Vermittler oder Veranstalter?

6. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)
Vermittler oder Veranstalter?

Guten Tag zusammen,

auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich hier im richtigen Forum bin, hoffe ich dennoch auf eine Antwort.

Wenn ich beispielsweise als Vermittler von Ferienwohnungen den Gästen anbieten möchte, diese mit einer Limousine von A nach B zu bringen und wieder zurück, gelte ich dann schon als Veranstalter im Sinne des Reiserechts oder nicht?

Der Limousinenservice soll wiederum von einem Dritten ausgeführt werden, jedoch soll die Wohnung und der Limousinenservice über mich abgewickelt werden.

Gibt es hierfür eventuelle Voraussetzungen oder andere Hinweise, die zu beachten sind?

Über Tipps und Antworten freue ich mich und bedank mich schon mal im voraus für eure Antworten.

Beste Grüße

R.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Erst einmal eine Bitte:
Forenregeln lesen und Fragen unpersönlich formulieren.

Dann eine knappe Info:
Zum Grundverständnis eines Reiseveranstalters gehört die Kombination von Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

um die korrekte Aussage von AntoniaW zu ergaenzen waere noch hinzuzufuegen, dass die Kombination von zwei Reiseleistungen ausreichend ist um als Reiseveranstalter zu gelten.

Die Bundesverbaende DRV und ASR helfen Ihnen ganz sicher mit ausfuehrlichen Infos, was man als RV alles so zu beachten hat.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Florian Weiss
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)


Vielleicht hilft Ihnen hierbei auch das Infoblatt zum Reiserecht auf meiner Homepage. Sie können es gerne kostenfrei herunterladen und ausdrucken.

Grüße

F.W.

-----------------
"Rechtsanwalt Florian Weiss
St.-Benedikt-Str. 4a
97072 Würzburg
Tel. 0931/ 47085337
www.anwaltskanzlei-wue.de
weiss@anwaltskanzlei-wue.de"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)

Guten Tag Herr Weiss,

vielen Dank für Ihren Hinweis und den Verweis auf das Infoblatt Ihrer Homepage, was mir weiter geholfen hat.

Besten Dank noch mal an alle

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

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