Verspätung/ Anschlussflug verpasst/ Umbuchung

29. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Meso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Verspätung/ Anschlussflug verpasst/ Umbuchung

Hallo,
ich bin gerade zurück aus dem Urlaub und hatte, was die Flüge betrifft, viel Pech gehabt.
Sowohl beim Hinflug als auch beim Rückflug gab es Verspätungen.

Ich habe bei einem deutschen Reiseportal eine Flugreise für 2 Personen von Berlin nach Bangkok gebucht. Der Flug mit Zwischenstopp in Abu Dhabi wurde per Codeshareflug durchgeführt, d.h. die Hauptstadt Airline und eine Airline aus den Vereinigten Arabischen Emiraten teilen sich die Flugstrecke.

Der Flug sollte am 04.08.12 um 21:50 Uhr in Berlin Tegel starten. Durch eine Verspätung der Maschine, wurde wegen des Nachtfl***erbotes, der Flieger nach Schönefeld umgeleitet. Für uns bedeutete das, dass wir in Tegel einchecken sollten und dann mit dem Bus ab nach Schönefeld und von da aus in den Flieger. Durch organisatorische Probleme hat die ganze Aktion bis 02:36 Uhr am nächsten Morgen gedauert. Wir sind also mit einer Verspätung von 4 Stunden und 46 min in Berlin Schönefeld gestartet. Wir haben auch keine Verpflegung oder Getränke mehr erhalten, es hatte alles schon geschlossen. Greift hier das EU-Reiserecht? Also, dass man hier 600€ pro Person erstattet bekommt? Flugstrecke bis Abu Dhabi knapp 5000 km.

In Abu Dhabi sind wir dann auf einen neuen Flieger umgebucht worden und weiter nach Bangkok.

Beim Rückflug am 25.08.12 kam dann der große Schock. Am Check-In Schalter wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht im System stehe und nicht mitfliegen könne. Trotz im Vorfeld reservierter Plätze. Meine Freundin hätte fliegen können. Sie stand noch im System. Als Begründung wurde mir vor Ort gesagt, dass durch die Verspätung beim Hinflug und die daraus resultierende Umbuchung auf einen neuen Flieger der gleichen Airline, ich nicht mehr im System sei. Sprich ich bin für die Airline nicht nach Bangkok gereist. Komisch aber, dass bei meiner Freundin nichts schief gelaufen ist. Auch kann ich es nicht verstehen, dass man mich einfach aus dem System streicht, da ich ja auch auf anderen Wegen hätte anreisen können.

Unser Flug sollte um 20:35 Uhr in Bangkok starten und nach 3h am Schalter wurde uns gesagt, dass wir heute nicht mehr fliegen werden. Wir bekamen ein Hotel für die Nacht plus Essen und einen neuen Flieger am nächsten morgen um kurz nach 8 Uhr. Unseren Anschlussflug von Abu Dhabi der planmäßig 26.08.12 um 02:30 Uhr mit der Hauptstadt Airline durchgeführt worden wäre, konnten wir demnach auch nicht mehr bekommen. Dieser wurde auch umgebucht und auf den nächsten Tag gelegt (27.08. auch 02:30 Uhr). Wir hätten theoretisch eine geplante Aufenthaltszeit von 2h 25min. Durch die Umbuchung wurden daraus 14h! Des Weiteren sind wir nicht wie geplant am Sonntagmorgen in Berlin gelandet, sondern erst am Montagmorgen. Wir hätten beide wieder zur Arbeit gemusst. Konnten dies dann natürlich erst am Dienstag.

Man kann also sehen, dass hier ganz schön viel zusammengekommen ist. Ich weiß jetzt nicht so richtig an welche Fluggesellschaft ich mich wenden muss, weil ja Partnerflug und ob das EU Recht auch für den Rückflug greift, weil wir ja in Berlin gelandet sind. Der Flieger von Abu Dhabi wurde ja auch umgebucht.

Vielen Dank schon mal im Voraus für euere Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Ansprechpartner ist die Airline, deren Flug man gebucht hat und die Vertragspartner ist. Das dürfte doch eindeutig sein?


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" Gruss aus Offenbach"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja eigentlich schon, aber es sind ja in meinem Fall 2 Airlines und nicht eine...
weiterhin würde ich gerne wissen, wie die Rechtsprechung beim Rückflug aussieht. Greift da auch das EU-Fluggastrecht?

Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ich habe bei einem deutschen Reiseportal eine Flugreise [...] gebucht.




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Meso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja okay, aber mal abgesehen von der Frage an wen ich mich wenden soll, ist es für mich viel wichtiger, ob ich auch für den Rückflug das Recht auf Schadenersatz habe.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.09.2012 14:20:16
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ja eigentlich schon, aber es sind ja in meinem Fall 2 Airlines und nicht eine...


Anspruchsgegner ist die Airline, die den Flug tatsächlich ausgeführt hat.
Den Anspruch auf EUR 600,- von der Hauptstadtairline würde ich bejahen.
Einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß EU Fluggastverordnung für Bangkok-Abu Dhabi sehe ich nicht.

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