzdem gilt die internationale Vereinbarung, dass Reisende ohne vollstaendige Ausweisdokumente auf Kosten der Airline, die die Reisenden ins Land gebracht hat, wieder auszufliegen hat. Dazu noch ein Penalty zu zahlen hat.

Nachhilfe-Modus Schalter auf 'OFF'


Viele Gruesse
bernardoselva


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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
.....Mit grösster Wahrscheinlichkeit die für den Reisenden günstigste Variante......

Davon ist auszugehen!

Ich hatte ja bereits in #3 darauf hingewiesen, dass da durchaus noch etwas nachkommen kann.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#15
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
In diesem Zusammenhang ist mir noch nicht so Recht die Rolle des Zolles klar geworden.

Die Rolle des Zoll finden sie im Zollverwaltungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/index.html
Wie Sie sehen ist das keine Rolle des Zoll. Der beschäftigt sich vornehmlich mit Waren und Steuern

Wobei die Kontrolle am Flughafen bei einem Flug nach Thailand auch Zollrechtlich Aspekte hat, kommt man dabei in den Internationalen Bereich des Flughafens im dem Zollfreiwaren verkauft werden.

Betreffend Grenzübertritt von Personen ist in Deutschland die Bundespolizei zuständig. Siehe Bundespolizeigesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/ Es gibt aber in den §66 und 67 die Möglichkeit gewisse Aufgaben des Zolls durch die Bundespolizei, und gewisse Aufgaben der Bundespolizei durch den Zoll ausführen zu lassen.

Die zusätzliche Prüfung der Thailändischen Einreisebehörden ist damit zu erklären, dass sie die Person nicht plötzlich wieder selber vor der Haustür haben wollen. Sollte die Einreise auch in Deutschland nicht möglich sein, könnte Deutschland die Person wieder nach Thailand zurückschicken. Wäre die Einreise nach Deutschland nicht möglich gewesen, hätten die Thailändischen Behörden die Person in ihr Heimatland zurück geschickt.

Zitat (von bernardoselva):
Bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter und seine Erfuellungsgehilfen (also Reisebueros usw.). Dafuer gibt es sogar die BGB-InfoV

Wobei sich die Aufklärungspflicht mit der Übergabe des Reiseprospekts vor Buchung der Reise erledigen lässt. Eine mündliche Aufklärung muss nicht erfolgen. Und nicht in jedem Fall ist das Reisebüro auch Erfüllungsgehilfe.

Zitat (von bernardoselva):
Mir persoenlich ist keine Airline bekannt, die nicht in ihren ABB stehen hat, dass sich Reisende fuer die Formalitaeten des Ziellandes eigenstaendig zu informieren haben, egal aus welchem Grunde man auch reist.

In diesem Zuge haben die Beförderungsbedingungen aber gleich auch die Klausel, dass ein Passagier, der die nötigen Einreisepapiere nicht besitzt für alle Kosten, Gebühren und allfällige Bussen aufkommen muss die der Airline vom Zielland auferlegt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sorry, aber Sie haben wirklich wenig Ahnung. Ich kann Ihnen nur raten, die Sache ruhen zu lassen.

Zitat:
In diesem Zusammenhang ist mir noch nicht so Recht die Rolle des Zolles klar geworden. Warum gibt es Passkontrollen, wenn hier nicht auch auf Einreiseberechtigung bzw. VISA kontrolliert wird?


Von welchem Zoll sprechen Sie hier?
Der Zoll ist grundsätzlich nicht für die Ein- und Ausreisebestimmungen für Menschen zuständig. In Deutschland ist der Zoll die Vollstreckungsbehörde des Bundesfinanzministeriums.

Sie wollen mir bestimmt nicht das Märchen erzählen, dass der deutsche Zoll bei Ihrer Reise nach Indien oder Ägypten die Einreisevisa für diese Länder kontrolliert hat.
Selbst wenn das die Bundespolizei gewesen sein sollte - ich habe das noch nie erlebt, dass die Bundespolizei die Einreisevoraussetzungen für Nicht Schengen Staaten kontrolliert. Allenfalls ein netter Hinweis (wenn jmd. mit einem Personalausweis in einer Reisepasspflichtiges Land reist) könnte kommen.

Wer hat die Einreisevisa kontrolliert? Das waren die Servicekräfte der Fluggesellschaft (aber mit Sicherheit nicht der Zoll oder die Bundespolizei).
Bei Reisen nach Indien, USA und China (z.B.) legen die Airlined großen Wert auf die Kontrolle der Reisedokumente.
Bei Thailand ist das wohl anders. Scheinbar gibt es da diese Strafen nicht. Bei Langstreckenflügen aus Schengen nach Thailand wird teilweise der Reisepass gar nicht kontrolliert (außer von den Grenzbehörden des Schengen Staates, wenn man den Schengenraum verlässt).

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