Hallo,
immer wieder liest man davon, dass Schadenersatz fällig wird, wenn die Flugzeiten entsprechend weit verschoben werden.
Nun steht praktisch in allen Pauschalreiseangeboten
"Änderungen der Flugzeiten durch Veranstalter oder Fluggesellschaft vorbehalten" oder "... unverbindlich".
Bevor man bucht, muss man doch auch die Anreise zum Flughafen einplanen. Was, wenn durch eine Verschiebung der Flugdaten keine vernünftige An-/Abreise möglich ist?
Gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung oder Schadenersatz wie bei größeren Bahnverspätungen?
Unverbindliche Flugzeiten
1. März 2019
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Frage vom 1. März 2019 | 19:31
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Unverbindliche Flugzeiten
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#1
Antwort vom 5. März 2019 | 09:46
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Ja.
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