Was gilt, Hotelbeschreibung online oder Reisekatalog?

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Guajira20044
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was gilt, Hotelbeschreibung online oder Reisekatalog?

Hatte online eine 14-tägige Reise ab 09.06. gebucht. Laut Beschreibung auf der Website des Reiseveranstalters (bei Buchung) sollte die Klimaanlage von Juni bis September eingeschaltet sein. Das war bei der Anreise jedoch nicht der Fall. Aussage Hotel und Vertreter des Veranstalters: erst ab 15.06.19 (also 6 von 14 Tagen ohne Klimaanlage). Man zeigte mir, dass im Papierkatalog tatsächlich "ab 15.06." stand. Ich verwies auf die Website. Man teilte mir mit, der Katalog sei vorrangig gültig. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das? Danke im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Guajira20044):
Man teilte mir mit, der Katalog sei vorrangig gültig. Stimmt das?

Nö.

Es gilt das was man bei Vertragsschluss an Bedingungen ausgehandelt hat. Bei einer Onlinebuchung dürfte das üblicherweise die Website sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Klimaanlage von Juni bis September eingeschaltet


Für mich ist diese Aussage nicht verbindlich. Bei der Angabe aus dem Katalog sieht das schon anders aus, weil konkrete "ab" und "bis" Tage angegeben sind.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das was der Reiseveranstalter ausschreibt, das ist für Sie massgebend und gilt als vertraglich vereinbart!

Fehlt die AIRC können Sie für die fehlende Zeit ca. 10 - 20 % des anteiligen Tagesreisepreises als Schadenersatz einfordern (kommt auf das Ziel an).

Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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