Überbuchte Unterkunft auf Booking will dass ich stoniere

20. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go625344-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbuchte Unterkunft auf Booking will dass ich stoniere

Hallo,
Ich habe über Booking.com ein Hotel gebucht. Dieses hat mir jetzt geschrieben, dass mein gebuchtes Zimmer nicht mehr verfügbar ist und ich meinen Aufenthalt dort stornieren soll und mir ein anderes Hotel suchen soll. Ist das so rechtens? Gilt das mit der Ersatzunterkunft nur für Pauschalreisen?
Das Hotel hat sogar geschrieben, dass sie noch Apartments für den Zeitraum haben, aber dass das preislich nicht für eine Person entsprechend wäre. Das wollen sie mir also nicht geben.
Ein anderes Hotel zu buchen würde mich jetzt noch mal extra kosten, weil das Hotel, was ich ursprünglich hatte, sehr günstig war.
Vielen dank schon einmal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Du hast also eine bestätigte Buchung?
Das Hotel hat dich dann später also gebeten selbst zu stornieren?
Das Hotel storniert also die Buchung nicht?
Dieser Bitte kannst du nachkommen oder auch nicht, deine Entscheidung.
Wenn du selbst stornierst, dann ist das deine eigene Entscheidung. Jeglicher Anspruch würde dann verloren gehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120210 Beiträge, 39848x hilfreich)

Befindet das Hotel sich in DE?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Edit: Hat sich erledigt.

-- Editiert von User am 20. Januar 2023 11:39

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn das Hotel nicht in Deutschland liegt, musst Du das leider so hinnehmen. booking.com ist als Vermittler raus aus der Verantwortung.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Naja, ob man das so hinnehmen muss, steht auf einem anderen Blatt.
Richtig ist aber, dass man das mit dem Hotel ausdiskutieren muss (und nicht mit booking.com).
Und richtig ist auch, dass die Gesetze am Ort des Hotels maßgeblich sind.
Wenn das Hotel nicht in Deutschland liegt, kann es schwierig werden. Im Ausland ist die Rechtslage oft weniger kundenfreundlich als in Deutschland.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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