Guten Tag zusammen,
auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich hier im richtigen Forum bin, hoffe ich dennoch auf eine Antwort.
Wenn ich beispielsweise als Vermittler von Ferienwohnungen den Gästen anbieten möchte, diese mit einer Limousine von A nach B zu bringen und wieder zurück, gelte ich dann schon als Veranstalter im Sinne des Reiserechts oder nicht?
Der Limousinenservice soll wiederum von einem Dritten ausgeführt werden, jedoch soll die Wohnung und der Limousinenservice über mich abgewickelt werden.
Gibt es hierfür eventuelle Voraussetzungen oder andere Hinweise, die zu beachten sind?
Über Tipps und Antworten freue ich mich und bedank mich schon mal im voraus für eure Antworten.
Beste Grüße
R.
Vermittler oder Veranstalter?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Erst einmal eine Bitte:
Forenregeln lesen und Fragen unpersönlich formulieren.
Dann eine knappe Info:
Zum Grundverständnis eines Reiseveranstalters gehört die Kombination von Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis.
Hallo,
um die korrekte Aussage von AntoniaW zu ergaenzen waere noch hinzuzufuegen, dass die Kombination von zwei
Reiseleistungen ausreichend ist um als Reiseveranstalter zu gelten.
Die Bundesverbaende DRV und ASR helfen Ihnen ganz sicher mit ausfuehrlichen Infos, was man als RV alles so zu beachten hat.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht hilft Ihnen hierbei auch das Infoblatt zum Reiserecht auf meiner Homepage. Sie können es gerne kostenfrei herunterladen und ausdrucken.
Grüße
F.W.
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"Rechtsanwalt Florian Weiss
St.-Benedikt-Str. 4a
97072 Würzburg
Tel. 0931/ 47085337
www.anwaltskanzlei-wue.de
weiss@anwaltskanzlei-wue.de"
Guten Tag Herr Weiss,
vielen Dank für Ihren Hinweis und den Verweis auf das Infoblatt Ihrer Homepage, was mir weiter geholfen hat.
Besten Dank noch mal an alle
Viele Grüße
Und jetzt?
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