Guten Abend zusammen,
ich bin Lehrer und fahre mit meiner Klasse im September auf Klassenfahrt ins Ausland. Die Klassenfahrt läuft über einen Veranstalter, der sich auf Klassenfahrten spezialisiert hat. Die Kosten unterteilen sich hierbei in die Unterbringungskosten und die Buspauschale. Um auf der sicheren Seite zu sein, habe ich Anfang des Jahres über die Allianz eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls Schüler das Schuljahr nicht schaffen sollten. Wie es nun immer so kommt, ist genau dieser Fall eingetreten, denn vier Schüler wurden nicht versetzt.
Nach Rücksprache mit dem Veranstalter habe ich nun aber erfahren, dass jedoch lediglich die Unterbringungskosten erstattet werden. Die Buspauschale bleibt hingegen gleich. Ich kann also die vier Plätze für die nicht versetzten Schüler stornieren und bekomme hierfür die Unterbringungskosten vom Veranstalter erstattet (die Allianz übernimmt die Stornokosten). Davon unberührt ist jedoch die Buspauschale, die sich nicht verändert.
Ist das rechtens? Kann der Veranstalter die Fixkosten für die Buspauschale auf mich abwälzen bzw. diesen Kostenpunkt nicht erstatten? Falls am Tag der Abfahrt 10 Schüler aus Krankheitsgründen nicht mitfahren könnten, würde ich also mit meinem Privatvermögen dafür haften? Ich habe aus Verzweiflung auch schon bei der Hanse-Merkur Versicherung angerufen und gefragt, ob sie zumindest die anderen Schüler, bei den der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist, versichern. Aber die Hanse-Merkur übernimmt ebenfalls lediglich die Stornokosten.
Falls jemand eine Idee hat, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen!
Viele Grüße
Veranstalter übernimmt nicht die Buspauschale
30. Juli 2019
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Frage vom 30. Juli 2019 | 23:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstalter übernimmt nicht die Buspauschale
Reise mit Hindernissen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 31. Juli 2019 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120057 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatist genau dieser Fall eingetreten, denn vier Schüler wurden nicht versetzt. :
Das ist aber kein Grund nicht an einer Klassenfahrt teilzunehmen ...
ZitatDavon unberührt ist jedoch die Buspauschale, die sich nicht verändert. :
Logischerweise ... Pauschale ist ja eindeutig formuliert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Juli 2019 | 08:17
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitatwürde ich also mit meinem Privatvermögen dafür haften? :
Das Ganze ist doch eine Schulveranstaltung. Also haftet die Schule dafür.
#4
Antwort vom 31. Juli 2019 | 08:30
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Bildet so eine klasse nicht eine GbR?ZitatAlso haftet die Schule dafür. :
Eben und wahrscheinlich auch kein VersicherungsszenarioZitatDas ist aber kein Grund nicht an einer Klassenfahrt teilzunehmen ... :
Komisch, das macht er doch. Durch den Wegfall der 4 Plätze wird der Bus nicht weniger Kilometer fahren, kützer im Einsatz sein, oder der Busfahrer weniger "Arbeitszeit" haben... Daher verstehe ich die Frage nicht.ZitatKann der Veranstalter die Fixkosten für die Buspauschale auf mich abwälzen bzw. diesen Kostenpunkt nicht erstatten? :
Das ist der Sinn der Pauschale. Der Bus kostet x€ unabhängig davon ob er zu 60%, 80% oder 100% besetzt wird.ZitatDavon unberührt ist jedoch die Buspauschale, die sich nicht verändert. :
#5
Antwort vom 31. Juli 2019 | 11:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatwürde ich also mit meinem Privatvermögen dafür haften? :
Das Ganze ist doch eine Schulveranstaltung. Also haftet die Schule dafür.
Die Schule haftet dafür? Muss ich nicht dafür haften? Letztlich habe ich ja den Vertrag abgeschlossen bzw. nicht beachtet, dass die Buskosten immer gleich bleiben.
#6
Antwort vom 31. Juli 2019 | 11:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es eine Versicherung, die auch die Kosten der Buspauschale abdeckt?
#7
Antwort vom 31. Juli 2019 | 11:50
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Im Außenverhältnis auf jeden FallZitatMuss ich nicht dafür haften? :
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Das vermag ich nicht zu beantworten bei der Anzahl verfügbarer Versicherungsgesellschaften, Vertragsarten, Vertragsmodellen und die Möglichkeiten bzw. Nichtmöglichkeiten der Einbringung individueller Vertragsmodalitäten...ZitatGibt es eine Versicherung, die auch die Kosten der Buspauschale abdeckt? :
Ich verstehe das Problem nicht so wirklich. Da die vier Schüler aus eigenem Antrieb nicht mitfahren wollen/werden zahlen die ihren Sitzplatz im Bus als Beteiligung des Stornos oder der Rest der Mitreisenden übernimmt diesen Part anteilig.
Merkt manZitatich bin Lehrer :
-- Editiert von radfahrer999 am 31.07.2019 11:54
#8
Antwort vom 31. Juli 2019 | 11:54
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
double
-- Editiert von radfahrer999 am 31.07.2019 11:54
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