Verweigerung der Entschädigung bei Flugverspätung

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go506361-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung der Entschädigung bei Flugverspätung

Hallo zusammen,
ich gehöre zu der großen Masse an Menschen, die für eine Fl***erspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu sind ja ausgiebig im Internet beschrieben und ich will diese auch garnicht weiter hinterfragen. Grob geschildert ist bisher folgendes passiert:
- Meldung an die Fluggesellschaft
- Nach zwei Monaten ohne Rückmeldung Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle gestellt
- Einen weiteren Monat später ablehnung der Fluggesellschaft mit Hinweis auf den verschluss des Flughafens

Zum Sachverhalt: Der Flug flog eine Stunde verspätet ab (Auf Nachfrage sagte man mir das Catering sei noch nicht an Board) daraufhin war es dann zu spät um noch in Düsseldorf zu landen (dort darf nach 22 Uhr nicht mehr gelandet werden). Der Flug wurde dann nach Köln/Bonn umgeleitet und wir mussten dort einige Stunden auf einen Bus warten, der uns dann nach Düsseldorf gebracht hat. Sort kamen wir dann mit ca. fünf Stunden Verspätung an.

Ich habe dazu nun zwei Fragen:
- Kann die Fluggesellschaft sich auf den verschluss des Flughafens berufen? Schuld war ja schließlich die schlechte Planung der Airline.
- Wenn eine Klage gegen die Entscheidung der Airline Erfolg hat, gibt es weitergehende Möglichkeiten gegen die Airline vorzugehen? Die Forderung unbegründet abzulehenen muss doch irgendwie sanktionierbar sein?

Vielen Dank bereits im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Zum Sachverhalt: Der Flug flog eine Stunde verspätet ab (Auf Nachfrage sagte man mir das Catering sei noch nicht an Board)


Das ist kein ausßergewöhnlicher Umstand.
Auch die Schließzeiten von Düsseldorf sind Jedem bekannt -> kein außergewöhnlicher Umstand.
Handelt es sich hier um eine EU-Fluggesellschaft? Falls nicht -> von wo sollte der Flug gehen.

Ansonsten würde ich als nächsten Schritt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen? Sitzt die Airline in Deutschland?

Zitat:
Die Forderung unbegründet abzulehenen muss doch irgendwie sanktionierbar sein?


Leider nein! Das Luftfahrtbundesamt macht da nichts.

-- Editiert von vundaal76 am 03.01.2019 18:02

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#2
 Von 
go506361-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort!
Die Airline um die es geht ist Ryanair. Da verwundert es wahrscheinlich die wenigsten, dass es dort eine Ablehnung der Forderung gab. Ich werde zunächst noch das Ergebnis des Schlichtungsantrages abwarten. Diesen Antrag habe ich allerdings bereits vor über4 Monaten gestellt. Man hat mir dort mitgeteilt, dass es ein so hohes Aufkommen an Antragen gab, dass die Bearbeitung "etwas dauern" kann.
Der wichtigere Punkt war mir eigentlich die Möglichkeit mich gegen die Airline zur Wehr zu setzen, nicht nur um meine Forderung durchzusetzen, sondern auch um dafür zu sorgen, dass pauschale Ablehnungen für die Airline möglichst unattraktiv werden. Das scheint ja leider nicht möglich zu sein. Ich werde wenigstens eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle einreichen, selbst wenn es vergebens ist. Mehr scheint mir dann wohl nicht zu bleiben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der wichtigere Punkt war mir eigentlich die Möglichkeit mich gegen die Airline zur Wehr zu setzen, nicht nur um meine Forderung durchzusetzen, sondern auch um dafür zu sorgen, dass pauschale Ablehnungen für die Airline möglichst unattraktiv werden. Das scheint ja leider nicht möglich zu sein. Ich werde wenigstens eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle einreichen, selbst wenn es vergebens ist. Mehr scheint mir dann wohl nicht zu bleiben


Du kannst gerne mal googlen, welche Parteien in den letzten 12 Jahren den Verkehrsminister gestellt haben. Der Verkehrsminister beaufsichtigt auch das Luftfahrtbundesamt. Dass das Luftfahrtbundesamt nichts macht (bzw. zahnlos ist), liegt an der Politik.

Aufpassen, wo man bei der nächsten Wahl das Kreuzchen setzt! Das ist die einzige Waffe, die wir haben.

Zitat:
Ich werde zunächst noch das Ergebnis des Schlichtungsantrages abwarten. Diesen Antrag habe ich allerdings bereits vor über4 Monaten gestellt. Man hat mir dort mitgeteilt, dass es ein so hohes Aufkommen an Antragen gab, dass die Bearbeitung "etwas dauern" kann.


Der Schlichterspruch vom söp ist leider nicht verbindlich. Ryanair kann hinterher den Schlichterspruch ablehnen. Und dann ist man genausoweit wie vorher.

Ich würde hier die rechtliche Keule schwingen: (Anwalt, spezialisiert auf Fluggastrechte, anheuern und gut ist; da finden sich genug bei Google).

-- Editiert von vundaal76 am 04.01.2019 15:11

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#4
 Von 
Stefanhelix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte so ein ähnliches Problem.
Mir hat ***** bei meiner Entschädigung geholfen.
hoffe das hilft

-- Editiert von Moderator am 15.03.2021 11:20

0x Hilfreiche Antwort

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