Umbuchung Flug Zeit und Airline

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.04.2013 15:18:49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umbuchung Flug Zeit und Airline

Am 25.12.12 habe ich für mein Familie eine Reise nach Ägypten gebucht für Sep 2013.
Flug sollte sein mit XL Airways Germany
von Köln Hinflug 6 Uhr, Rückflug 14 Tage später um 23:35Uhr.
Am 27.12.12 hat XL Airways Insolvents angemeldet.

Vom meine Veranstalter habe ich dazu kein Information gekommen.
Nachfrage am 08.03.13 per Mail kein Antwort.
Erneute anfrage am 17.03.13, hier rauf erfolgte am 18.03 ein Mail mit neue Flugzeiten Hin nun erst am Abend 21:20 Uhr zurück um 15 Uhr.
Das ganze mit einer kleinen Ägyptischen Airline.

Ich habe mein Veranstalter geschrieben das ich damit nicht einverstanden bin da mir fast ein Tag Urlaub verloren geht.(Stand Vormittags komme ich erst in tiefer Nacht an und zurück geht es einen halben Tag früher)
Und ich auch nicht unbedingt mit ein Ägyptischen Airline fliegen möchte.

Der Veranstalter bietet mir nichts an keinen anderen Flug keine Reduzierung des Reisepreises.
Ein kostenloser Storno ist auch nicht möglich.

Muss ich das alles so akzeptieren?


-----------------
""

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich dient der erste und der letzte Tag der An- bzw. Abreise, sind also keine Urlaubstage.

Massgebend duerfte sein, ob man Ihnen seitens des RV die urspruenglich vorgesehenen Zeiten bestaetigt hat und das auch explizit die XL-Airways gebucht war. Dann hat sich der RV daran auch zu halten, insbesondere hinsichtlich der Airline.

Aendert er den abgeschlossenen Vertrag, dann koennen Sie kostenlos vom Vertrag zuruecktreten. Eingezahlte Betraege sind durch den RV zu erstatten. Siehe § 651 a ff BGB .

Solche Unstimmigkeiten treten immer dann auf, wenn man online bucht. Haetten Sie ueber ein stationaeres Reisebuero gebucht, haette man Sie mit Sicherheit gewarnt XL-Airways zu buchen, da die Geruechte ueber eine Pleite bereits Wochen vorher in der Branche umgingen. Und vor allen Dingen haetten Sie sich nicht ueber nicht beantwortete emails zu aergern brauchen, ein Anruf im Reisebuero haette genuegt und man haette geholfen.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.196 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen