Welche ansprüche hat man bei Flug-Überbuchung?

18. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
rivasol
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche ansprüche hat man bei Flug-Überbuchung?

Hallo zusammen,
der Reiseveranstalter teilt 6 Wochen vor Reiseantritt mit, dass wegen überbuchten Flug der vorgesehene Flughafen nicht mehr genutzt werden kann. Er bietet einen anderen ca. 120 km weiter entfernten Flughafen an. Die Reisezeiten ändern sich gravierend für die Abflugzeit bei der Hinreise von 12.00 Uhr auf 04.00, für die Rückreise von 18.00 auf 0.40 Uhr Ankunft.
Welche Ansprüche, auch in welcher Höhe haben wir bei Geltendmachung von Koten für An- und Abreise zum neuen Flughafen, Übernachtung, Parkplatz, Abendessen, sonstige Aufwandsentschädigung?
Haben wir Anspruch eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme?
Was für Ansprüche haben wir, wenn wir von der Reise zurücktreten?
Gruß, rivasol

-- Editiert von rivasol am 18.04.2008 20:52:14

-- Editiert von rivasol am 18.04.2008 20:52:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

Grundsätzlich hat man in so einem Fall Anspruch auf kostenfreien Rücktritt und unter gewissen Umständen Anspruch auf Schadenersatz.

ABER: es gibt immer wieder Urteile, die eine Abflugshafenverlegung INNERHALB Deutschlands als ZULÄSSIG ansehen, sofern man "bequem mit einem Zug" anreisen kann (was in diesem Fall eher wohl nicht zutreffen wird).

Nun kann man auch versuchen, die Mehrkosten vom Veranstalter zu verlangen. Der wird sich aber wohl schwer dazu freiwillig überreden lassen. Aber probieren kann man es. Ich habe schon von Fällen gelesen, nachdem der Kunde den Veranstalter mit Kosten "unter Druck gesetzt" hatte, dass plötzlich doch ein Flug vom ursprünglich gebuchten Flughafen möglich war.

Meint
Peter

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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

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#2
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Flüge werden deshalb überbucht, weil ein Teil der Passagiere zum Abflug nicht erscheint und die vorhandenen Sitzplätze im Flugzeug maximal ausgelastet werden sollen.

Ob tatsächlich mehr Passagiere zum Abflug erscheinen als Sitzplätze vorhanden sind stellt man erst beim Einchecken fest.

Ich finde es sehr seltsam wenn die Überbuchung 6 Wochen vor Abflug festgestellt wird verbunden mit der Offerte von einem anderen Flughafen abzufliegen.

-----------------
" "

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#3
 Von 
rivasol
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo peter und " ",

wir haben massiv Druck gemacht beim Veranstalter. Dann ging es auf einmal doch - vom gleichen Flughafen und zur gleichen Zeit.
Aber es war schon stressig.

Danke für die Hilfe.

Gruß, rivasol

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