Hatte online eine 14-tägige Reise ab 09.06. gebucht. Laut Beschreibung auf der Website des Reiseveranstalters (bei Buchung) sollte die Klimaanlage von Juni bis September eingeschaltet sein. Das war bei der Anreise jedoch nicht der Fall. Aussage Hotel und Vertreter des Veranstalters: erst ab 15.06.19 (also 6 von 14 Tagen ohne Klimaanlage). Man zeigte mir, dass im Papierkatalog tatsächlich "ab 15.06." stand. Ich verwies auf die Website. Man teilte mir mit, der Katalog sei vorrangig gültig. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das? Danke im Voraus!
Was gilt, Hotelbeschreibung online oder Reisekatalog?
1. Juli 2019
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Frage vom 1. Juli 2019 | 21:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was gilt, Hotelbeschreibung online oder Reisekatalog?
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 1. Juli 2019 | 22:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120053 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatMan teilte mir mit, der Katalog sei vorrangig gültig. Stimmt das? :
Nö.
Es gilt das was man bei Vertragsschluss an Bedingungen ausgehandelt hat. Bei einer Onlinebuchung dürfte das üblicherweise die Website sein.
#2
Antwort vom 1. Juli 2019 | 22:18
Von
Status: Schlichter (7208 Beiträge, 1514x hilfreich)
Zitat:Klimaanlage von Juni bis September eingeschaltet
Für mich ist diese Aussage nicht verbindlich. Bei der Angabe aus dem Katalog sieht das schon anders aus, weil konkrete "ab" und "bis" Tage angegeben sind.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Juli 2019 | 09:31
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
das was der Reiseveranstalter ausschreibt, das ist für Sie massgebend und gilt als vertraglich vereinbart!
Fehlt die AIRC können Sie für die fehlende Zeit ca. 10 - 20 % des anteiligen Tagesreisepreises als Schadenersatz einfordern (kommt auf das Ziel an).
Viele Grüsse
bernardoselva
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